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  • Oberstes Gericht der Türkei läßt Zeugen Jehovas frei
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  • Das Gericht entscheidet
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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1985
w85 15. 10. S. 26

Oberstes Gericht der Türkei läßt Zeugen Jehovas frei

UNTER den 23 Zeugen, die am 14. Juni 1985 nach einem Jahr Gefängnishaft in Ankara freigelassen wurden, herrschte große Freude. Sie waren 1984 vom Staatssicherheitsgericht zu Haftstrafen von vier bis sechs Jahren verurteilt worden. Dieses Gericht hatte sie für schuldig erklärt aufgrund des Artikels 163 des Strafgesetzbuches, wonach es verboten ist, sich religiös zu betätigen mit dem „Ziel, das politische, soziale und wirtschaftliche System des Staates zu verändern“. Das Gericht gestand ihnen nicht den Status einer Religion zu. (Siehe Wachtturm, 1. April 1985.)

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, und am 29. Mai 1985 wurde eine Anhörung vor dem Obersten Gericht der Türkei gewährt. Bei dieser Anhörung wurde der Antrag gestellt, das Urteil aufzuheben, und zwar mit der Begründung, daß Jehovas Zeugen tatsächlich eine religiöse Gruppe sind und daß es keine Beweise für die vermeintliche Straftat gibt.

Die Verteidigung wies darauf hin, daß Jehovas Zeugen in allen vorhergehenden Gerichtsfällen im Lande von derselben Anklage freigesprochen worden waren und daß alle Rechtsexperten, die die Tätigkeit der Zeugen Jehovas in den vergangenen 20 Jahren untersucht hatten, nie eine Gesetzesübertretung festgestellt hatten. Die Anwälte wiesen auch darauf hin, daß das Urteil auf Vorurteilen und falschen Informationen beruhte.

Das Gericht entscheidet

Am 19. Juni 1985 gab das Oberste Gericht seine einstimmige Entscheidung bekannt. Es hob das Urteil des Staatssicherheitsgerichts auf und ordnete die unverzügliche Freilassung der 23 Zeugen Jehovas an. Das Gericht betonte, daß gemäß der türkischen Verfassung alle Religionen dasselbe Recht auf Anbetung und Verbreitung ihres Glaubens haben, vorausgesetzt, sie beeinträchtigen keine Staatsangelegenheiten.

Das Oberste Gericht wies darauf hin, daß die Angeklagten „nur deshalb, weil sie ... Zeugen Jehovas sind“, schuldig gesprochen worden waren und daß das Urteil auf den Berichten zweier religiös voreingenommener „Sachverständiger“ beruhte. Sie hatten behauptet, Jehovas Zeugen seien „vom Standpunkt religiöser Einheit und Anbetung aus verwerflich“. Doch das Oberste Gericht zeigte, daß das in keiner Hinsicht beweise, daß die Tätigkeiten der Zeugen den Artikel 163 verletzen würden.

Das Gericht kam zu der Schlußfolgerung, daß Jehovas Zeugen die Grenzen der von der Verfassung garantierten Religionsfreiheit nicht überschritten hatten. Es zeigte, daß daher „keine Überschreitung und kein Mißbrauch der Freiheit zu bösen Zwecken vorliegt“.

Dieses Urteil ist in Einklang mit den Tatsachen. Es ist auch in Einklang mit der Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts vom Jahre 1980. Dieses Gericht ließ deutlich verlauten, daß die Tätigkeit der Zeugen Jehovas nicht umstürzlerisch ist und keine Gefahr für das Land darstellt. Es sagte auch: „Wenn eines Tages die Dinge geschehen, an die die Angeklagten glauben, und Gottes Herrschaft über die Welt errichtet wird, dann würde eine Bestrafung der Angeklagten wegen einer solchen Glaubensansicht diese Ereignisse nicht verhindern. Wenn jedoch ihre Erwartung nur eine verrückte Idee und nichtssagende Glaubensansicht ist, dann kann ihr Glaube in keiner Weise der säkularen Ordnung unseres Staates schaden.“

Somit haben sich alle Anklagen wie auch die von den beiden religiös voreingenommenen „Sachverständigen“ vermittelten Informationen als falsch erwiesen. Wieder einmal ist der nicht politische und rein religiöse Charakter des Werkes der Zeugen Jehovas bestätigt worden.

Vollständiger Freispruch erwünscht

Zwar ist das Urteil aufgehoben worden, aber der Fall wurde an das Staatssicherheitsgericht zur Überprüfung weitergeleitet. Man hofft, daß dieses Mal das Gericht gemäß den Tatsachen entscheiden und die Angeklagten vollständig von den Anklagen freisprechen wird.

Freiheitsliebende Menschen in aller Welt verfolgen weiterhin den Ausgang dieser Sache. Sie möchten wissen, ob Jehovas Zeugen die vollständige Religionsfreiheit erlangen. Wenn das der Fall sein wird, dann kann mit Recht gesagt werden, daß die Türkei sich bemüht, ihrer Behauptung gemäß zu handeln, ein demokratisches Land zu sein.

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