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  • Unterdrückung der Freiheit auf den Salomoninseln
  • Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1957
Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1957
w57 1. 3. S. 131-132

Unterdrückung der Freiheit auf den Salomoninseln

IN ALTER Zeit erhob sich eine Stimme, die durch das ganze Land Israel Freiheit ankündigte. Es war eine willkommene Bekanntmachung. Jehova Gott war der Urheber der historischen Worte, die sich in der Bibel, in 3. Mose, Kapitel 25, Vers 10, vorfinden: „Ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner.“ Diese Worte standen im Jubeljahrgesetz aufgezeichnet. Sie verhießen für die Nation Israel gute Dinge.

In den heutigen Tagen werden Stimmen vernommen, die dem Grundsatz der Freiheit widersprechen. Während sie die Freiheit für sich selbst beanspruchen, versagen sie sie anderen. Es ist schlimm genug, wenn ausgesprochene Diktatoren die Freiheit der Gottesanbetung auszurotten suchen. Was aber kann gesagt werden, wenn jene, die angeblich traditionelle Freiheiten befürworten und hochhalten, biblische Schriften verbieten und so anderen den freien Zutritt zu religiösen Schriften versagen, die für ihr geistiges Wohl unbedingt erforderlich wären? Können wir sie entschuldigen, weil ihre Methoden nicht ebenso grausam sind? Da sie laut bekennen, daß jeder das Recht besitze zu glauben, was er wolle, zu reden, was ihm beliebe, und zu sagen, was er denke, und dies besonders in religiöser Hinsicht, sind sie da nicht verwerflicher, wenn sie Bekanntmachungen herausgeben, die religiöse Parteilichkeit zur Folge haben?

Mit diesen Gedanken im Sinn betrachte man ein neues Beispiel für die Unterdrückung der Freiheit. Es war am 23. März 1956, als John Gutch, Hochkommissar für den westlichen Pazifik, eine öffentliche Bekanntmachung ergehen ließ, worin die Einfuhr der Schriften der Watch Tower Bible and Tract Society im Britischen Protektorat der Salomoninseln untersagt wurde. Diese Schriften wurden in einer Begleitliste einzeln aufgeführt. Sozusagen alle neueren Schriften der Gesellschaft erschienen auf dieser Liste, darunter auch ihr offizielles Organ Der Wachtturm, und die Zeitschrift Erwachet!.

Seit über siebzig Jahren ist die Watch Tower-Literatur weit und breit in Umlauf. Heute veröffentlicht die Gesellschaft verschiedene Ausgaben und Übersetzungen der Bibel, dazu biblische Hilfsmittel in Form von Büchern, Broschüren und Zeitschriften, die alle von Millionen Menschen gelesen und sehr geschätzt werden, von arm und reich, von Menschen aller Farben, die viele Nationalitäten vertreten und in 160 Ländern und auf den Inseln des Meeres wohnen.

Dennoch werden diese Schriften auf den Salomoninseln anscheinend als aufrührerisch betrachtet, obwohl sie in anderen britischen Besitzungen frei zirkulieren.

Um den freien Fluß der biblischen Wahrheit für die Bewohner der melanesischen Inseln zu blockieren, wurde zu Paragraph 8 der Vorschrift gegen Aufruhr Zuflucht genommen, welcher lautet: „Wenn der Hochkommissar der Meinung ist, daß die Einfuhr irgendeiner Publikation den öffentlichen Interessen widerspreche, kann er nach seinem absolut freien Ermessen durch öffentliche Bekanntgabe die Einfuhr solcher Schriften verbieten. Im Falle einer periodisch erscheinenden Druckschrift kann er mittels der gleichen oder einer nachfolgenden Bekanntmachung die Einfuhr einer schon erschienenen oder auch künftigen Ausgabe derselben verbieten.“

Was auch immer an offenkundigen Gründen für die Handlungsweise des Hochkommissars angegeben wird, so zeigt sich doch deutlich, daß bei der Sache religiöse Vorurteile mitspielen. Bestimmt hat dies nichts mit der Sicherheit der Salomoninseln zu tun, noch kann der Umstand, daß jemand biblische Hilfsmittel der Watch Tower Society empfängt und studiert, als etwas den öffentlichen Interessen Zuwiderlaufendes angesehen werden.

Die Anwendung einer solchen Verordnung, um religiöse Literatur zu verbieten, ist ein Mißbrauch der Verwaltungsvollmacht. Sie verweist die religiöse Freiheit in den Bereich einer strengen Kontrolle, die dem Ermessen eines einzigen Mannes überlassen bleibt. Einzelpersonen oder Gruppen, die ihm nicht genehm sind, kann er persönliche Rechte versagen, zu denen auch die religiöse Anbetung gehört. Es bleibt der Laune einer Amtsperson überlassen, nach einer solchen Vollmacht zu handeln; die Freiheit wird dadurch zu einer Ware, die nach Belieben ausgeliefert oder zurückgehalten wird. Indem man den obigen Erlaß so extrem anwandte, wurde im Protektorat die Freiheit unterdrückt.

Einige Tage, nachdem die Bekanntmachung ergangen war, zeigte sich die unheilvolle Absicht, die ihr zugrunde liegt. Einer Einzelperson wurde die Freiheit versagt. Das Opfer war ein britischer Bürger, der einzige europäische Zeuge Jehovas in jenem Gebiet. Wie dies ganz natürlich ist, hatte er seine Glaubensansichten anderen mitgeteilt. Als sich Gelegenheit bot, konnte er Interessierten Bibeln und andere Literatur abgeben. Nicht wissend, daß eine Verordnung die Schriften der Gesellschaft als unerwünscht bezeichnet hatte, war er ganz überrascht, als ihn am 5. April 1956 die Polizei vorlud.

Am nächsten Morgen mußte er vor Gericht erscheinen. Er war angeklagt worden, aufrührerische Schriften in seinem Besitz zu haben, und es wurde ihm darauf eine Buße auferlegt. Dies war aber nicht alles. Als Nächstes wurde er in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, indem die Polizei ihm sagte, er müsse das Protektorat mit dem nächsten Flugzeug verlassen. Durch wiederholte Besuche stellte man ihm nach, da man befürchtete, er könnte sich verbergen.

Weitere Eingriffe in die Freiheit der Anbetung erfolgten etwa einen Monat später. Einem einheimischen Bewohner einer der Salomoninseln wurden die Wachtturm-Studienbücher beschlagnahmt. Vor Gericht zitiert, wurde auch ihm eine Buße auferlegt. Dieser Mensch guten Willens empfand den erlittenen Verlust tief. Er schrieb an das australische Zweigbüro der Gesellschaft und bat um geistigen Beistand. In gebrochenem Englisch fügte er bei: „Ich wünsche diesen großen Segen. Viele Leute hier hungern nach Jehovas Zeugen, weil interessiert für die Wahrheit über die richtige Erkenntnis des allein wahren Gottes.“ Es schmerzt, wenn Beamte in eine so gewissenhafte Gottesverehrung eingreifen.

Schreiende Verletzungen grundlegender Freiheiten erregen nicht nur die Gefühle der Menschen bis ins Tiefste, sie veranlassen auch zu ernstem Nachdenken. Ist es konsequent, wenn in einem britischen Protektorat, wo Glaubensfreiheit herrschen sollte, ein solches Verbot in Kraft bleibt? Kann jemand sagen, es sei im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen, die von Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten sprechen, deren sich alle Menschen erfreuen sollen, ohne Unterschied von Rasse, Religion, Farbe oder der sozialen Stellung? Merkt der Hochkommissar, daß die Salomoninseln außerhalb des Bereiches der ‚freien Nationen‘ liegen, und fühlt er sich deshalb moralisch nicht verpflichtet, die Freiheit zu bewahren? Ist dieses Gebiet nur dem Namen nach ein Protektorat? Das sind einige dringende Fragen, die diese Zeitschrift stellt.

Wie werden sich die Amtspersonen gegenüber diesen Fragen verhalten, wie werden sie antworten?

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