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Was ein Gemeinschaftsentzug bedeutetDer Wachtturm 1963 | 1. September
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einen solchen Unwissenden selbst gleich kurz darauf hinzuweisen, daß ein Gespräch nicht richtig sei.
In einer weiteren Hinsicht ist es wichtig, daß die Glieder der Versammlung mit dem Komitee, das die Maßnahme des Gemeinschaftsentzugs ergreifen mußte, zusammenarbeitet. In 2. Johannes 11 kommt dieser Grund klar zum Ausdruck: „Denn wer ihn grüßt, nimmt teil an seinen bösen Werken.“ Ja, unsere Einstellung gegenüber der Person, die von der Versammlung abgesondert werden mußte, offenbart, wie unsere Einstellung zu Jehovas gerechten Grundsätzen ist. Wenn jemand den Gemeinschaftsentzug nicht beachtet und seinen Umgang mit der abgeschnittenen Person fortsetzt, offenbart er eine schlechte Haltung gegenüber Jehovas Gesetzen. Durch sein Verhalten bekundet er, daß er den Irrenden geistig unterstützt und daß er Jehovas Gesetze nicht als gültig betrachtet. Der Ernst einer Nichtbeachtung des Gemeinschaftsentzugs geht aus der Äußerung hervor, daß man durch sie an den bösen Werken des Betreffenden teilnimmt. In Wirklichkeit geht derjenige, der sich der Entscheidung der Versammlung nicht unterwirft und mit der ausgestoßenen Person weiterhin Umgang pflegt, einen Weg, auf dem ihm selbst die Gemeinschaft entzogen werden kann. Er ist genauso zu beurteilen wie die Person, der bereits die Gemeinschaft entzogen wurde, denn er ist ein „Teilnehmer“ mit ihr an ihren Werken. Darum ist es folgerichtig, daß gegen den Rebellen die gleiche Maßnahme ergriffen wird. Auch er kann von Jehovas Gunst und Gottes Organisation abgeschnitten werden.
Wie verhält es sich aber nun, wenn eine Person, der die Gemeinschaft entzogen wurde, und ein Glied der Versammlung auf derselben weltlichen Arbeitsstelle zusammenkommen? Können sie dort miteinander sprechen? Vielleicht ist es wegen ihrer Arbeit notwendig, daß sie miteinander Verbindung haben. Was dann? Auch in diesem Fall muß man sich der veränderten Stellung des Abgesonderten anpassen. Nichts wäre dagegen einzuwenden, daß man soviel mit ihm spricht, wie es die Durchführung der Arbeit erforderlich macht. Es würde jedoch nicht angebracht sein, frei und ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände Gespräche mit ihm zu führen. Nur die notwendigen geschäftlichen Dinge sollten zur Sprache kommen, also niemals geistige Themen oder andere Angelegenheiten, die nicht unmittelbar mit der weltlichen Arbeit in Verbindung stehen. Wenn der erforderliche Kontakt zu ausgedehnt und intim ist, kann der treue Christ einen Wechsel seines Arbeitsplatzes erwägen, damit er sein Gewissen nicht belastet.
Wie sollten sich jedoch jene verhalten, die Blutsverwandte einer Person sind, der die Gemeinschaft entzogen wird? Welche Grundsätze müssen in Verbindung mit der Stellung des Familienhauptes berücksichtigt werden? in Verbindung mit der Kindererziehung? Wie ist eine Wiederaufnahme möglich? Eine schwerwiegende Verfehlung kann einen Gemeinschaftsentzug zur Folge haben. Sollte man aus diesem Grund der Versuchung nachgeben, seinen Fehltritt nicht zu offenbaren, wenn niemand sonst davon gewußt hätte? Schließlich: Wie kann man sich davor schützen, einen Weg zu gehen, der in einem Gemeinschaftsentzug endet? Näheres über diese wichtigen Fragen wird in späteren Wachtturm-Ausgaben erscheinen.
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BekanntmachungenDer Wachtturm 1963 | 1. September
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Bekanntmachungen
PREDIGTDIENST
Jehovas Zeugen beweisen durch Wort und Tat, daß sie den geistigen Reichtum allem voranstellen, und sie möchten auch ihren Mitmenschen helfen, ihn zu erwerben. Darum bieten sie ihnen im September die beiden Hilfsmittel zum Bibelstudium „Dein Wille geschehe auf Erden“ und „Gott bleibt wahrhaftig“ an. Sie geben sie zusammen mit zwei interessanten Broschüren gegen einen Beitrag von 4 DM (Schweiz 5 Fr.; Österreich S 26; Luxemburg 50 lfrs) ab.
„WACHTTURM“-STUDIEN FÜR DIE WOCHE VOM
29. September: Reife — ein christliches Erfordernis, ferner: Strebe nach Reife in der Neuen-Welt-Gesellschaft, ¶¶ 1—8. Seite 521.
6. Oktober: Strebe nach Reife in der Neuen-Welt-Gesellschaft, ¶¶ 9—35. Seite 527.
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