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  • Lauterkeit bewahren im kommunistischen Polen
  • Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1957
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  • DIE VERFOLGUNG SETZT EIN
  • IN DEN HÄNDEN DER POLNISCHEN SICHERHEITSBEAMTEN
  • TREUE MÄRTYRER
  • ERLEICHTERUNG FÜR DIE ZEUGEN
Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1957
w57 1. 7. S. 388-392

Lauterkeit bewahren im kommunistischen Polen

Die hier erwähnten Tatsachen wurden zwei Dokumenten entnommen, die in Warschau der polnischen Generalstaatsanwaltschaft vom leitenden Prediger der Zeugen Jehovas dieses Landes unterbreitet wurden.

„DIE Herrschaft der Sowjets kennt weder Freiheit noch Gerechtigkeit. Sie ist bewußt aufgebaut auf Unterdrückung, auf Vernichtung jedes Einzelwillens, auf bedingungslose Einordnung. Die Herren aber sind wir. Die Unterdrückung ist uns anvertraut. Letzte Rücksichtslosigkeit ist unsere Pflicht. Und in der Ausübung dieser Pflicht ist letzte Grausamkeit höchstes Verdienst.“ — Lenin.

So könnte nur jemand reden, der ausgesprochen den Geist des Teufels hat. Natürlich glaubte Lenin, der Führer der russischen Revolution vom Jahre 1917, nicht an übernatürliche Mächte, weder an gute noch an böse. Er war wie alle orthodoxen Kommunisten ein Atheist. Für solche Menschen war und ist Darwins Evolutionstheorie eine höchst willkommene Erklärung für das Dasein von Leben und für die Existenz des Menschen, da es sich dadurch erübrigt, einem allmächtigen, allweisen Schöpfer Ehre zu geben. Die Ansicht der Kommunisten, daß der Mensch das Produkt der Entwicklung sei, erklärt, weshalb der Mensch von ihnen so gering eingeschätzt wird. Für sie ist der Mensch nur ein Tier, das eine höhere Entwicklungsstufe als die übrigen Tiere erreicht hat und mit dem so verfahren werden kann, wie es die Interessen der kommunistischen Sache gerade erfordern mögen.

Wir finden dies nicht nur durch die Geschichte der Sowjetunion der vergangenen vier Jahrzehnte bestätigt, sondern auch durch die Millionen von Sklavenarbeitern, die in Hunderte von Lagern gesteckt wurden, und durch die unzähligen Opfer, die elend ums Leben kamen. Dies wird weiterhin bestätigt durch die jüngsten Vorgänge in Ungarn und ferner durch die Verfolgung, die die Zeugen Jehovas seit dem Ende des zweiten Weltkrieges in kommunistisch regierten Ländern, wie in Polen, erlitten haben.

DIE VERFOLGUNG SETZT EIN

Im Herbst des Jahres 1905 zog ein Gott hingegebener christlicher Prediger, ein „Bibelforscher“, aus der Schweiz nach Warschau, wo er der Leiter eines Betriebes der Spitzenindustrie wurde. Wie alle christlichen Prediger es tun, machte auch er andere mit der Hoffnung bekannt, die er in bezug auf das Königreich Gottes hatte, und mußte sich dabei in der ersten Zeit eines Dolmetschers bedienen. Einige hörten, glaubten und gaben sich ebenfalls Jehova hin, um ihm zu dienen, und begannen die gute Botschaft anderen zu verkündigen. Seit jenem kleinen Anfang vor ungefähr fünfzig Jahren hat sich das Werk der Zeugen Jehovas in Polen ausgedehnt und sich gleichsam zu einem schönen, starken und stattlichen Baum entwickelt, der imstande gewesen ist, allen Stürmen, die ihn umtobten, einschließlich der zwei Weltkriege und der nazistischen und kommunistischen Diktaturherrschaft, zu trotzen.

Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges gewannen Jehovas Zeugen die Freiheit, zu predigen, wieder, doch nicht für lange. Der kommunistische Widerstand machte sich immer mehr bemerkbar, so daß es im Jahre 1948 unmöglich wurde, die jährlichen und halbjährlichen größeren Versammlungen — bekannt als Bezirks- und Kreisversammlungen — abzuhalten. Während der Nazizeit befanden sich einige Zeugen Jehovas mit Josef Cyrankiewicz, der von 1947 bis 1952 Ministerpräsident gewesen ist und dieses Amt seit dem 19. März 1954 von neuem bekleidet, in einem Konzentrationslager der Nazis. Sie hatten ihr Essen mit ihm geteilt und ihm auf verschiedene und andere Weise Hilfe geboten, und ihr vorzügliches Verhalten hatte auf ihn tiefen Eindruck gemacht. Er sagte ihnen damals, falls sie, die Zeugen Jehovas, wenn er in Polen nach dem Kriege je eine hohe Stellung einnehmen sollte, einmal in Schwierigkeiten kämen, dann möchten sie sich an ihn wenden. Als nun im Jahre 1948 die Lage für die Zeugen wirklich kritisch wurde, sandten sie eine Delegation zu ihm. Die Mitglieder dieser Delegation wurden bereitwillig von ihm empfangen, und er sagte ihnen, er wisse, was vor sich gehe, doch stehe es nicht in seiner Macht, etwas dagegen zu tun.

Schon vorher, nämlich im Februar 1946, hatte das Woiwodschafts-Sicherheitsamt in Lodz gewisse leitende Mitarbeiter des Zweigbüros der Gesellschaft dort verhaftet. Einem von diesen wurde gesagt: „Ihr müßt mit dem Strom schwimmen, andernfalls werdet ihr nicht freigelassen.“ Als er fragte, was damit gemeint sei, erklärte ihm ein Beamter:

„Sie werden mit uns zusammenarbeiten. Sie werden eine Deklaration unterschreiben, die im Tresor aufbewahrt werden wird. Sie erhalten ein Pseudonym, und die damit Unterzeichneten Berichte werden Sie hier in das Amt oder in meine Privatwohnung bringen, oder jemand von uns wird die Berichte in Ihrer Wohnung abholen. Sie werden die Zeugen Jehovas dahingehend organisieren, daß sie alle römisch-katholischen Gottesdienste besuchen und genau auf die von den Geistlichen gehaltenen Predigten achten. Sie werden sich alle Äußerungen notieren, die sich gegen die Volksherrschaft richten oder für den Staat nachteilig sein könnten.“

Der Zeuge weigerte sich diesbezüglich, indem er erklärte, die Zeugen bekämpften ihre Feinde nur mit der biblischen Wahrheit und liebten ihre Nächsten. Die verhafteten Zeugen wurden später freigelassen, und zwar infolge eines Protestes, der beim polnischen Botschafter in Bern, Schweiz, eingereicht worden war.

Im Juni 1946 kam der erwähnte Beamte in das Zweigbüro in Lodz und verlangte erneut, daß die Zeugen mit ihnen zusammenarbeiteten. Er warnte vor den furchtbaren Konsequenzen für den Fall, daß sie sich weigern würden, und versprach, daß man den Zeugen Jehovas in den verschiedenen Städten die besten Säle zur Verfügung stellen werde, wenn sie mit ihnen zusammenarbeiteten. „Niemand kann sich uns widersetzen“, sagte man dem Zeugen. Der Zeuge blieb fest, und so entfernte sich der kommunistische Funktionär in großer Aufregung. Am nächsten Tage wurde der Zeuge auf eine so schlaue Art entführt, daß niemand es bemerkte. Als man ihn jedoch vor den Staatsanwalt brachte, ließ dieser ihn frei.

Am 21. April 1950, um 22.30 Uhr, erschienen Beamte des Sicherheitsamtes, besetzten das Zweigbüro und verhafteten die mit der Leitung betrauten Männer. Es waren keine Haftbefehle ausgestellt worden, was zeigt, daß der Überfall ohne Wissen der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde. Kurz darauf erfolgte die Verhaftung aller im Zweigbüro beschäftigten Personen, und das Werk wurde in ganz Polen offiziell verboten.

IN DEN HÄNDEN DER POLNISCHEN SICHERHEITSBEAMTEN

Wie verfuhr man mit den verhafteten Zeugen? Einige typische Beispiele werden nachstehend angeführt. Beiläufig erwähnt, ist es interessant, festzustellen, daß die gegenwärtige, unter der Leitung Wladyslaw Gomulkas stehende polnische Regierung die Gewalttaten, die im Namen des „sozialistischen Rechts“ von den Stalinisten verübt wurden, verurteilt und den Beschluß gefaßt hat, die Beamten des ehemaligen Sicherheitsministeriums wegen ihrer Übeltaten zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Zeugen wurden in das Woiwodschafts-Sicherheitsamt in Lodz überführt, wo an ihnen gleich zu Beginn Inquisitions- oder Foltermethoden „dritten Grades“ angewandt wurden. Zeuge A wurde während acht Tagen und acht Nächten ununterbrochen grausam gequält und mißhandelt. Zeuge B wurde sechs Tage lang ähnlich behandelt.

Zeuge A wurde geschlagen, bis er blau und schwarz war. Wiederholt sagte man ihm, die Torturen würden eingestellt, wenn er bekenne, daß er ein Spion gewesen sei. Seine Peiniger verlangten von ihm ferner, daß er ein Protokoll unterschreibe, das besagte, er habe den Bau einer Radiostation angeordnet, die Informationen ausgestrahlt habe, durch die gewisse Interessen Polens verraten worden seien. Auf seine Frage, wie er ein Protokoll unterschreiben könnte, das ausgesprochener Unsinn sei, sagte man ihm: „Unsinn oder nicht, unterschreibt, sonst lassen wir Euch nicht frei.“

Als er unter den Schlägen bewußtlos zusammenbrach, begoß man ihn so lange mit kaltem Wasser, bis er wieder zu sich kam und jegliche Blutspuren von seinem Anzug weggewaschen waren. Einmal zwang man ihn, während zweiundsiebzig Stunden auf dem Boden zu knien. Danach wurde er ins Sicherheitsministerium in Warschau überführt — die Torturen in Lodz hatten seinen Widerstand nicht zu brechen vermocht. Durch diese Mißhandlungen wurde seine Gesundheit auf Lebenszeit ruiniert. Beachtenswert ist jedoch, daß seine Lauterkeit nicht getrübt wurde; sie trat nur um so klarer hervor!

Dem Zeugen C wurde drei Tage lang die Nahrung entzogen. Man schlug ihn, weil er sich weigerte, ein Protokoll zu unterschreiben, das falsche Anklagen gegen seine Mitzeugen enthielt. Man drohte ihm mit Erhängen, aber der Bluff wirkte nicht! Er wurde von den Beamten auf den Boden geworfen, geschlagen, mit Stiefeln getreten, und man schlug ihn mit Gummiknüppeln auf die Fußsohlen. Das Trommelfell wurde ihm eingeschlagen, und auch einige Rippen wurden ihm gebrochen. Diese Mißhandlungen wurden während zweiunddreißig Tagen fortgesetzt.

In Warschau steckte man den Zeugen A nackt in ein finsteres kleines Zementloch, in dem er weder sitzen noch liegen, noch aufrecht stehen konnte. Dort ließ man ihn für vierundzwanzig Stunden. Immer und immer wieder verlangten seine Peiniger, daß er nachgebe, und schließlich drohten sie ihm, seine Frau und sein Kind umzubringen und aus ihm ein Wrack zu machen. Er sagte ihnen, daß er Gott nicht untreu werden könne, ganz gleich, was man mit ihm oder seinen Angehörigen tue.

Ihre Drohung wahrmachend, verhafteten sie seine Frau und sein Kind. Seine Frau wurde derart mißhandelt, daß sie noch fünf Jahre lang an Blutungen litt. Mit der Tochter verfuhr man noch schlimmer, so daß sie einen geistigen Defekt davontrug. In die Zelle, die neben seiner Zelle lag, steckte man ein Mädchen mit ähnlicher Stimme wie seine Tochter, das fortwährend weinte und laut schrie: „Laßt sie heraus, denn sie sind unschuldig! Laßt mich zu meiner Mutter!“ usw. Die ganze Zeit dachte der Zeuge, es sei die Stimme seiner Tochter.

Einmal sagte man ihm, seine Leiden und auch die Leiden seiner Frau und seiner Tochter hätten ein Ende, wenn er für die Kommunisten arbeiten würde, und man gebe ihm drei Tage Bedenkzeit. Er antwortete: „Ich bin noch nie ein Spion oder Spitzel gewesen und werde es niemals sein. Die gleiche Antwort werde ich auch in drei Tagen geben. Das ist meine letzte Antwort, selbst wenn es mir und auch meiner Frau und Tochter das Leben kosten sollte.“ Dann wurde er in das Gefängnis von Mokotow überführt, das noch berüchtigter war.

Inwiefern konnte das Gefängnis zu Mokotow noch schlimmer sein? Allerdings konnten die Torturen nicht mehr viel schlimmer werden, doch wurde Zeuge A dort derart auf die Brust geschlagen, daß er noch nach Jahren bei jedem tiefen Atemzug Schmerzen verspürte. Dort indes verstanden es die Kommunisten besonders gut, ihre Fragen so zu formulieren, daß sich ihre Opfer in den eigenen Antworten verstrickten. Sie entstellten die Aussagen ihrer Opfer, und wenn diese vor Gericht erschienen, wurde das Urteil auf Grund solcher Aussagen gefällt.

Mit dem Zeugen B verfuhr man auf ähnliche Weise. Abgesehen von unzähligen Schlägen auf den Kopf und in den Bauch, wurden ihm die Kiefer herausgeschlagen, so daß er tagelang nicht essen konnte. Man sagte ihm, ‚daß man, wenn man wolle, aus ihm — obwohl er als Hitlergegner fast fünf Jahre in einem deutschen Konzentrationslager gesessen habe — doch einen erstklassigen Gestapomann machen könne‘. Zeuge D wurde ganz ähnlich behandelt wie Zeuge A. Auch ihn sperrte man in das kleine Zementloch, schlug ihn, holte ihn wiederholt heraus und forderte ihn auf, sich der Spionage schuldig zu bekennen, was er standhaft zurückwies.

TREUE MÄRTYRER

Die in den vorangehenden Abschnitten erwähnten Zeugen und viele, die ähnliche Leiden ertrugen, blieben am Leben, um von den Torturen berichten zu können, die sie durchmachten; andere dagegen überlebten sie nicht. So wurde am 2. August 1950 Zeuge F aufgefordert, sich im Sicherheitsamt in Cieszyn zu melden. Als er es ablehnte, sich in den Dienst der Kommunisten zu stellen und gegen seine Mitzeugen zu arbeiten, gab ein Funktionär zwei Schüsse auf ihn ab. In ein Krankenhaus überführt, starb er eine Stunde später. Kurz vor seinem Tode konnte er dem anwesenden Arzt noch sagen: „Ein Funktionär des Sicherheitsministeriums hat auf mich geschossen, weil ich Jehova treu diente.“ Er war tatsächlich ein Zeuge, der treu war bis in den Tod.

Am 15. August 1950 wurde der Zeuge G, ein amerikanischer Bürger, durch das Sicherheitsamt von Kolbuszow verhaftet. Er wurde von den Beamten auf den Kopf geschlagen, und man trat ihn mit dem Absatz in die Wirbelsäule. Geistesstörungen traten in Erscheinung, und in sechs Tagen war er tot.

Zeuge H wurde am 12. Januar 1953 vom Sicherheitsamt in Piczow verhaftet. Jemand hörte, wie ein Funktionär zu einem anderen sagte: „Sage ihm, daß er sich von seiner Frau verabschieden soll, denn er wird nicht mehr zurückkehren.“ Acht Tage später war er nicht mehr am Leben.

Am 10. August 1950 wurde der Zeuge I durch das Sicherheitsamt in Rybnik verhaftet. Am 12. September 1950 wurde seine Frau benachrichtigt, daß ihr Mann als Spion hingerichtet worden sei. Sie verlangte, daß man ihr die Leiche zeige, doch das wurde abgelehnt, auch schlug man ihr Gesuch ab, daß der Sarg zur Zeit der Beerdigung geöffnet werde. Ähnliche Bitten wurden auch den Angehörigen des Zeugen M von Lublin abgeschlagen, der nach einer Gefängnishaft von ungefähr vier Monaten starb. Es wurde behauptet, er habe sich erhängt.

Am 20. Juni 1950 verhafteten Funktionäre von Bialystok den Zeugen J. Er wurde so gefoltert, daß er nicht mehr gehen konnte. Nach ungefähr fünf Wochen Haft wurde er vollends totgeschlagen. Doch erst eineinhalb Jahre später, im Februar 1952, wurde seine Mutter von dem, was geschehen war, in Kenntnis gesetzt.

In der Nacht vom 19. auf den 20. Juni 1950 verhafteten Funktionäre in Hrubieszow den Zeugen K. Am dritten Tage seiner Untersuchung forderte man ihn auf, einen gedruckten Bibeltext zu erläutern, und während er dies tat, wurde er erschlagen. Seine Leiche war blau von den Schlägen und wies von den Mißhandlungen herrührende Fleischwunden auf.

Am gleichen Tage wurde der Zeuge L von Funktionären des Sicherheitsamtes in Sandomierz verhaftet und in das Sicherheitsamt nach Kielce überführt. Während der Untersuchung warf man ihn auf den Boden, versetzte ihm Fußtritte an den Kopf und trampelte auf ihm herum. Die Lungen und Nieren wurden ihm losgeschlagen, das Blut floß aus seinem Mund und Mastdarm, und er starb.

Am 17. Januar 1951 wurde in Staw bei Kalisz der Zeuge N verhaftet. Nach sechs Tagen grausamer Mißhandlungen war er eine Leiche. Man wandte bei ihm die Torturen an, denen dort besonders die Zeugen Jehovas ausgesetzt wurden: Man zwang ihn, sich auf einen einbeinigen Stuhl zu setzen, auf dem ein Dübel angebracht war, der in den Mastdarm eindrang. Man machte Versuche an ihm mit elektrischem Strom, und zwar an den Füßen und am Kinn. Man hängte ihn auf, bis er das Bewußtsein verlor, steckte ihn dann in eine Wanne mit Wasser, bis er wieder zu sich kam, und setzte die Torturen fort. Seine Peiniger verlangten von ihm immer wieder, daß er sich schuldig bekenne, Spionage getrieben zu haben.

Am 25. Januar verlangte seine Frau, die Leiche ihres Mannes zu sehen, doch wurde ihr dies verweigert. Am Abend indes erhielt sie die telefonische Anweisung, die Leiche abzuholen und zu begraben. Der Staatsanwalt erlaubte ihr, die Leichenhalle zu betreten. Zeuge N, der erst achtundzwanzig Jahre alt und vor sechs Tagen noch gesund und stark gewesen war, sah jetzt wie ein Skelett aus. Sein Körper wies von Kopf bis Fuß Spuren der Mißhandlungen, rote und geschwollene Stellen, auf. Auch der Geschlechtsteil war verletzt und geschwollen usw.

Am 20. Mai 1952 verhafteten die Sicherheitsbehörden von Stettin den Zeugen O. Er wurde in ein Gefängnis in Warschau und einige Monate später in ein anderes in Lodz überführt. Etwa zwei Jahre später erfuhr seine Frau, daß er sich in einem Krankenhaus befinde, und erhielt schließlich die Erlaubnis, ihn zu besuchen. Er war derart zum Skelett geworden, daß sie ihn nicht wiedererkannte. Ein Rechtsanwalt gab ihr den Rat, ein Gesuch zu stellen, daß ihr Mann aus der „Untersuchungshaft“ entlassen werde, wozu schließlich die Erlaubnis gegeben wurde, und so konnte sie ihn am 3. September 1954 nach Hause nehmen. Er hatte die Freude, Heim und Kind nochmals zu sehen, starb aber acht Tage später. Zweitausend Personen, die gegen diese sadistischen Methoden der kommunistischen Polizei protestierten, welche jetzt „Berijanismus“ genannt werden, wohnten der Beerdigung bei.

ERLEICHTERUNG FÜR DIE ZEUGEN

Andere Zeugen verloren als Folge von Mißhandlungen ihr Augenlicht, wieder andere alle Zähne, und manche sind für ihr ganzes Leben zu Krüppeln geworden und können sich ihren Unterhalt nicht mehr selbst verdienen. Nach der Tagung des Zwanzigsten Kongresses der Kommunistischen Partei in Moskau, die den Ausschlag zum Beginn des „Entstalinisierungsprogramms“ gab, wurde die Anklage auf Spionage fallengelassen. Der Berijanismus gehört, was Polen betrifft, wenigstens vorläufig, der Vergangenheit an. Polnische Staatsmänner haben erklärt, daß ihre Justizbehörden alles, was in ihrer Macht steht, tun werden, um das Unrecht, das an Tausenden von Unschuldigen — darunter auch an Zeugen Jehovas — verübt wurde, wiedergutzumachen.

Dies geht treffend aus folgendem Auszug aus dem Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1957 (engl.) hervor: „Ein ganz prominenter Regierungsbeamter erklärte: ‚Ich bin begeistert über Ihre Haltung.‘ Weiter sagte er, die Angelegenheit der Zeugen Jehovas sei von der polnischen Regierung aus folgenden drei Gründen wieder erwogen worden, nämlich 1. weil sich die Lehren der Zeugen Jehovas trotz des sechsjährigen Verbots nicht geändert hätten, 2. weil sie trotz der Verhaftungen und vieler anderer Schwierigkeiten ihre Religion weiterhin mutig und furchtlos ausübten und 3. weil sich ihre Zahl während der Verbotszeit vervierfacht habe.“

Die Zeugen Jehovas in Polen haben in der Tat ihre Lauterkeit trotz all dem bewahrt, was ihnen von den kommunistischen Machthabern zugefügt wurde. Sie haben den gleichen Geist bekundet wie Hiob, als er erklärte: „Auch wenn er mich tötet, will ich auf ihn vertrauen.“ — Hiob 13:15, KJ.

Jehovas Zeugen und alle anderen gerechtigkeitsliebenden Menschen in der ganzen Welt können sich freuen und sich an der Handlungsweise der Zeugen in Polen, die ihre Lauterkeit bewahrt haben, ein ermutigendes Beispiel nehmen. Sie sehen darin eine Erfüllung der Worte des Propheten: „Keiner Waffe, die wider dich gebildet wird, soll es gelingen; und jede Zunge, die vor Gericht wider dich aufsteht, wirst du schuldig sprechen. Das ist das Erbteil der Knechte Jehovas und ihre Gerechtigkeit von mir aus, spricht Jehova.“ — Jes. 54:17.

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