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  • Türkisches Gericht schickt Zeugen Jehovas ins Gefängnis
  • Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1985
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  • Gesetzestreue Menschen
  • Die Ereignisse, die zur Gerichtsverhandlung führten
  • Falschanklagen
  • Falsches Zeugnis von religiöser Seite
  • Die Verteidigung trägt Beweise vor
  • Gericht verwirft die Beweise
Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1985
w85 1. 4. S. 28-31

Türkisches Gericht schickt Zeugen Jehovas ins Gefängnis

DER Staatssicherheitsgerichtshof fällte am 12. Dezember 1984 in Ankara eine Reihe schockierender Urteile. Er verurteilte fünf Zeugen Jehovas zu Gefängnisstrafen von je sechs Jahren und acht Monaten und zusätzlich zu zwei Jahren und zwei Monaten Verbannung. Achtzehn Zeugen Jehovas wurden zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis und einem Jahr und vier Monaten Verbannung verurteilt. Weitere Zeugen Jehovas sollen in einem getrennten Verfahren vor ein Strafgericht gestellt werden.

Worin bestanden ihre „Verbrechen“? Man befand sie für schuldig, gegen Artikel 163 des türkischen Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Gemäß diesem Artikel ist es ein Verbrechen, „religiöse Propaganda zu machen mit dem Ziel, das politische, soziale und wirtschaftliche System des Staates zu verändern“. So wurde behauptet, daß diese wenigen Zeugen Jehovas versucht hätten, die gegenwärtige Staatsordnung der Türkei zu ändern. Wie könnte aber jene winzige Gruppe friedliebender, unbewaffneter und für eine politische Subversion überhaupt nicht geschulter Menschen eine Bedrohung für das gesamte bestehende Staatssystem sein?

Gesetzestreue Menschen

Jehovas Zeugen sind in der ganzen Welt als gesetzestreue Menschen bekannt. Zum Beispiel sagte der Generalgouverneur von Nigeria über sie: „Sie haben viel zur geistigen Entwicklung unseres Volkes [in Nigeria] beigetragen.“ Er fügte noch hinzu: „Wenn alle Religionsgemeinschaften wären wie Jehovas Zeugen, dann gäbe es keine Mordfälle, keine Einbrüche, keine Jugendkriminalität, keine Gefangenen und auch keine Atombomben. Dann brauchten die Türen Tag und Nacht nicht verschlossen werden.“

Jehovas Zeugen haben sich auch noch nie in die Politik eingemischt. Ihre neutrale Haltung in politischen Angelegenheiten ist gut bekannt. In der italienischen Zeitung Il Corriere di Trieste wurde gesagt: „Jehovas Zeugen sind ... zu bewundern.“ Aus welchen Gründen? Weil, wie gesagt wurde, ihre Religion sie davor bewahre, „Politik mit Religion zu vermischen und den Interessen von ... politischen Parteien zu dienen“.

Daher haben sie in ihrer mehr als 100jährigen Geschichte auch niemals versucht, die politische Ordnung irgendeines Staates zu ändern. Sie halten sich vielmehr an das, was die Bibel lehrt, nämlich die bestehenden Regierungen als die „obrigkeitlichen Gewalten“ anzuerkennen und zu respektieren (Römer 13:1). Es wäre somit auch völlig im Widerspruch zu ihrer religiösen Überzeugung, sich an irgendeiner umstürzlerischen Tätigkeit zu beteiligen. Deshalb werden Jehovas Zeugen in demokratischen Staaten als Religionsgemeinschaft anerkannt, und es werden ihnen dort alle Freiheiten gewährt, die auch die anderen Bürger haben, einschließlich der Religionsfreiheit.

Auch aus einem weiteren Grund sind die Urteile völlig ungerechtfertigt. Am 24. März 1980 hatte das Oberste Berufungsgericht der Türkei entschieden, daß man Jehovas Zeugen nicht bestrafen könne, da ihre Religion die Gesetze nicht verletze. Das Gericht hatte sie damals von der Anklage der Staatsgefährdung freigesprochen.

Die Ereignisse, die zur Gerichtsverhandlung führten

Es erheben sich daher die folgenden Fragen: Welche Informationen zog das Gericht heran, um zu dieser Entscheidung zu kommen? Haben Jehovas Zeugen seit 1980 ihre Tätigkeit oder ihre Glaubensanschauungen geändert? Wir wollen einmal kurz die Umstände betrachten, die zur Gerichtsverhandlung führten, und auch einen Bericht über die Verhandlung geben.

Am 20. November 1974 gewährte ein Bezirksgericht in Istanbul Jehovas Zeugen die gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Demgemäß konnten die Zeugen ihre Religion rechtmäßig in ihre Personalausweise eintragen lassen, was sie auch taten. Von Dezember 1974 an begannen Jehovas Zeugen, sich in verschiedenen Städten des Landes frei zur Anbetung zu versammeln. Auch die Militärregierung, die im September 1980 die Macht übernahm, gestattete die öffentlichen Zusammenkünfte in den „Anbetungssälen“.

Im März 1984 wandten sich drei Familien von Jehovas Zeugen aus Eskişehir an das Gericht, um ihre Religionszugehörigkeit eintragen zu lassen. Dieses Ereignis sorgte für Schlagzeilen in der Lokalzeitung. Da alle Glieder der Familien früher Moslems gewesen waren, erregte ihr Antrag den Zorn fanatischer Moslems, die jetzt begannen, Jehovas Zeugen in verschiedenen Zeitungen anzugreifen und zu diffamieren.

Zu den Gegnern zählte auch der „Hohe Rat für Religion im Sekretariat für religiöse Angelegenheiten“, eine moslemische Regierungsbehörde. Dieser Rat erklärte: „Diese Bewegung [Jehovas Zeugen], die in keinem Land als eine Religion anerkannt wird, ... ist ein christlicher Orden unter jüdischem Einfluß.“ Er behauptete weiter: „Wenn man diese Bewegung [in der Türkei] zulassen würde, wäre sie eine Gefahr für den Staat und für den Islam.“

Nach jener verleumderischen Zeitungskampagne wurden in Ankara plötzlich zwei Zeugen verhaftet, als sie einer anderen Person gerade ihre Publikationen anboten, und dies, obwohl sie legal in der Türkei gedruckt worden waren.

In den darauffolgenden Tagen nahm die Polizei in Ankara die fünf Ältesten einer Versammlung fest und auch andere, die als Zeugen Jehovas bekannt waren — insgesamt 31 Personen. Einige wurden in ihrer Wohnung, andere an ihrem Arbeitsplatz oder nach einer Zusammenkunft im „Anbetungssaal“ festgenommen. Von den 31 ursprünglich Verhafteten blieben 23 Personen in Haft, während die anderen wieder freigelassen wurden.

Falschanklagen

Im Verlauf der Verhandlung vor Gericht wurde immer offensichtlicher, daß es bei diesem Fall keineswegs um eine Verletzung der Gesetze ging. Das Gericht entschied vielmehr in einer religiösen Streitfrage.

Zum Beispiel legte die Anklagevertretung als angeblichen Schuldbeweis eine Erklärung des Sekretariats für religiöse Angelegenheiten vor. In dieser Erklärung wurden Jehovas Zeugen als „eine wahnwitzige christliche Bewegung“ abgestempelt, die „keine Propheten und kein besonderes heiliges Buch“ habe. Wahr ist jedoch genau das Gegenteil, denn Jehovas Zeugen sind als eine sehr vernünftige, gesetzestreue und friedliebende Gruppe von Menschen bekannt. Und ganz gewiß haben sie einen Propheten — Jesus Christus —, der ja auch von den Moslems als Prophet anerkannt wird. Außerdem brauchen sie kein „besonderes heiliges Buch“ mehr, denn sie haben bereits eines — die ‘von Gott inspirierte’ Heilige Schrift, die Bibel (2. Timotheus 3:16).

Jehovas Zeugen wurden auch bezichtigt, „die bestehenden Nationen und Staaten und deren nationale Grenzen nicht anzuerkennen“. Auch das ist völlig falsch. Ihre Religion verlangt von ihnen ausdrücklich, den „obrigkeitlichen [Regierungs-]Gewalten“ und allen Gesetzen untertan zu sein, sofern sie nicht im Widerspruch zu Gottes Gesetzen stehen. Dazu fordert die Bibel auf (Römer 13:1; Apostelgeschichte 5:29).

Außerdem behauptete das Sekretariat für religiöse Angelegenheiten, die Tätigkeit von Jehovas Zeugen habe zum Ziel, „eine auf die Bibel gestützte religiöse Ordnung in der ganzen Welt herzustellen“, und zwischen „Euphrat und Nil“ soll das Königreich Gottes aufgerichtet werden. Mit dieser Erklärung sollte bewiesen werden, daß Jehovas Zeugen die bestehende politische Ordnung in der Türkei verändern wollen, da der Euphrat durch die östliche Türkei fließt.

Das ist eine weitere absolute Falschanklage. Jehovas Zeugen haben zu keiner Zeit geglaubt, daß das Königreich Gottes ein irdisches Reich sein wird. Sie haben statt dessen stets gelehrt, daß es sich dabei um eine himmlische Regierung handelt. Es könnte daher unmöglich irgendeinen Teil der Türkei einschließen (Matthäus 4:17; 6:9, 10).

Falsches Zeugnis von religiöser Seite

Das Gericht beauftragte auch drei „Sachverständige“, die Veröffentlichungen und Glaubensansichten von Jehovas Zeugen zu untersuchen. Bei dem einen handelte es sich um ein Mitglied des Sekretariats für religiöse Angelegenheiten, der andere war Dozent und lehrte an einer islamischen Fakultät. Der dritte Sachverständige war ein Dozent an der juristischen Fakultät der Universität Ankara.

Der Verteidiger erhob gegen die Ernennung der beiden religiösen „Sachverständigen“ Einspruch. Diese hatten nämlich ihre gegnerische Ansicht über Jehovas Zeugen bereits in einem Buch dargelegt. Man konnte daher nicht erwarten, daß sie dem Gericht ein unbefangenes Gutachten liefern würden. Das Gericht wies den Antrag des Verteidigers jedoch ab und gestattete so jenen voreingenommenen Religionsvertretern die Teilnahme an der Verhandlung.

Der Bericht, den diese Personen gaben, fiel wie erwartet aus. Die religiös beeinflußten Gutachter befanden die angeklagten Zeugen Jehovas für schuldig. Der Rechtsgelehrte fand dagegen keinerlei Schuld. Er erklärte: „Sie erwarten von Gott den bevorstehenden Weltwechsel nach dem Krieg von Harmagedon“ und nicht durch irgendeinen menschlichen Eingriff.

Die Religionsvertreter behaupteten, Jehovas Zeugen seien keine Religionsgemeinschaft. Das ist offensichtlich ein weiterer unberechtigter Vorwurf. Auch behaupteten sie, der Glaube der Zeugen Jehovas an Gott und Jesus Christus diene „lediglich als religiöser Deckmantel, um ihre wahre Absicht zu verbergen“. Und worin sollte diese angeblich „wahre Absicht“ bestehen? Die Gutachter von religiöser Seite erklärten: „Sie nehmen das Königreich Gottes zum Vorwand, um eine Grundlage für gewisse politische Entwicklungen in unbekannter Zukunft zu legen.“ Aus Veröffentlichungen von Jehovas Zeugen zitierten sie zusammenhanglose Passagen und folgerten, es handle sich um „eine zionistisch beeinflußte Geheimorganisation, die religiöse Zusammenkünfte als Deckmantel benutzt“.

Diese beiden Religionsvertreter erbrachten allerdings keinen einzigen Beweis dafür, daß Jehovas Zeugen jemals versucht hätten, den türkischen Staat zu untergraben. Einen solchen Beweis konnten sie auch gar nicht liefern, da Jehovas Zeugen die bestehenden Regierungen nicht stürzen wollen. Gott selbst zieht die Regierungen zur Rechenschaft. Er ist der Richter, nicht irgendein Mensch. Wer Jehovas Zeugen kennt, weiß außerdem, daß sie keinerlei Verbindung zum Zionismus haben.

Die Verteidigung trägt Beweise vor

Die Verteidigung trug viele Beweise dafür vor, daß sich Jehovas Zeugen keinerlei Rechtsverletzung schuldig gemacht haben. Zusätzlich zu dem Urteil des Obersten Berufungsgerichts vom 24. März 1980 legte die Verteidigung drei weitere Urteile des Obersten Gerichtshofes vor. Gemäß diesen Urteilen waren Jehovas Zeugen schon vorher von den gleichen Anklagen freigesprochen worden.

Die Verteidigung legte auch ein zweites Gutachten vor, und zwar das eines anderen Professors der Rechtswissenschaften, der ebenfalls die Veröffentlichungen von Jehovas Zeugen untersucht hatte. Er hatte darin keinerlei Rechtsverletzungen gefunden.

Das Gericht wurde auch auf etwa 20 Urteile aufmerksam gemacht, die andere Gerichte in der Türkei in den vergangenen 30 Jahren ergehen ließen. Alle diese Gerichte hatten Jehovas Zeugen von den gleichen Anklagen freigesprochen.

Nicht zuletzt sagte auch noch der Polizeibeamte, der dazu bestimmt worden war, die Zusammenkünfte von Jehovas Zeugen zu überwachen, als Zeuge vor Gericht aus. Er erklärte, daß er „während des ganzen Jahres“, in dem er die Zusammenkünfte kontrolliert hatte, „keinerlei Verletzung des Gesetzes“ beobachtet hatte.

Gericht verwirft die Beweise

Trotzdem verwarf das Gericht alle Beweise der Verteidigung. Es nahm nur die verleumderischen und völlig unbegründeten Schriftstücke an, die der Anklagevertreter vorlegte. Dabei handelte es sich um die Erklärung des Sekretariats für religiöse Angelegenheiten und den Bericht der beiden voreingenommenen Gutachter aus dem religiösen Lager.

Die Urteilssprüche geben Anlaß zu ernsten Fragen. Waren auch die Richter des Gerichtshofs aufgrund ihres moslemischen Glaubens voreingenommen? Wurde das Gericht von religiöser Seite unter Druck gesetzt, die Zeugen Jehovas zu verurteilen?

Gegen das Urteil ist natürlich Berufung eingelegt worden. Der Oberste Gerichtshof wird daher Gelegenheit haben, die Angelegenheit zu überprüfen. Wir hoffen, daß dieses Gericht ein Urteil fällen wird, das den Tatsachen vollauf gerecht wird. Unglücklicherweise verbleiben bis dahin die 23 Zeugen Jehovas — 15 Männer und 8 Frauen — im Gefängnis.

Bestimmt fragen sich ehrlichgesinnte und freiheitsliebende Menschen in der ganzen Welt: Wie konnte so etwas in einem Land geschehen, das ein demokratischer Staat zu sein behauptet? Wie konnte ein türkisches Gericht so handeln, trotz der Tatsache, daß die türkische Regierung die Menschenrechtsdeklaration unterzeichnet hat, in der die Religionsfreiheit garantiert wird?

Wenn auch du darüber entrüstet bist, daß man friedliebende, unschuldige Menschen so ungerecht zu Gefängnisstrafen verurteilt hat, hast du eine Gelegenheit, deine Meinung dazu zu äußern. Du kannst an einen oder alle der unten genannten Regierungsvertreter schreiben und sie wissen lassen, wie du über diese Angelegenheit denkst.

Der Präsident der Republik:

Seine Exzellenz Kenan EVREN, Bakanliklar, Ankara, Türkei

Ministerpräsident:

Turgut ÖZAL, Bakanliklar, Ankara, Türkei

Minister des Innern:

Yildirim AKBULUT, Bakanliklar, Ankara, Türkei

Justizminister:

M. Necat ELDEM, Bakanliklar, Ankara, Türkei

Du könntest auch an den türkischen Botschafter deines Landes schreiben.

[Herausgestellter Text auf Seite 30]

Jehovas Zeugen sind gegen keine Regierung umstürzlerisch tätig

[Herausgestellter Text auf Seite 31]

Wie konnte so etwas in einem Land geschehen, das ein demokratischer Staat zu sein behauptet?

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