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  • Zielt die UNO auf eine Religionsbeschränkung ab?
    Erwachet! 1977 | 8. Januar
    • Zielt die UNO auf eine Religionsbeschränkung ab?

      „EINST sahen Amerika und andere Staaten in der UNO eine Vorkämpferin der Menschenrechte und eine unparteiische Verteidigerin der Freiheit für alle Glaubensgemeinschaften“, schrieb die in Manchester erscheinende Zeitung The Guardian. „Aber jetzt“, hieß es im Guardian weiter, „wird die Enttäuschung immer größer.“ Was ist die Ursache dieses Stimmungsumschwungs?

      Einige werfen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vor, ihren Zweck zu „verfälschen“. Der amerikanische Vertreter, der an den Kommissionssitzungen, die 1976 in Genf abgehalten wurden, teilgenommen hatte, zeigte sich nach seiner Rückkehr in die USA empört über das, was dort vorgefallen war. Am 1. April erhob er in einem öffentlichen Protest einige aufsehenerregende Anklagen.

      Als erstes brachte er die Anschuldigung vor, daß die beantragte Erklärung über Religionsfreiheit „Immer mehr umfunktioniert“ werde, „mit dem Ziel, die Religionsfreiheit und das Recht auf eine individuelle Überzeugung unter dem Vorwand zu beschränken, daß die Religion der Intoleranz, dem Rassismus und dem Kolonialismus Vorschub leistet, wodurch der Frieden und ... die Sicherheit des Staates gefährdet werden“.

      Der Delegierte Leonard Garment behauptete, daß die Erklärung, so wie sie jetzt formuliert sei, dazu dienen könne, „die Rechtmäßigkeit religiöser Organisationen und ihres Kultus zu untergraben und ihre Unterdrückung zu legitimieren“.

      Ferner griff er eine Entschließung an, die während der Sitzungsperiode 1976 über das „Recht auf Leben“ gefaßt wurde. Der eigentliche Sinn dieser Entschließung bestehe darin, behauptete er, daß ein Staat jetzt, wenn er „seine Sicherheit“ oder „den Frieden“ für gefährdet halte, mit der formalen Billigung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen alle anderen Menschenrechte suspendieren könne — Redefreiheit, Kultusfreiheit, Versammlungsfreiheit und Auswanderungsfreiheit —, bis die Gefahr für das vorrangige „Recht auf Leben“ vorüber sei.

      Leonard Garment erklärte vorwurfsvoll, daß diese Resolution „die Möglichkeit einräumt, die Menschenrechte im Namen des Friedens und der internationalen Sicherheit in aller Öffentlichkeit zu verletzen und dabei noch mit Selbstgefühl erfüllt zu sein“ (Pressemitteilung, US-Mission bei der UNO, 1. April 1976; Kursivschrift von uns).

      Das sind schwere Anklagen. Werden künftige Geschehnisse die Befürchtungen Leonard Garments bestätigen, oder handelt es sich bei diesen UNO-Entschließungen lediglich um politische Marktschreierei? Sind sie in Wirklichkeit nur Bluff? Die Zukunft wird es zeigen. Aber einige der Geschehnisse, die zu diesen Anschuldigungen Anlaß gegeben haben, mögen den Leser überraschen. Vielleicht ist er ebenso überrascht, wenn er erfährt, was viele UNO-Mitglieder von der Religion halten.

      Die UNO und die Religion

      Im Jahre 1962 ersuchte die UNO-Vollversammlung die Menschenrechtskommission, eine Erklärung über die Beseitigung religiöser Intoleranz vorzubereiten. Gleichzeitig ersuchte sie um eine Erklärung über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Im Jahre 1963, nur ein Jahr danach, war die Erklärung über die Rassendiskriminierung vollendet und wurde verkündet. Merkwürdigerweise sind aber nach fast fünfzehn Jahren erst Titel und acht Absätze der Präambel zu der Erklärung über religiöse Intoleranz angenommen worden. Warum?

      Während der Debatte im Jahre 1973 sagte der costaricanische Delegierte: „In dem Komitee [das die Erklärung vorbereitet] versucht man zu verhindern, daß die Erklärung je das Licht der Welt erblickt.“ Nach seiner Meinung wird die Tätigkeit durch „List und Tücke“ behindert1a.

      In den Jahren, in denen die Arbeiten an dieser Erklärung sehr schleppend vorangingen, erhielt die Erklärung eine überraschende Note. Aus amtlichen Debattenprotokollen geht hervor, daß viele Staaten offensichtlich keine Erklärung wünschen, die völlige Religionsfreiheit gewährt. Eine Erklärung, die deutlich jede Beschränkung der Religionsgemeinschaften verbietet, könnte für sie in diplomatischer Beziehung unbequem sein.

      Um die Abfassung einer solchen Erklärung zu verhindern, haben die Delegierten dieser Staaten gegen die Arbeitsweise des Komitees protestiert und Verzögerungen erwirkt; auch haben sie fast jedes Wort des Erklärungsentwurfs angefochten. Wegen dieses zermürbenden Verfahrens sind oft Kompromisse in bezug auf den Wortlaut geschlossen worden, so daß mehr als eine Auslegungsmöglichkeit besteht. Der US-Delegierte sagte, jeder dieser Kompromisse sei „anscheinend so minimal, daß es immer gerechtfertigt erscheint, keinen Einwand zu erheben — noch nicht“.

      In dem folgenden Artikel wird dargelegt, wie diese jüngeren UNO-Dokumente umfunktioniert werden, wie aus Dokumenten, die gewisse Rechte schützen sollten, Erklärungen werden, die zur Beschränkung dieser Rechte dienen könnten.

      [Fußnote]

      a Quellen auf Seite 10, 11.

  • Wie zwei UNO-Entschließungen „umgedreht“ wurden
    Erwachet! 1977 | 8. Januar
    • Wie zwei UNO-Entschließungen „umgedreht“ wurden

      DIE Kreise, die die Erklärung über die Religionsfreiheit ändern möchten, fingen mit dem Titel an. Er wurde auf eine Weise verändert, daß man ihn auf zweierlei Weise auslegen kann.

      Als die Vollversammlung eine „Erklärung über die Beseitigung jeder Form von religiöser Intoleranz“ forderte, lag der Nachdruck auf dem Schutz der individuellen Überzeugung vor der Unduldsamkeit von Behörden und anderen. Aber jetzt lautet der Titel: „Erklärung über die Beseitigung jeder Form von Intoleranz, die mit einer Religion oder einer Überzeugung zusammenhängt“2a. Einige mögen ihn dahingehend auslegen, daß „eine Religion

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