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  • Jetzt schneller: Schriftsetzen
    Erwachet! 1978 | 8. Mai
    • schnell fortschreitenden Veraltung die Situation entstanden ist, daß ein Kapazitätsüberschuß besteht, wenn man ihn am wenigsten benötigt. Viele Unternehmer argumentieren, daß sie mit dieser Situation vorliebnehmen müssen, um im Rennen zu bleiben.

      Obwohl etliche dieser Entwicklungen auf dem Gebiet des Schriftsetzens durch wirtschaftlichen Druck ins Leben gerufen worden sind, werden offensichtlich nur Gesetze und Prinzipien angewandt, die bereits bestehen. Die Erscheinung des Lichts, des Magnetismus und die besten Datenspeichersysteme findet man in der gesamten Schöpfung verwirklicht. Kurz gesagt kann der Mensch also nur Grundsätze nachahmen und anwenden, die der Schöpfer selbst aufgestellt hat.

  • Widerspricht das dänische Recht der Gewissensfreiheit?
    Erwachet! 1978 | 8. Mai
    • Widerspricht das dänische Recht der Gewissensfreiheit?

      Vom „Awake!“-Korrespondenten in Dänemark

      STEHT das dänische Gesetz im Widerspruch zu einem international anerkannten Freiheitsprinzip? Ein Urteilsspruch, den das Oberste Gericht von Dänemark vor einigen Monaten verkündet hat, scheint diese Frage zu bejahen.

      Dieses Freiheitsprinzip ist in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte enthalten, dem Dänemark 1971 beigetreten ist. Danach darf niemand wegen einer strafbaren Handlung, derentwegen er bereits verurteilt worden ist, erneut bestraft werden.

      Doch das Oberste Gericht hat entschieden, daß jemand wegen ein und derselben Straftat zweimal bestraft werden darf. Das Urteil betrifft Personen, die den Wehrdienst und den Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen ablehnen.

      Der Rechtsfall

      Der junge Ingenieur, ein Zeuge Jehovas, um den es in diesem Fall geht, mußte sich zuerst vor einem unteren Gericht verantworten. Weil er die Gesetze Gottes sehr ernst nahm, lehnte er es aus Gewissensgründen ab, Wehrdienst oder Wehrersatzdienst zu leisten.

      Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu einer Gefängnisstrafe. Nach Verbüßung der Strafe wurde er wieder zum Wehrdienst einberufen. Er beharrte auf seiner Einstellung, die ihm sein Gewissen und sein Glaube an die Gesetze Gottes diktierte, und verweigerte den Einberufungsbefehl. Das Gericht verurteilte ihn erneut, und zwar zu einer noch längeren Freiheitsstrafe — zu acht Monaten.

      Gegen dieses Urteil legte er jedoch Berufung ein. Darin wies er auf den Grundsatz hin, daß niemand wegen einer strafbaren Handlung zweimal bestraft werden darf. Das Berufungsgericht vermied es, den strittigen Grundsatz anzuerkennen oder abzulehnen. Aber es verkürzte die Freiheitsstrafe auf drei Monate.

      Nun erhob der Berufungskläger beim Obersten Gericht Einspruch gegen dieses Urteil. Er forderte die Aufhebung des Urteils mit der Begründung, daß er schon einmal bestraft worden sei und daß das ausreichen sollte. Eine weitere Strafe verletze den Grundsatz, mit dem sich Dänemark einverstanden erklärt habe, als es den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet habe.

      Wie andere Länder das Problem gelöst haben

      In der Verhandlung vor dem Obersten Gericht wies der Verteidiger des jungen Mannes darauf hin, daß eine Reihe von Ländern ihren Standpunkt in der Frage der Wehrdienstverweigerer geändert haben. Vor Jahren wurden die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die Zeugen Jehovas waren, in vielen Ländern zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

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