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KreuzworträtselErwachet! 1981 | 8. September
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AUFLÖSUNG DES KREUZWORTRÄTSELS
WAAGRECHT
1. NEBUSARADAN
7. ESAU
8. AHAB
9. NIKANOR
12. GRAS
13. AMALEK
14. GEDALJA
18. OHR
20. UNKRAUT
22. BEL
24. ATHALJA
28. ERLASS
30. KAIN
31. GOMORRA
33. DINA
34. LADE
35. REITERHEERE
SENKRECHT
1. NAHUM
2. BABYLON
3. SENFKORN
4. AWA
5. NERGAL
6. PATARA
10. KRUG
11. NEID
13. AMNON
15. AMT
16. JOB
17. ELIAS
19. RAT
20. USA
21. UNGEMACH
23. MELODIE
24. ARARAT
25. HUNGER
26. LAMM
27. AGUR
29. SENDE
32. ORT
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Türkische Gerichte bestätigen Religionsfreiheit für Jehovas ZeugenErwachet! 1981 | 8. September
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Türkische Gerichte bestätigen Religionsfreiheit für Jehovas Zeugen
JEHOVAS ZEUGEN in der Türkei haben sich in etwa 20 Jahren an Gerichtsverhandlungen gewöhnt. Doch das endete am 24. März 1980, als das Oberste Berufungsgericht 43 Zeugen Jehovas freisprach. Wie hatte die Anklage gelautet? Untergrabung der „laizistischen“ Ordnung des Staates.
Die Türkei hat eine demokratische Verfassung, die allen Bürgern Religionsfreiheit gewährt. Es besteht eine Trennung von Kirche und Staat. Das Prinzip des „Laizismus“ — ein politisches System, gekennzeichnet durch die Ausschließung einer Kontrolle oder einer Beeinflussung von seiten der Religion — ist im ersten Artikel der Verfassung verankert. Es wird als ein unwiderrufliches „Prinzip des Atatürk“, des Gründers der türkischen Republik, angesehen, der 1928 den Islam als Staatsreligion abschaffte. Doch warum wurden Jehovas Zeugen der Übertretung dieses Gesetzes beschuldigt?
Einfach gesagt, waren sie das Opfer von Falschdarstellungen geworden. Es ist hinreichend bekannt, daß Jehovas Zeugen sich nicht in Staatsgeschäfte einmischen; sie sind völlig neutral in allen politischen Angelegenheiten. Doch wurden sie fälschlicherweise beschuldigt, zu versuchen, das Königreich Gottes in der Türkei aufzurichten.
Als Ergebnis dieser Anklagen unternahm die Polizei Schritte gegen Jehovas Zeugen. Man verhaftete sie, durchsuchte ihre Wohnungen, löste ihre friedlichen Zusammenkünfte in Privatwohnungen auf und beschlagnahmte ihre Literatur. Sie wurden vor Gericht angeklagt. Doch jede Verhandlung endete mit Freispruch. Bis zum Jahre 1972 hatten Jehovas Zeugen bereits 16 Fälle an verschiedenen Gerichten gewonnen.
Aber man hörte nicht auf mit den Falschdarstellungen, und es wurden sogar noch andere Anklagen hinzugefügt. Zum Beispiel wurden Jehovas Zeugen beschuldigt, „Zionisten“ zu sein, und ihr religiöser Status wurde in Frage gestellt. Von Zeit zu Zeit machten die Zeitungen Stimmung gegen sie. Verhaftungen und Gerichtsfälle wurden in großen Schlagzeilen verkündet; Freisprüche dagegen wurden selten erwähnt, und wenn, dann nur mit einigen Zeilen.
Im Jahre 1973 veröffentlichte das Ministerium für Religion — eine islamische Regierungsbehörde — ein Buch über Jehovas Zeugen, das von Professor Dr. H. Tanyu verfaßt worden war. Im Vorwort des Buches behauptete Dr. Tanyu, er habe eine „sachliche und wissenschaftliche“ Studie über Jehovas Zeugen erstellt. Wurde die Öffentlichkeit durch dieses Buch korrekt über Jehovas Zeugen informiert? Die Antwort auf diese Frage wurde offenbar, als der Verfasser von einem Militärgericht in Ankara dazu bestimmt wurde, als Sachverständiger für Jehovas Zeugen seinen Standpunkt zu erläutern. Was kam dabei heraus?
Als Dr. Tanyu vor Gericht aussagen sollte, konnte er seine Ansicht über Jehovas Zeugen nicht stichhaltig begründen. Nachdem er in jedem Punkt widerlegt worden war, wies der Anklagevertreter seine Ausführungen zurück, indem er vor Gericht erklärte: „Ein Sachverständiger muß in seinem Gutachten völlig neutral und objektiv sein ... Es ist offenkundig, daß dieser Bericht die Grenzen der Objektivität überschritten hat, und wie die Verteidigung der Angeklagten in jedem Punkt bewiesen hat, besteht er aus Passagen, in denen der Glaube sowie die Gewissensfreiheit der Angeklagten angegriffen wurden“ (Stellungnahme des Anwalts, Nr. 1972/19, 21. Februar 1973; Gerichtsakten des 3. Militärgerichts, Ankara).
Ein Wendepunkt
Jehovas Zeugen beschlossen, selbst vor Gericht zu gehen, um ihren religiösen Status eindeutig feststellen zu lassen. Der Verlauf dieses Falles vermittelte viel Aufschluß über die Herkunft des Widerstandes, der ihnen entgegengesetzt wurde.
Um den Status von Jehovas Zeugen festzustellen, holte das Gericht Gutachten vom Ministerium für Religion, von der armenischen Kirche, der griechisch-orthodoxen Kirche, von der jüdischen Synagoge und von Rechtsgelehrten der Universität von Istanbul ein. Wie lauteten diese Gutachten?
Das Ministerium für Religion sagte in seinem Gutachten, „daß Jehovas Zeugen keine Religion sind, sondern ein religiöser Orden, der unter dem Einfluß der jüdischen Religion gegründet worden ist“. Es hieß ferner, daß „die Gruppe der Zeugen Jehovas, die Propaganda für einen religiös-politischen Orden machen [und] für die Verwirklichung des theokratischen Staates arbeiten und Zusammenkünfte abhalten und zu diesem Zweck Veröffentlichungen verbreiten, gemäß unseren Gesetzen eine illegale Gesellschaft sind und auch eine Organisation, die sich an schädlichen Betätigungen gegen unser Land und unsere nationalen Interessen beteiligt“.
Der Patriarch der armenischen Kirche schrieb, „daß die Form ihrer Anbetung nicht als eine monotheistische Religion oder moral-religiöse Philosophie akzeptiert werden kann“, sondern daß ihre „Propagandisten für dunkle Zwecke“ und auf „unehrliche und heimliche Weise für persönlichen Gewinn und Einfluß tätig sind“.
Der griechische Patriarch sagte in seinem Gutachten, „daß dem Amt des Patriarchen keine Religion bekannt ist, die als Jehovas Zeugen bezeichnet wird“.
Der Große Rabbi der jüdischen Synagoge von Istanbul schrieb folgendes: „Obwohl Jehovas Zeugen weltweit als eine Sekte bekannt sind, können keine zusätzlichen Informationen gegeben werden, da sie keine Verbindung oder Beziehung zur jüdischen Religion haben.“
Die Rechtsgelehrten der Universität von Istanbul jedoch offenbarten eine andere Meinung über Jehovas Zeugen. Sie bezeugten eindeutig den religiösen Charakter, indem sie ausführten, daß „Jehovas Zeugen um eine Doktrin bemüht sind, die man als Neo-Christentum bezeichnen kann“, und „auf der Grundlage dieser neuen Interpretation der Lehre der Evangelien können sie als eine neue christliche Sekte, aber nicht als eine unabhängige Religion betrachtet werden“.
Wie ging der Fall aus? Am 20. November 1974 erkannte das 20. Bezirksgericht von Istanbul Jehovas Zeugen als eine „Sekte des Christentums“ und damit als eine religiöse Körperschaft an, die die gleichen Rechte hat wie jede andere Religion in der Türkei. Später, am 20. Oktober 1976, wurde diese Entscheidung des Bezirksgerichts vom Obersten Gerichtshof anerkannt und bestätigt.
Aufgrund all dieser verschiedenen Gerichtsurteile wurden viele Regierungsbeamte davon überzeugt, daß Jehovas Zeugen gesetzestreue Leute sind, die keine Gefahr für das Land darstellen. Demzufolge waren Jehovas Zeugen in der Lage, eine gesetzliche Körperschaft, die Bibelkurs-Gesellschaft, zu gründen, um noch erfolgreicher biblische Literatur zu verbreiten. Ihre Satzungen wurden vom Innenministerium bewilligt.
Seither genießen Jehovas Zeugen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit. Sie sind in der Lage gewesen, ihre religiöse Literatur zu drucken und an verschiedenen Orten zur Anbetung zusammenzukommen und auch nationale Kongresse abzuhalten. Ihr größter Kongreß fand 1978 statt, als man im Sport- und Ausstellungspalast von Istanbul über 1 200 Anwesende zählte. Ja, das Recht hat über religiöse Vorurteile und Falschanklagen triumphiert.
Neue Gerichtsfälle
Allerdings war die Regierung wegen politischer Unruhen im Lande mehrmals gezwungen, den Ausnahmezustand zu erklären. Der Widerstand gegen Jehovas Zeugen begann erneut damit, daß frühere Anklagen erhoben und Gerichtsverfahren angestrengt wurden. Am 1. Dezember 1978 sprach das 2. Strafgericht in Izmir 43 Zeugen Jehovas von der Anklage frei, die „laizistische“ Ordnung zu untergraben. Ebenso wurde in einem getrennten Verfahren die Bibelkurs-Gesellschaft von derselben Anklage freigesprochen.
Der Staatsanwalt legte jedoch in beiden Fällen Berufung ein, so daß sie vor den Obersten Gerichtshof kamen. Der Oberste Gerichtshof erhielt in den Urteilen vom 7. Mai und 8. Juni 1979 in beiden Fällen den Freispruch aufrecht. Der Generalstaatsanwalt legte Berufung ein, und die Fälle wurden an das Oberste Berufungsgericht verwiesen. Wie lautete die Entscheidung? Am 24. März 1980 fällte dieses Gericht ein endgültiges und bindendes Urteil: Nicht schuldig!
Das Gericht sagte in der Urteilsbegründung: „Wenn eines Tages alles so geschehen wird, wie es die Angeklagten glauben, und Gottes Regierung über die Welt herrschen wird, wird eine Bestrafung der Angeklagten diese Ereignisse nicht verhindern können. Doch wenn ihre Hoffnungen nur auf Phantasie und leerem Glauben beruhen, dann können sie keinesfalls durch ihren Glauben die laizistische Ordnung unseres Staates beeinträchtigen.“ Wie dieses Urteil doch der Äußerung eines weisen Mannes anläßlich eines Gerichtsfalles im ersten Jahrhundert ähnelt, von dem die Bibel in Apostelgeschichte 5:34-39 berichtet!
Zwar wurde am 12. September 1980 eine Militärregierung eingesetzt, und alle politischen und körperschaftlichen Betätigungen, einschließlich der der Bibelkurs-Gesellschaft, wurden untersagt, aber Jehovas Zeugen kommen weiterhin zur Anbetung zusammen. Sie hoffen, daß die Einschränkungen bald aufgehoben werden.
Ein unerwartetes Urteil
Obwohl Jehovas Zeugen von der Anklage der Unterwanderung des Staates freigesprochen und als religiöse Körperschaft anerkannt worden sind, fällte ein Gericht in Ankara ein völlig unerwartetes Urteil.
Als ein Zeuge Jehovas, dem viele Jahre lang die Ausstellung eines Passes verwehrt worden war, weil er in einige der früheren Gerichtsfälle verwickelt war, sich erneut um einen Paß bewarb, wurde er abgewiesen. Er erhob Klage gegen das städtische Paßamt, damit diese Beschränkung aufgehoben werde. Doch am 11. November 1980 wies das 12. Verwaltungsgericht sein Gesuch zurück mit der Begründung, daß er sich „an Zusammenkünften und Tätigkeiten der Zeugen Jehovas, die in der Türkei verboten sind, beteiligt hat“.
Wie konnte das Gericht zu einer solchen Schlußfolgerung gelangen, obwohl vorher so viele Freisprüche erfolgt waren und Jehovas Zeugen ihre Anbetung in der Türkei offen ausüben? Übersah das Gericht einfach die zuvor erwähnten Tatsachen? Oder wurde es durch Vorurteile beeinflußt? Diese und viele andere Fragen stiegen in freiheitsliebenden Personen auf.
Es wurde Berufung eingelegt, und man hofft, daß das Berufungsgericht diesen juristischen Fehler korrigieren und daß Jehovas Zeugen wieder Gerechtigkeit verschafft wird, damit sie sich als gesetzestreue Bürger der verfassungsmäßigen Rechte erfreuen können, wie das auch in vielen anderen Ländern der Fall ist.
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