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  • Der Kampf um weltweite Predigtfreiheit
    Der Wachtturm 1955 | 1. März
    • Literatur gestatten. Wir haben uns in vielen Ländern an Amtsstellen gewandt, um für Missionare, die vom Hauptbüro der Gesellschaft ausgesandt wurden, Einreiseerlaubnis in ihr Land zu erwirken, damit sie dort predigen können. Wir haben niemals irgendeine Gelegenheit versäumt, gesetzmäßig für das weltweite Predigtrecht zu kämpfen.

  • Nie ungesetzlich kämpfen, nie weltweites Predigen aufgeben!
    Der Wachtturm 1955 | 1. März
    • Nie ungesetzlich kämpfen, nie weltweites Predigen aufgeben!

      1. Was werden wir tun und was nicht in unserem Kampf um Predigtfreiheit?

      JEHOVAS Zeugen nehmen in ihrem Kampf um weltweite Predigtfreiheit nie Zuflucht zu ungesetzlichen oder unerlaubten Mitteln. Nehmen wir, seine Zeugen, das Gesetz selbst in die Hand? Nein! Wir rotten uns nicht gegen behördliche Instanzen. Wir erzwingen uns nicht den Weg durch den Eisernen Vorhang! Wir suchen keinen Beamten zu schaden, und wir bewaffnen uns nicht, um ihnen Widerstand zu leisten. Wir treten nicht dafür ein, daß Regierungen gewaltsam von Menschen oder Gruppen von Menschen gestürzt werden, auch dann nicht, wenn eine Regierung unser uns von Gott gegebenes Werk des Predigens der guten Botschaft vom Königreich unterdrückt. Wir benutzen nur die Kampfmittel, die uns nach dem Gesetz des betreffenden Landes zur Verfügung stehen. Angenommen, die Gesetze eines Landes sähen kein Verfahren vor, gemäß dem wir gesetzmäßig kämpfen können. Dann versuchen wir nicht, die Regierung umzugestalten, sie zu ändern oder gegen sie zu rebellieren.

      2. Welcher Handlungsweise kann in gewissen Ländern gefolgt werden, warum, und wer setzt diese Taktik fest?

      2 In einigen Ländern sind die Regierungen nicht stabil, oder der Widerstand gegen die Wahrheit ist so groß, daß es nicht weise wäre, offen oder öffentlich zu predigen. In solchen Ländern kann man nicht Zuflucht zu Gerichten nehmen, denn die Behörden schützen unsere Rechte nicht. Wir wissen, daß ein Tumult oder eine Störung dort sehr schnell zu einem Verbot führen kann. Der Grund liegt darin, daß solche Länder von katholischer Seite oder von totalitären Regierungen beherrscht werden. In gewissen Ländern verdanken wir es nur der Gunst gewisser Beamter, daß von Haus zu Haus gewirkt werden darf. Das Predigen auf den Straßen ist verboten. In einem solchen Fall bestehen wir nicht auf dem Recht, auf den Straßen zu predigen. Die Gesellschaft entscheidet dies. Diese Taktik wird nicht durch die Brüder eines Ortes festgesetzt. Das Recht auf Straßendienst an solchen Orten zu fordern würde nur rasch ein Verbot herbeiführen. Es könnte bewirken, daß die Behörden dem Predigen der guten Botschaft von Tür zu Tür Einhalt gebieten. In solchen Ländern beten wir „in bezug auf Könige und alle, die in hoher Stellung sind, damit wir fortgesetzt ein ruhiges und stilles Leben führen mögen mit völliger Gottergebenheit und allem Ernst“. — 1. Tim. 2:1, 2, NW.

      3, 4. (a) Wo ist es nicht gesetzlich, von Tür zu Tür zu gehen? Wie wird das Predigtwerk durchgeführt? (b) Was für Gründe und welche biblische Stütze gibt es zu einem solchen Handeln?

      3 In gewissen Ländern ist es gesetzlich nicht erlaubt, offen mit unseren Schriften von Tür zu Tür zu wirken. Um eine Auseinandersetzung mit den Behörden und ein totales Verbot zu vermeiden, mag die Gesellschaft anordnen, daß das Zeugnisgeben auf mündliches Predigen mit der Bibel beschränkt werde. So werden die Menschen guten Willens gefunden und man merkt sie sich. Man besucht sie später wieder und gibt ihnen Gelegenheit, die Veröffentlichungen zu empfangen, die das Wort Gottes näher erklären. Das geschieht zu einer ihnen passenden Zeit und privat bei ihnen daheim, außer Sichtweite des Feindes. Ist es nicht viel weiser, in gewissen Ländern die Verbreitung von Schriften in der Öffentlichkeit zu vermeiden, besonders dann, wenn das Bestehen auf der offenen Verbreitung ein schnelles Ende für die Predigtfreiheit bedeutet? Das diese Frage gestellt wird, weist schon darauf hin, daß eine bejahende Antwort zu geben ist!

      4 Es gibt gesunde, schriftgemäße Gründe für eine Änderung der Arbeitsmethoden in den verschiedenen Ländern. Wir werden nicht in die Welt gesandt, um ins Gefängnis zu gehen. Wir erwählen es uns nicht, tote Märtyrer zu werden. Unser Ziel ist, die Botschaft zu verkündigen. Um dies zu tun, müssen wir frei und am Leben sein. (Pred. 9:10) Wenn wir die Botschaft weltweit predigen, sollten wir daher an Jesu Worte denken, nach denen wir wie „Schafe inmitten von Wölfen“ sind. Es ist klar, daß wir in Spanien oder Argentinien nicht so predigen können, wie wir es beispielsweise in den Vereinigten Staaten jetzt tun. Wir müssen darum in höchstem Maße theokratischen Takt anwenden und uns als solche erweisen, die vorsichtig sind „wie Schlangen und doch so unschuldig wie Tauben“. (Matth. 10:16, NW) Der Geist eines gesunden Sinnes sagt uns, daß eine andere Handlungsweise Torheit wäre. In den Sprüchen lesen wir: „Der Kluge sieht das Unglück [die Gefahr, RS] und verbirgt sich; die Einfältigen gehen weiter und leiden Strafe.“ (Spr. 27:12) Ein englisches Sprichwort ist hier angebracht: „Narren rennen dahin, wo Engel sich fürchten hinzutreten.“ Was würde es Gutes bewirken, in gewissen Ländern einen von vornherein verlorenen Kampf aufzunehmen um eine weitgeöffnete Tür der Gelegenheit, zu predigen? Angenommen, das Zeugniswerk würde als Ergebnis des Kampfes vielleicht überhaupt nicht mehr erlaubt, alles würde verboten, was dann? Auf diese Weise könnte man das Werk nicht fortsetzen. Handeln wir da nicht besser, wenn wir in solchen Nationen das Evangelium etwas unauffälliger predigen? (2. Tim. 1:7) Durch eine solche Handlungsweise wird das Werk in diesen Ländern aufrechterhalten, und das ist es, was wir wollen; wir möchten bewirken, daß das Werk weitergeht, damit unsere Brüder und die Menschen guten Willens mit der geistigen Nahrung vom Hauptbüro der Gesellschaft versorgt und gespeist werden können.

      5. Welchem Lauf folgen Jehovas Zeugen, wenn eine Nation ihr Werk vollständig verbietet?

      5 Was geschieht, wenn eine Nation unser Werk gänzlich verbietet? Die direkten Linien der Versorgung mit geistiger Nahrung von der irdischen Zentrale werden abgeschnitten! Aber — Jehovas Zeugen verbleiben weiterhin im Lande. Sie können ihren Predigtdienst nicht einstellen. (Jer. 26:14, 15) Das Verbot verhindert lediglich ihr offenes oder öffentliches Predigen. Sie können ihr Werk nicht in öffentlicher, gesetzlicher Weise durchführen. Deswegen werden sie durch harte Verordnungen gezwungen, ihre Predigttätigkeit unterirdisch fortzusetzen. Sie folgen dem gleichen Lauf, wie er von den Christen in Rom eingeschlagen wurde. Dort wurden die Christen und ihr Predigtwerk in die Katakomben getrieben.

      FURCHTLOS TROTZ WIDERSTAND PREDIGEN

      6. Was zeigen die Tatsachen bezüglich der Wirkung von Verboten auf das Predigtwerk, und weshalb ist dies so?

      6 Wie Tatsachenberichte es zeigen, bringen Verbote unser Predigtwerk nicht zum Stillstand. Sie zeigen im Gegenteil, daß bisweilen das Predigtwerk unterirdisch besser gedeiht als öffentlich. Je heißer die Verfolgung, desto schneller gehen die Samenkörner der Wahrheit auf „gutem Boden“ auf. Sie wachsen schnell und breiten sich in solch heißer Atmosphäre weithin aus. Ähnlich wie man nicht verhindern kann, daß ein Grashalm aus dem Boden sprießt, so ist es auch unmöglich, zu verbieten, daß Menschen guten Willens sich erheben und in die Wahrheit kommen. Man kann dies einfach nicht tun! Unsere Brüder geben den Dienst in solchen Ländern, in denen Verbote bestehen, nicht auf, noch verlassen sie ihren Posten oder fliehen, wie der treulose Prophet Urija es tat. (Jer. 26:21) Sie handeln wie Jeremia. Er stand unter einem Verbot, und man drohte ihm mit dem Tode. (Jer. 26:8) Er weigerte sich, aus dem Lande zu fliehen. Er wurde sogar in eine Grube geworfen. (Jer. 38:6) Jehova aber befreite ihn. (Jer. 38:10-13) Wie bei Jeremia, so ist die Wahrheit wie ein Feuer in den Gebeinen der neuzeitlichen Zeugen, die in solchen Ländern

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