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Fragen von LesernDer Wachtturm 1972 | 15. April
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Bibel) und „nicht als liederlich oder ungehorsam bekannt“ (Neues Testament 1968). Die Kinder des empfohlenen Mannes sollten also beweisen, daß sie sich ihrem Vater unterordnen und Jehovas gerechte Gesetze befolgen. Sie sollten weder in der Öffentlichkeit noch in der Versammlung einen schlechten Ruf haben. Das Benehmen und die Gewohnheiten der Kinder sollten keinen Anlaß bieten, ernsthaft daran zu zweifeln, daß der Mann seiner Aufgabe als Familienhaupt konsequent, aber liebevoll nachkommt.
● Kann der Wandel einer Frau mitbestimmend dafür sein, ob ihr Mann als Ältester oder Dienstamtgehilfe empfohlen werden kann oder nicht?
Die Frau gehört zum Haushalt ihres Mannes, und ihr Wandel kann ein günstiges oder ungünstiges Licht auf ihn werfen. In manchen Ländern nimmt sie aber vor dem Gesetz eine Stellung ein, die dem Mann gewisse Grenzen setzt, so daß er den Wandel seiner Frau nicht uneingeschränkt überwachen kann, besonders nicht, wenn sie ungläubig ist. Nach dem Gesetz hat er gegenüber seiner Frau gewöhnlich weit weniger Rechte als gegenüber seinen Kindern. Solange der Mann den Wandel seiner Frau also soweit überwacht wie es ihm das Gesetz erlaubt, würde er nicht disqualifiziert, vorausgesetzt, daß er allen anderen biblischen Anforderungen entspricht. Selbstverständlich darf er nicht selbst dazu beitragen, daß seine Frau einen schlechten Lebenswandel führt. Das wichtigste ist, daß der Mann wirklich „seinem eigenen Haushalt in vortrefflicher Weise vorsteht“. — 1. Tim. 3:4.
● Darf jemand nach Ablauf seiner Bewährungsfrist, die nicht bekanntgemacht wurde, für die Ernennung als Dienstamtgehilfe empfohlen werden?
Über Dienstamtgehilfen heißt es in 1. Timotheus 3:10: „Laßt diese zuerst auf ihre Eignung geprüft werden, darauf laßt sie als Diener amten, wenn sie frei von Anklage sind.“ Wenn jemandes Bewährungsfrist, die ihm wegen einer Verfehlung auferlegt wurde, abgelaufen ist, heißt das noch nicht, daß er „frei von Anklage“ ist. Es wäre nicht weise, ihm zu früh Verantwortung zu übertragen. (1. Tim. 5:22) Es sollte ihm lange genug Gelegenheit gegeben werden zu beweisen, daß er die Schwäche, die sich in seiner Verfehlung oder in seiner verkehrten Handlungsweise zeigte, vollständig überwunden hat. Er sollte nach Ablauf seiner Bewährungsfrist lange genug bewiesen haben, daß er der Gerechtigkeit ergeben ist und daß er Jehova und sein Volk aufrichtig liebt. Andere sollten in ihm ein vortreffliches Beispiel dafür sehen können, wie ein Christ handeln sollte. Wenn er sich also nach Ablauf seiner Bewährungsfrist wirklich einen guten Ruf erworben hat, könnte man erwägen, ihn nicht als Ältesten, sondern zuerst als Dienstamtgehilfen zu empfehlen.
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Was machst du mit deinem Leben?Der Wachtturm 1972 | 15. April
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Was machst du mit deinem Leben?
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