Fragen von Lesern
● Vollziehen die Prediger der Zeugen Jehovas eine Trauung zwischen zwei Personen, die den Schritt der Hingabe an Gott noch nicht getan haben? — L. S., USA.
Ob ein christlicher Prediger Jehovas eine Trauung zwischen zwei Personen, die sich Gott nicht hingegeben haben, vollziehen will oder nicht, bleibt je nach den Umständen seinem eigenen Ermessen überlassen. Er mag mit gutem Grund argumentieren, daß er ein treffendes Zeugnis von der Wahrheit ablegen, die hohen Grundsätze der Neuen-Welt-Gesellschaft bekanntgeben und den zwei Personen über den Ernst und die Pflichten des Ehestandes den richtigen biblischen Rat erteilen könnte.
Doch sollte der christliche Prediger Jehovas, bevor er eine solche Zeremonie vollzieht, feststellen, ob beide Teile gemäß der Schrift frei sind zu heiraten. Ja, mehr als das, sie sollten auch ehrbare Personen sein, die bei Außenstehenden einen guten Ruf haben. Doch selbst wenn diesen Bedingungen entsprochen wird, bleibt es dem Prediger überlassen, ob er die Zeremonie vollziehen will oder nicht. Er ist nicht verpflichtet, es zu tun.
Ob bei einem solchen Anlaß der Königreichssaal am Orte benutzt werden kann oder nicht, bleibt dem Entscheid des Versammlungskomitees anheimgestellt.
● Wir sind ein verlobtes Paar und gedenken, bald zu heiraten. Nun möchten wir wissen, ob es für Zeugen Jehovas recht ist, einen der beliebten Hochzeitsmärsche spielen und der Brautgesellschaft Reis nachwerfen zu lassen. — J. B., Vereinigte Staaten.
Wer bei einer theokratischen Hochzeit etwas Musik haben möchte, für den wäre es passender, sich Königreichslieder statt eines der populären Hochzeitsmärsche, die einen heidnischen oder mythologischen Hintergrund haben, spielen zu lassen. Indes sollte die Musik der Königreichslieder nicht zum Tanzen benutzt werden.
Was das Nachwerfen von Reis betrifft, so erklärt The Encyclopædia Britannica, Auflage 1959, Band 4, Seite 122, folgendes: „Reis nachzuwerfen ist ein ganz alter Brauch, jedoch ist er neuer als der Brauch, Weizen nachzuwerfen. Er symbolisiert den Wunsch, daß die Braut fruchtbar sein möge.“ Da dieser Brauch heidnischen Ursprungs und sozusagen mit Magie verquickt ist, indem er einen Ritus darstellt, durch den man gesegnete Ergebnisse erhofft, sollte er von Christen gemieden werden. Was andere Hochzeitsbräuche betrifft, so ist Maßhalten am Platze. Besser, sich etwas mehr als die notwendige Zurückhaltung aufzuerlegen, als weniger maßzuhalten, als erforderlich wäre. — Siehe Der Wachtturm vom 15. August 1952.
● Mit welchem Recht verwendet die Neue-Welt-Übersetzung (engl.) im 1. und 2. Buch Mose und im Buch Daniel den Ausdruck „Magie treibende Priester“? Ich kann keine andere Übersetzung finden, die diesen Ausdruck benutzt. — L. B., Vereinigte Staaten.
Das hebräische Wort, das in 1. Mose, 2. Mose und in Daniel mit „Magie treibende Priester“ übersetzt worden ist, zum Beispiel in 1. Mose 41:8, ist chartumim’. Das Lexicon in Veteris Testamenti Libros von Koehler und Baumgartner, Band I, Seite 333, Spalte 1, erklärt dieses Wort als „Epitheton v. mit Magie beschäftigten Priestern“, und es zeigt die alte Herkunft des Wortes an. Auch weist das Lexikon darauf hin, daß es Übersetzungen gibt, die das Wort mit „Wahrsage-Priester“ wiedergeben. (Siehe 1. Mose 41:8, AB und auch Regensburger Bibel, Fußnote zu diesem Text.) Dieses Lexikon kam in Englisch im Jahre 1951 vollständig heraus; in Englisch-Deutsch wurde es im Jahre 1953 gedruckt.
Die Wiedergabe in der Neuen-Welt-Übersetzung (engl.) ist also buchstäblich und trotzdem klar und deutlich.
● Genoß Jesus von dem Brote und dem Wein, als er die Feier zum Gedächtnis an seinen Tod und den Bund für das Königreich mit seinen Nachfolgern einsetzte? — F. S., Vereinigte Staaten.
Über diese Symbole sagte Jesus: „Nehmet, esset! Dies bedeutet meinen Leib.“ „Trinket daraus, ihr alle.“ Es scheint daher nicht vernünftig zu sein, zu schließen, daß Jesus von dem Brote genoß, das seinen eigenen Fleischesleib darstellte, oder von dem Wein, der sein eigenes Blut darstellte. Wiewohl es keinen Schrifttext gibt, der uns endgültig darüber Aufschluß gibt, ist es vernünftig und logisch, diese Folgerung zu ziehen. — Matth. 26:26, 27, NW.
● Weshalb heißt es in der Neuen-Welt-Übersetzung (engl.), in Richter 16:28, im Gegensatz zu anderen Übersetzungen: „Herr Jehova, bitte, gedenke meiner und stärke mich, bitte, nur dies eine Mal, o Gott, und laß mich an den Philistern Rache nehmen für eines meiner beiden Augen!“? — E. B., Vereinigte Staaten.
Die Fußnote der Neuen-Welt-Übersetzung zeigt, daß der Text in der Septuaginta und in der Vulgata anders lautet, nämlich so, als ob Simson darum gebetet hätte, sich einmal für seine beiden Augen rächen zu können. Dieser Gedanke kommt in römisch-katholischen Übersetzungen und auch in der King-James-Bibel zum Ausdruck. Doch sind die Worte: „Laß mich an den Philistern Rache nehmen für eines meiner beiden Augen“ die buchstäbliche Wiedergabe des hebräischen Urtextes, und nach diesem haben sich auch moderne Bibeln wie die Revised-Standard- und die Moffat-Übersetzung gerichtet. Selbst in der American-Standard-Bibel finden wir diese Übersetzung in einer Fußnote und ebenso eine ähnliche Wiedergabe in der Menge- und der Aschaffenburger Bibel. In Rotherhams Emphasised Bible lautet die Fußnote dazu wie folgt: „P. B. [Polychrome Bible] (Moore): ‚räche mich … für eines meiner beiden Augen‘.“
Simsons Gedanke ist der, daß selbst der Schaden, den er den Philistern zufügen könnte, wenn er den Dagontempel über den Häuptern der Dagonanbeter einstürzen ließe, kein voller Ausgleich für den Verlust seiner beiden Augen wäre, sondern, um relativ zu sprechen, nur für eines von ihnen. Die Fußnote zu diesem Vers lautet in den Soncino-Büchern der Bibel folgendermaßen: „Man könnte den Text noch wirkungsvoller wie folgt wiedergeben: ‚das Rächen eines meiner beiden Augen‘. Er hat das Empfinden, daß die Rache, die er plant, das Unrecht nur zum Teil rächt, aber alles ist, was er unter den Umständen tun kann.“
● In 1. Mose 19:8 wird gesagt, daß die Töchter Lots mit keinem Manne Verkehr gehabt hätten, und doch ist in 1. Mose 19:14 von Lots Schwiegersöhnen die Rede, also von den Gatten seiner Töchter. Sicher muß es hierfür eine vernünftige Erklärung geben. Könntet Ihr die Übereinstimmung dieser Verse in der Spalte „Fragen von Lesern“ nachweisen? — C. M., Vereinigte Staaten.
In 1. Mose 19:8 heißt es, daß Lot gesagt habe: „Ich habe zwei Töchter, die keinen Mann erkannt haben [nie Verkehr mit einem Mann gehabt haben, NW].“ In 1. Mose 19:14 wird gesagt: „Lot ging hinaus und redete zu seinen Eidamen [Schwiegersöhnen], die seine Töchter genommen hatten … Er war in den Augen seiner Eidame wie einer, der Scherz treibt.“ Offenbar waren die beiden Männer, die als Lots Schwiegersöhne bezeichnet werden, nur seine voraussichtlichen Schwiegersöhne, die also mit Lots Töchtern zwar verlobt, doch nicht verheiratet waren. Dies ist in Übereinstimmung mit der Tatsache, daß Lots Töchter immer noch im Hause ihres Vaters weilten. Wären sie tatsächlich verheiratet gewesen, so hätten sie zweifellos in den Häusern ihrer Männer gewohnt, denn in alter Zeit holte der Bräutigam seine Braut aus dem Hause ihres Vaters weg und führte sie in sein eigenes Haus.
In Übereinstimmung mit dem oben Erwähnten steht die Erklärung, die in der Fußnote der Neuen-Welt-Übersetzung (engl.) in 1. Mose 19:14 erscheint. (Siehe auch AB und SB) Sie zeigt, daß der Hinweis auf Lots Schwiegersöhne, „die seine Töchter genommen hatten“, auch mit den Worten „die sie zu nehmen beabsichtigten“ hätten wiedergegeben werden können, weil das hebräische Zeitwort hier in der Partizipialform oder Verbaladjektivform erscheint. Das würde die Tatsache hervorheben, daß diese beiden Männer nur voraussichtliche, nicht tatsächliche Schwiegersöhne waren, die mit Lots Töchtern nur verlobt, also noch nicht verheiratet waren.
● Jesus sagte: „Laß die Toten ihre Toten begraben.“ Bedeutet dies, daß wir als Christen keine Zeit darauf verwenden sollten, Begräbnissen beizuwohnen? — L. S., Deutschland.
Der Bericht aus Matthäus 8:21, 22 (NW) lautet: „Dann sagte ein anderer von den Jüngern zu ihm: ‚Meister, erlaube mir zuerst, wegzugehen und meinen Vater zu begraben.‘ Jesus sprach zu ihm: ‚Folge mir beständig, und laß die Toten ihre Toten begraben.‘“ Diese Worte stehen nicht in Widerstreit mit der Anwesenheit einer Person bei einem Begräbnis. Derjenige, zu dem hier gesprochen wurde, hatte zu Jesus gesagt, er wolle hingehen und seinen Vater begraben, doch bedeutete dies nicht, daß sein Vater schon tot war, denn wenn dieser in jenem Augenblick schon tot gewesen wäre, hätte der Betreffende an der Bahre gestanden und nicht Jesus zugehört. Aber der Mann wollte sagen, sein Vater sei alt und werde früher oder später sterben, und so wollte er noch warten mit der Nachfolge Jesu, um für seinen Vater bis zu dessen Tod sorgen zu können, des Sterbenden Segen zu empfangen und so dessen Wunsch zu erfüllen, seinen Sohn am Sterbebett zu sehen, der ihm nach erfolgtem Tode in frommer Weise die Augen schlösse. Dadurch aber hätte es der Betreffende auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben, Jesus nachzufolgen, und deswegen sagte Jesus, er solle die Toten ihre Toten begraben lassen. Die Verwandten des Mannes folgten Jesus offenbar nicht auf dem Wege des Lebens, waren also geistig tot, und es konnte ihnen überlassen werden, den Vater des Betreffenden nach dessen Tod zu begraben. Wenn nun aber heute in der Familie von Christen, die sich Gott hingegeben haben und sich auf dem Wege des Lebens befinden, also nicht mehr unter der auf dieser Welt lastenden Verurteilung stehen, ein Todesfall eintritt und ein Begräbnis stattfindet, kann da mit Recht gesagt werden, es handle sich hier um einen Fall von (geistig) Toten, die Tote begraben? Nein. Der in der Bibel erwähnte Mann wollte heimgehen, um seinen Vater zu begraben, und nicht, um ein Zeugnis durch eine Begräbnisansprache zu geben.
Christen aber, die sich Gott hingegeben haben, treffen Vorkehrung, um bei einer Bestattung ein Zeugnis für die Wahrheit zu geben. Dadurch nehmen sie eine günstige Gelegenheit wahr. Jesus begab sich in das Heim des Jairus, wo wegen dessen verstorbener Tochter eine Begräbnisfeier durchgeführt wurde, und das Mädchen wurde von ihm auferweckt. Auch näherte er sich dem Leichenzuge beim Begräbnis des Sohnes der Witwe zu Nain und weckte den Jungen auf. Petrus begab sich zur Bestattung der Dorkas nach Joppe, wo sie durch ihn von den Toten auferweckt wurde. (Mark. 5:22-24, 35-42; Luk. 7:11-15; 8:41, 42, 49-55; Apg. 9:36-41) Diese Begräbnisse boten günstige Gelegenheiten zu einem Zeugnis von dem Königreich und dem Messias. Viele Zeugen Jehovas nutzen Begräbnisse auch heute zu diesem Zweck aus, und es wird ein großes Zeugnis gegeben, sowohl vom Begräbnisredner als auch von anderen Brüdern, die solchen Begräbnissen beiwohnen.
Was ist aber über die Anwesenheit bei einem Begräbnis zu sagen, bei dem ein Geistlicher einer der vielen falschen Religionen die Feier leitet? Wir befürworten dies nicht als einen allgemein zu pflegenden Brauch, denn das im allgemeinen zu tun wäre sehr unweise. Indes mag es Umstände geben, unter denen Personen, die in der Wahrheit sind, einer solchen Beerdigung beiwohnen und es tun können, ohne deswegen kritisiert zu werden. Nahe Verwandte, die sich aus zwingenden Gründen verpflichtet fühlen, in ein Kirchengebäude einer falschen Religion zu gehen, um zu sehen, wie einer ihrer Lieben begraben wird, gehen dorthin, um das Begräbnis mit anzusehen, und möglicherweise auch deshalb, um noch andere Anwesende zu trösten. Wenn sie in der Wahrheit sind, gehen sie nicht hin, um einen falschen Kult zu treiben. Es ist das gleiche, wie es in den Tagen des Apostels Paulus war, als ein Mann in den Tempel eines Götzen ging, um etwas zu essen. Er ging dorthin, um eine Mahlzeit zu erhalten, nicht zur Anbetung. (1. Kor. 8:7-10, NW) Das Gewissen eines anderen Bruders mag nicht stark genug sein, ihm dies zu gestatten, und das Gewissen dieses Schwachen nähme Anstoß daran, wenn er seinen christlichen Bruder nur wegen einer Mahlzeit an einem solchen Orte erblickte. Folglich haben wir nicht die Befugnis, jemanden zu kritisieren oder zu verurteilen, wenn wir auch die Anwesenheit bei solchen von Geistlichen geleiteten Begräbnissen nicht befürworten. Wir wollen es lieber Gott überlassen, wie er unseren Bruder beurteilen will, der sich gemäß seinem Gewissen verpflichtet fühlen mag, einer Feier, die unter der Leitung von Geistlichen steht, beizuwohnen.
● In Abschnitt 3, Seite 201, des Wachtturms vom 1. Juli 1951 wird gesagt: „Sie sollen über ihm beten, so daß er hören kann, was sie beten, und mit seinem ‚Amen!‘ zeigen kann, daß er mit dem Gesagten übereinstimmt.“ Bedeutet dies, daß, nachdem jemand bei einer Versammlung oder bei Tisch gebetet hat, alle Zuhörenden „Amen“ sagen sollten, um ihr Einverständnis anzuzeigen? — A. B., Goldküste.
Nein, dadurch würde die Erklärung ungebührlicherweise aus ihrem Begleittext herausgehoben. Der Wachtturm sprach von einem geistig Kranken, über dem die älteren Männer der Versammlung beten sollten. Ihr Gebet soll dem Zwecke dienen, den Leidenden zu erbauen und zu stärken, indem seine Probleme besprochen werden und ihm durch schriftgemäßen Rat gezeigt wird, wie man sie meistern kann, ferner sollte dadurch für den geistig Kranken Jehovas Hilfe erfleht werden. Wird sich aber der Leidende helfen lassen? Anerkennt er sein Versagen, die Ursachen seiner geistigen Bedrängnis, die Weisheit der gegebenen Ratschläge, die Notwendigkeit, den vorgeschlagenen Methoden zur Wiederherstellung zu folgen? Oder ist er so weit vom rechten Pfade abgeirrt und geistig so geschwächt worden, daß er gebetsvolle Hilfe nicht annimmt? In einem solchen Fall bliebe hinsichtlich der Reaktion, die das Gebet und sein Inhalt bei dem Betreffenden auslösen, eine gewisse Frage offen. Somit wäre eine bestimmte Äußerung von ihm am Platze, und durch sein „Amen“, sei es hörbar, sei es im Herzen, würde er sein Einverständnis mit dem Gebet an den Tag legen.
Die Sachlage ist anders im Falle von Gebeten bei Versammlungen oder Mahlzeiten. Es besteht kein Grund, das Einverständnis aller Zuhörer in Frage zu ziehen. Ein richtiges Gebet bei solchen Anlässen wird keine Meinungsverschiedenheiten hervorrufen, und ein Ausdruck des Einverständnisses ist nicht nötig. Indes ist nichts dagegen einzuwenden, daß Zuhörer am Schluß hörbar „Amen“ sagen, sofern sie dies tun möchten. Das Volk sprach sein „Amen“ am Schluß eines der Danksagungspsalmen Davids, und bei anderen Gelegenheiten bekundeten die Israeliten ihr Einverständnis durch den Gebrauch dieses Ausdrucks. (5. Mose 27:14-26; 1. Chron. 16:7-36; Off. 5:14) Als Paulus über das Beten in einer unbekannten Sprache redete, sagte er: „Wie wird jener, der den Platz der gewöhnlichen Person einnimmt, zu deiner Danksagung Amen sprechen, da er doch nicht weiß, was du sagst?“ (1. Kor. 14:16, NW) Wir reden heute nicht in unbekannten Zungen, aber einige, die beten, bekunden nicht immer Rücksicht auf ihre Zuhörer, das heißt, sie reden nicht immer deutlich und klar und laut genug, um leicht verstanden zu werden. Ein solches Gebet erbaut die Zuhörer nicht, und sie können nicht am gebetsvollen Geist der Äußerungen teilhaben oder ihr Einverständnis entweder durch ein stummes oder durch ein hörbares „Amen“ anzeigen.
Das Wort „Amen“ zeigt den Zuhörern auch an, daß der Betende zum Schluß gekommen ist. (Ps. 41:13; 72:19, 20; 89:52; Röm. 16:27; Gal. 6:18; Judas 25) Aus diesem Grunde ist es angebracht, daß der laut Betende stets mit einem deutlich hörbaren „Amen“ schließt. Auf diese Weise wird er anzeigen, daß er geschlossen hat, und die Zuhörer, die mit gebeugtem Kopf dasitzen, können in ihre normale Stellung zurückkehren. So sollte denn der Betende am Ende laut „Amen“ sagen, und die Zuhörer können dies ebenfalls tun — oder auch nicht, je nach Wunsch.