Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • Der Kampf um weltweite Predigtfreiheit
    Der Wachtturm 1955 | 1. März
    • Literatur gestatten. Wir haben uns in vielen Ländern an Amtsstellen gewandt, um für Missionare, die vom Hauptbüro der Gesellschaft ausgesandt wurden, Einreiseerlaubnis in ihr Land zu erwirken, damit sie dort predigen können. Wir haben niemals irgendeine Gelegenheit versäumt, gesetzmäßig für das weltweite Predigtrecht zu kämpfen.

  • Nie ungesetzlich kämpfen, nie weltweites Predigen aufgeben!
    Der Wachtturm 1955 | 1. März
    • Nie ungesetzlich kämpfen, nie weltweites Predigen aufgeben!

      1. Was werden wir tun und was nicht in unserem Kampf um Predigtfreiheit?

      JEHOVAS Zeugen nehmen in ihrem Kampf um weltweite Predigtfreiheit nie Zuflucht zu ungesetzlichen oder unerlaubten Mitteln. Nehmen wir, seine Zeugen, das Gesetz selbst in die Hand? Nein! Wir rotten uns nicht gegen behördliche Instanzen. Wir erzwingen uns nicht den Weg durch den Eisernen Vorhang! Wir suchen keinen Beamten zu schaden, und wir bewaffnen uns nicht, um ihnen Widerstand zu leisten. Wir treten nicht dafür ein, daß Regierungen gewaltsam von Menschen oder Gruppen von Menschen gestürzt werden, auch dann nicht, wenn eine Regierung unser uns von Gott gegebenes Werk des Predigens der guten Botschaft vom Königreich unterdrückt. Wir benutzen nur die Kampfmittel, die uns nach dem Gesetz des betreffenden Landes zur Verfügung stehen. Angenommen, die Gesetze eines Landes sähen kein Verfahren vor, gemäß dem wir gesetzmäßig kämpfen können. Dann versuchen wir nicht, die Regierung umzugestalten, sie zu ändern oder gegen sie zu rebellieren.

      2. Welcher Handlungsweise kann in gewissen Ländern gefolgt werden, warum, und wer setzt diese Taktik fest?

      2 In einigen Ländern sind die Regierungen nicht stabil, oder der Widerstand gegen die Wahrheit ist so groß, daß es nicht weise wäre, offen oder öffentlich zu predigen. In solchen Ländern kann man nicht Zuflucht zu Gerichten nehmen, denn die Behörden schützen unsere Rechte nicht. Wir wissen, daß ein Tumult oder eine Störung dort sehr schnell zu einem Verbot führen kann. Der Grund liegt darin, daß solche Länder von katholischer Seite oder von totalitären Regierungen beherrscht werden. In gewissen Ländern verdanken wir es nur der Gunst gewisser Beamter, daß von Haus zu Haus gewirkt werden darf. Das Predigen auf den Straßen ist verboten. In einem solchen Fall bestehen wir nicht auf dem Recht, auf den Straßen zu predigen. Die Gesellschaft entscheidet dies. Diese Taktik wird nicht durch die Brüder eines Ortes festgesetzt. Das Recht auf Straßendienst an solchen Orten zu fordern würde nur rasch ein Verbot herbeiführen. Es könnte bewirken, daß die Behörden dem Predigen der guten Botschaft von Tür zu Tür Einhalt gebieten. In solchen Ländern beten wir „in bezug auf Könige und alle, die in hoher Stellung sind, damit wir fortgesetzt ein ruhiges und stilles Leben führen mögen mit völliger Gottergebenheit und allem Ernst“. — 1. Tim. 2:1, 2, NW.

      3, 4. (a) Wo ist es nicht gesetzlich, von Tür zu Tür zu gehen? Wie wird das Predigtwerk durchgeführt? (b) Was für Gründe und welche biblische Stütze gibt es zu einem solchen Handeln?

      3 In gewissen Ländern ist es gesetzlich nicht erlaubt, offen mit unseren Schriften von Tür zu Tür zu wirken. Um eine Auseinandersetzung mit den Behörden und ein totales Verbot zu vermeiden, mag die Gesellschaft anordnen, daß das Zeugnisgeben auf mündliches Predigen mit der Bibel beschränkt werde. So werden die Menschen guten Willens gefunden und man merkt sie sich. Man besucht sie später wieder und gibt ihnen Gelegenheit, die Veröffentlichungen zu empfangen, die das Wort Gottes näher erklären. Das geschieht zu einer ihnen passenden Zeit und privat bei ihnen daheim, außer Sichtweite des Feindes. Ist es nicht viel weiser, in gewissen

Deutsche Publikationen (1950-2025)
Abmelden
Anmelden
  • Deutsch
  • Teilen
  • Einstellungen
  • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutzeinstellungen
  • JW.ORG
  • Anmelden
Teilen