Beschluß: Diese Personen sollen aus der menschlichen Gesellschaft ausgestoßen werden!
DAS ist im wesentlichen, was auf dem letztjährigen Parteitag der „Malawi Congress Party“ bezüglich der Zeugen Jehovas in jenem Land beschlossen wurde.
Die Delegierten, die in einer katholischen höheren Schule in der Hauptstadt Zomba getagt hatten, faßten am 16. September eine Reihe von Resolutionen. Wir zitieren aus dem Blatt MANA Daily Digest, herausgegeben von dem malawischen Ministerium für Information und Rundfunk und datiert vom 18. September 1972. Auf Seite 17 ist der Text der von den Delegierten gefaßten Resolution zu finden. Es heißt dort: „Wir bedauern,
(a) daß gewisse fanatische religiöse Sekten, die so vorgehen wie die verbotene Sekte der Zeugen Jehovas, die politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes behindern;
(b) und beschließen, daß alle Mitglieder dieser fanatischen religiösen Sekten, die im Handel oder in der Industrie tätig sind, fristlos entlassen werden und daß jedem Handels- und Industrieunternehmen, das nicht in Übereinstimmung mit dieser Resolution handelt, die behördliche Genehmigung für den Betrieb des Unternehmens entzogen werde;
(c) daß alle Mitglieder dieser fanatischen religiösen Sekten, die Staatsangestellte sind, fristlos entlassen werden und daß jedes Mitglied dieser Sekten, das ein eigenes Geschäft oder einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzt, boykottiert werde;
(d) daß alle Mitglieder dieser Sekten, die in den Dörfern wohnen, daraus verjagt werden und daß die Regierung darum ersucht werde, den Parteimitgliedern, die gegen die Anhänger dieser Sekten vorgehen, den größtmöglichen Schutz zu gewähren.“
In Wirklichkeit wurden nur Jehovas Zeugen von diesen Resolutionen betroffen. In Malawi mußte keine andere religiöse Gruppe so leiden wie sie.
Was besagten eigentlich diese Resolutionen? Der Sinn davon ist, daß Jehovas Zeugen in Malawi keine Gelegenheit haben sollten, sich irgendwie und irgendwo ihren Unterhalt zu verdienen. Es sollte ihnen nicht einmal gestattet werden, ihre Gärten und Felder zu bebauen. Und sie sollten aus den Dörfern verjagt werden. Was würde ihnen da noch verbleiben?
Das ließe ihnen nur die Möglichkeit, als Geächtete im Wald oder Busch zu leben wie die Tiere.
Ist das nur unsere Auslegung? Wollte man durch diese Resolutionen diese Gruppe vielleicht nur verurteilen, ohne die eigentliche Absicht zu verfolgen, Mitmenschen das zum Leben Notwendige zu entziehen?
Die Tatsachen zeigen, daß alle, die diese Worte hörten, sie als ein totales Verbot der Zeugen Jehovas, sozusagen als ein Todesurteil, auffaßten.
Es folgt nun eine Schilderung davon, wie Personen, die „ein eigenes Geschäft oder einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb“ besaßen, „boykottiert“ wurden.
Malawische Geschäftsleute zugrunde gerichtet
● Als B. Lameck Chirwa, ein malawischer Geschäftsmann und Zeuge Jehovas, aus Salisbury (Rhodesien), wo er einen christlichen Kongreß besucht hatte, nach Malawi zurückkehrte, fand er seinen Bruder Beneya in bewußtlosem Zustand vor. Beneya, Inhaber eines Lebensmittelgeschäftes, war von Mitgliedern des Jugendbundes zusammengeschlagen worden, weil er ein Zeuge Jehovas war. Nach fünf Stunden kam er zu sich und wurde in das Krankenhaus übergeführt, wo er drei Tage zubrachte.
Aber ein Mitglied des Jugendbundes hatte beobachtet, daß Lameck seinem Bruder geholfen hatte; und es dauerte nicht lange, da erschienen Mitglieder des Jugendbundes in seinem Laden in Zingwangwa. Er wurde gefragt, ob er eine Parteimitgliedskarte besitze. Da er keine vorweisen konnte, riegelten sie sein Haus und seinen Laden zu, so daß er nicht mehr in seine eigene Wohnung gelangen konnte. Dann zwangen sie ihn, nach Limbe zu fahren, wo er ein Bekleidungsgeschäft hatte, das von seiner Frau geführt wurde. Als auch sie zum Ausdruck brachte, daß sie aus Gewissensgründen keine Parteimitgliedskarte kaufen könne, schlossen sie dieses Geschäft ebenfalls. Als Lameck den Generalsekretär der „Malawi Congress Party“, Aleke Banda, aufsuchen und ihn über diese Vorfälle informieren wollte, stellte er fest, daß Mitglieder des Jugendbundes die Luft aus den Reifen seines Autos abgelassen und ihm die Autoschlüssel gestohlen hatten. Die Regierungsbeamten, die er um Auskunft bat, machten ihm absolut keine Hoffnung, daß etwas für ihn getan werde — es sei denn, er würde eine Parteimitgliedskarte kaufen. Die Bank sperrte sein Konto sowie das Konto aller übrigen als Zeugen Jehovas bekannten Personen. Schließlich konnte er erreichen, daß man ihm eine Versicherungspolice ausbezahlte, worauf er Malawi verließ und nach Rhodesien flog. Er ließ Häuser, Möbel, ein Kleiderlager, Ladeneinrichtungen, einen Lastwagen (7 Tonnen) und einen Personenwagen zurück. Der Gesamtwert beträgt 121 800 Dollar. Er war seit 1959 als Kaufmann tätig gewesen. Nun hatte er alles verloren.
● Chinondo, ein weiterer malawischer Geschäftsmann und Zeuge Jehovas, hatte eine Fahrschule in Blantyre, der größten Stadt des Landes. Seine Wagen wurden beschlagnahmt. Später sah er sie vor dem Büro der MCP der Südlichen Region stehen.
● William McLuckie (64), Besitzer eines Kunstgewerbeladens, hatte fast 40 Jahre in Malawi gewohnt. In seinem Geschäft in Blantyre arbeiteten 11 Angestellte, und er bezog regelmäßig Waren von 120 malawischen Schnitzern, Männern, die eine Familie zu unterhalten hatten. McLuckie schätzte, daß sein Geschäft 600 bis 700 Personen ernährte. Er wurde vor Gericht gezogen, weil er ein Zeuge Jehovas war, und darauf mußte er binnen 48 Stunden das Land verlassen. Etwa einen Tag nach seiner Ausweisung erhielt seine Frau die Mitteilung, sie müsse mit den drei Kindern spätestens in 24 Stunden das Land verlassen haben.
● Manch einer verlor jedoch mehr als sein Geschäft. Die in Rhodesien erscheinende Zeitung Sunday Mail brachte in ihrer Ausgabe vom 1. Oktober 1972 die Meldung, daß ein „prominenter malawischer Geschäftsmann zu Tode geprügelt“ worden sei. Es handelte sich um M. L. Chirwa, der in Blantyre ein Lebensmittelgeschäft und einen Getränkehandel betrieb. Die Zeitung The Rhodesia Herald brachte die gleiche Meldung, fügte aber noch hinzu: „Von offizieller Seite aus ist im Falle Chirwa bisher nichts unternommen worden.“
Sie sollen „fristlos entlassen werden“
Auch die Worte in der Resolution, daß die im Berufsleben stehenden Zeugen Jehovas fristlos entlassen werden sollten, waren keine leere Drohung.
● M. R. Kalitera war seit 1949 bei der Post beschäftigt. Nach 23jährigem Dienst wurde er fristlos entlassen ohne Anspruch auf Entschädigung oder eine Pension.
● Kadewere, ebenfalls ein Zeuge Jehovas, arbeitete für das Gesundheitsministerium. Er war als Inspektor tätig, der die verschiedenen Krankenhäuser besichtigen mußte. Er hatte seine Ausbildung in den Vereinigten Staaten genossen. Als er von der Arbeit nach seinem Haus in Zomba zurückkehrte, mußte er feststellen, daß man seine Maisfelder unter Mitglieder des Jugendbundes verteilt hatte. Darauf kehrte er nach Blantyre zurück, wo er erfuhr, daß man ihn fristlos entlassen hatte. Kadewere ist Vater von neun Kindern.
● William Nsangwe besuchte die Verwaltungsschule, machte dann die Zwischenprüfung und kam vor fünf Jahren aufs Rathaus. Als für Jehovas Zeugen die Schwierigkeiten begannen, wurde Nsangwe ins Büro des Stadtsyndikus gerufen und von ihm interviewt. Dann folgte eine Unterredung mit dem Bürgermeister. Beide Männer versuchten, Nsangwe zu veranlassen, eine Parteimitgliedskarte zu kaufen oder entgegenzunehmen, doch er lehnte es aus Gewissensgründen ab. Als man ihm sagte, er solle noch mit seiner Frau, seiner Mutter und seinem Vater darüber sprechen, entgegnete er, das sei eine Sache seines eigenen Glaubens und sei weder vom Vater noch von der Mutter, noch von der Frau abhängig. Darauf wurde er entlassen. Joy, seine Frau, die an der Universität von Malawi studiert hatte und als Lehrerin tätig war, wurde ebenfalls entlassen zusammen mit Venencia Kabwira, einer Zeugin Jehovas, die an derselben Universität studiert hatte und auch Lehrerin war.
Aber nicht nur die Staatsangestellten, sondern auch alle, die in privaten Unternehmen arbeiteten, wurden entlassen.
● W. Lusangazi war über 10 Jahre in der Firma Mandala Motors Ltd. in Blantyre beschäftigt gewesen. Er wurde entlassen. Auch Widdas Madona wurde entlassen, der 10 Jahre bei der Firma Horace Hickling Ltd. in Blantyre gearbeitet hatte. Lihoma, ebenfalls ein Zeuge Jehovas, hatte 15 Jahre bei der Firma United Transport Ltd. gearbeitet. Auch er wurde entlassen.
Einige Arbeitgeber protestierten energisch dagegen, daß man sie zwang, ihre Angestellten, die Zeugen Jehovas waren, zu entlassen.
● Ein Anwaltsbüro in Blantyre beschwerte sich sogar beim Präsidenten in dem Bestreben — allerdings ohne Erfolg —, zwei seiner vertrauenswürdigsten Angestellten, Luwisi Kumbemba und L. D. Khokwa, nicht verlieren zu müssen. (Khokwas Frau, eine Lehrerin, verlor ebenfalls ihre staatliche Anstellung.)
● Als ein Inder, der in Blantyre ein Bekleidungsgeschäft besitzt, von einer Reise zurückkehrte, erfuhr er, daß man den Angestellten, dem er die Leitung seines Geschäfts während seiner Abwesenheit anvertraut hatte, entlassen hatte. Bei dem Angestellten handelte es sich um den Zeugen Jehovas Skennard Mitengo. Der Geschäftsbesitzer erklärte, er könne sein Geschäft, die Crescent Clothing Company, ohne die wertvollen Dienste dieses Angestellten nicht weiterführen. Man vermutete, daß das Geschäft von der Firma Press Trading Ltd., die gewissen Regierungsbeamten gehört, übernommen würde.
Das sind nur wenige der großen Zahl von Zeugen Jehovas, die man entlassen hat. Soweit bekannt ist, steht gegenwärtig kein einziger Zeuge Jehovas im ganzen Land in einem Arbeitsverhältnis. Aber das waren nicht die einzigen Maßnahmen.
Das zum Leben Notwendige verweigert
Malawi ist kein Industriestaat, sondern ein Agrarstaat. Die Mehrzahl der Bevölkerung sind Bauern, die von ihrem kleinen Dorf aus das ererbte Land bearbeiten. Der größte Teil der Zeugen Jehovas in Malawi sind solche Bauern. Wie alle Menschen, so benötigen auch sie Nahrung, Kleidung und Obdach. Doch man tat alles, um ihnen das vorzuenthalten.
● In Supuni, im Gebiet von Chikwawa, nahm man allen Zeugen Jehovas den Garten weg und ließ sie nicht am Dorfbrunnen Wasser schöpfen. Sie mußten das Wasser aus einem sechseinhalb Kilometer weit entfernten Fluß holen!
Tausende von Häusern wurden in Brand gesteckt oder zerstört. Allein im Dorf Jali in der Gegend von Zomba wurden 40 Häuser von Zeugen Jehovas niedergebrannt.
● Aus dem Süden des Landes, aus der Gegend von Chiromo, kommt folgende Meldung: „In den Bezirken von Chiromo, Bangula und Nguluwe haben die Jungen Pioniere alle Häuser der Brüder und all ihr Hab und Gut zerstört. Sämtliche Brüder und Schwestern des Dorfes Chamera sind zerstreut worden und halten sich im Busch auf. Alles, was sie besaßen, wurde zerstört.“
● Aus dem Dorf Gorden bei Zomba wird berichtet: „Alle Häuser, die Brüder und Schwestern gehörten, wurden niedergerissen. Die Dorfhäuptlinge beschlagnahmten ihre Nahrungsvorräte und ihr übriges Hab und Gut. Alle Brüder und Schwestern sind aus diesem Dorf geflohen.“
In einem Bericht wurde zusammenfassend gesagt: „So ergeht es vielen Familien, die Zeugen Jehovas sind. Die Frauen und Kinder schlafen im Freien. Einige übernachten auf einem der Bahnhöfe, andere an einer der Bushaltestellen oder an irgendeinem anderen Ort, wo man sie nicht belästigt.“
● In einem Dorf in der Umgebung von Blantyre kamen einige Mitglieder des Jugendbundes zu einer 60jährigen Zeugin Jehovas namens Mazongoza, einer Witwe, und forderten sie auf, eine Parteimitgliedskarte zu kaufen. Sie lehnte aus Gewissensgründen ab. Im Laufe einer Woche, vom 24. September bis 30. September, töteten sie ihre Hühner, eines nach dem anderen; weil sie sich auch danach noch weigerte, eine Karte zu kaufen, töteten sie ihre Ziegen, ebenfalls eine nach der anderen. Die Hühner und die Ziegen waren ihr einziger Besitz gewesen. Darauf drohten sie ihr, sie umzubringen, was sie veranlaßte, aus dem Dorf zu fliehen.
Viele Berichte sind sehr knapp, doch für den, der die Verhältnisse in Malawi kennt, sprechen sie Bände.
In den Berichten wird zum Beispiel erwähnt, daß „Türen und Fenster (,jedes mit 6 Scheiben‘) eingeschlagen oder gestohlen wurden“. Diese Erwähnung mag merkwürdig klingen. Aber in den Dörfern Malawis sind die meisten Häuser aus Lehm gebaut und mit Stroh oder Gras gedeckt. Wenn eine Hütte eine Tür oder ein Fenster hat, so sind das die wertvollsten Teile des ganzen Hauses.
Viele Berichte lauten auch ähnlich wie der folgende, in dem es heißt, daß „3 Schlafmatten, 3 Wolldecken, 2 Stühle, 1 Tisch, 1 Tischtuch, 2 Schals, 8 Sack enthülste Erdnüsse, 1 Speicher voll nicht enthülster Erdnüsse“ zerstört oder gestohlen worden seien. In den Augen von Personen, die in einem Industriestaat wohnen, mag das ein geringfügiger Verlust sein. Aber für die Personen, die diese Dinge verloren haben, mag das die ganze Einrichtung ihres kleinen Heimes bedeuten und den Verlust der ganzen Ernte, die ihnen etwas Geld eingebracht hätte. Das erwähnte „Tischtuch“ mag das einzige gewesen sein, womit die Zeugin Jehovas ihr Heim verschönern konnte.
In einigen Fällen hat man den Zeugen ein Fahrrad, ein Radio oder eine Nähmaschine weggenommen (in einem Bericht wird „eine Hand-Nähmaschine“ erwähnt). Der Verlust eines Fahrrades bedeutet für sie ebensoviel wie für den Bürger eines Industriestaates der Verlust eines Autos. Für diese Gegenstände mußte der Besitzer mehrere Monate arbeiten, oder er mußte dafür ein ganzes Jahr lang oder noch länger das Geld, das ihm der Verkauf seiner Ernte eintrug, zusammensparen.
In einem Bericht aus dem Flüchtlingslager Sinda Misale in Sambia, wo Tausende Zeugen Jehovas untergebracht sind, heißt es:
„Man hat den Brüdern die Rinder, Schafe, Hühner, Schweine und Ziegen weggenommen. Vielen Brüdern hat man auch die Kleider weggenommen, so daß sie nur noch das hatten, was sie auf dem Leibe trugen. Eine der Schwestern konnte nicht ins Flüchtlingslager kommen, weil sie nackt war. Jugendliche der MCP hatten ihr sämtliche Kleider vom Leib gerissen. Einige Schwestern, die bereits im Lager waren, mußten ihr erst Kleider zukommen lassen, damit sie ins Lager kommen konnte. Sozusagen alle Brüder, die aus Malawi geflohen waren, stehen völlig mittellos da. In anderen Worten, sie besitzen in Malawi nichts mehr.“
Kann eine solche Behandlung, die diese Menschen nachweislich erlitten haben, gerechtfertigt werden? Beachte, was man den Zeugen Jehovas in Malawi vorwirft, und urteile dann selbst.