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  • Zielt die UNO auf eine Religionsbeschränkung ab?
    Erwachet! 1977 | 8. Januar
    • Zielt die UNO auf eine Religionsbeschränkung ab?

      „EINST sahen Amerika und andere Staaten in der UNO eine Vorkämpferin der Menschenrechte und eine unparteiische Verteidigerin der Freiheit für alle Glaubensgemeinschaften“, schrieb die in Manchester erscheinende Zeitung The Guardian. „Aber jetzt“, hieß es im Guardian weiter, „wird die Enttäuschung immer größer.“ Was ist die Ursache dieses Stimmungsumschwungs?

      Einige werfen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vor, ihren Zweck zu „verfälschen“. Der amerikanische Vertreter, der an den Kommissionssitzungen, die 1976 in Genf abgehalten wurden, teilgenommen hatte, zeigte sich nach seiner Rückkehr in die USA empört über das, was dort vorgefallen war. Am 1. April erhob er in einem öffentlichen Protest einige aufsehenerregende Anklagen.

      Als erstes brachte er die Anschuldigung vor, daß die beantragte Erklärung über Religionsfreiheit „Immer mehr umfunktioniert“ werde, „mit dem Ziel, die Religionsfreiheit und das Recht auf eine individuelle Überzeugung unter dem Vorwand zu beschränken, daß die Religion der Intoleranz, dem Rassismus und dem Kolonialismus Vorschub leistet, wodurch der Frieden und ... die Sicherheit des Staates gefährdet werden“.

      Der Delegierte Leonard Garment behauptete, daß die Erklärung, so wie sie jetzt formuliert sei, dazu dienen könne, „die Rechtmäßigkeit religiöser Organisationen und ihres Kultus zu untergraben und ihre Unterdrückung zu legitimieren“.

      Ferner griff er eine Entschließung an, die während der Sitzungsperiode 1976 über das „Recht auf Leben“ gefaßt wurde. Der eigentliche Sinn dieser Entschließung bestehe darin, behauptete er, daß ein Staat jetzt, wenn er „seine Sicherheit“ oder „den Frieden“ für gefährdet halte, mit der formalen Billigung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen alle anderen Menschenrechte suspendieren könne — Redefreiheit, Kultusfreiheit, Versammlungsfreiheit und Auswanderungsfreiheit —, bis die Gefahr für das vorrangige „Recht auf Leben“ vorüber sei.

      Leonard Garment erklärte vorwurfsvoll, daß diese Resolution „die Möglichkeit einräumt, die Menschenrechte im Namen des Friedens und der internationalen Sicherheit in aller Öffentlichkeit zu verletzen und dabei noch mit Selbstgefühl erfüllt zu sein“ (Pressemitteilung, US-Mission bei der UNO, 1. April 1976; Kursivschrift von uns).

      Das sind schwere Anklagen. Werden künftige Geschehnisse die Befürchtungen Leonard Garments bestätigen, oder handelt es sich bei diesen UNO-Entschließungen lediglich um politische Marktschreierei? Sind sie in Wirklichkeit nur Bluff? Die Zukunft wird es zeigen. Aber einige der Geschehnisse, die zu diesen Anschuldigungen Anlaß gegeben haben, mögen den Leser überraschen. Vielleicht ist er ebenso überrascht, wenn er erfährt, was viele UNO-Mitglieder von der Religion halten.

      Die UNO und die Religion

      Im Jahre 1962 ersuchte die UNO-Vollversammlung die Menschenrechtskommission, eine Erklärung über die Beseitigung religiöser Intoleranz vorzubereiten. Gleichzeitig ersuchte sie um eine Erklärung über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Im Jahre 1963, nur ein Jahr danach, war die Erklärung über die Rassendiskriminierung vollendet und wurde verkündet. Merkwürdigerweise sind aber nach fast fünfzehn Jahren erst Titel und acht Absätze der Präambel zu der Erklärung über religiöse Intoleranz angenommen worden. Warum?

      Während der Debatte im Jahre 1973 sagte der costaricanische Delegierte: „In dem Komitee [das die Erklärung vorbereitet] versucht man zu verhindern, daß die Erklärung je das Licht der Welt erblickt.“ Nach seiner Meinung wird die Tätigkeit durch „List und Tücke“ behindert1a.

      In den Jahren, in denen die Arbeiten an dieser Erklärung sehr schleppend vorangingen, erhielt die Erklärung eine überraschende Note. Aus amtlichen Debattenprotokollen geht hervor, daß viele Staaten offensichtlich keine Erklärung wünschen, die völlige Religionsfreiheit gewährt. Eine Erklärung, die deutlich jede Beschränkung der Religionsgemeinschaften verbietet, könnte für sie in diplomatischer Beziehung unbequem sein.

      Um die Abfassung einer solchen Erklärung zu verhindern, haben die Delegierten dieser Staaten gegen die Arbeitsweise des Komitees protestiert und Verzögerungen erwirkt; auch haben sie fast jedes Wort des Erklärungsentwurfs angefochten. Wegen dieses zermürbenden Verfahrens sind oft Kompromisse in bezug auf den Wortlaut geschlossen worden, so daß mehr als eine Auslegungsmöglichkeit besteht. Der US-Delegierte sagte, jeder dieser Kompromisse sei „anscheinend so minimal, daß es immer gerechtfertigt erscheint, keinen Einwand zu erheben — noch nicht“.

      In dem folgenden Artikel wird dargelegt, wie diese jüngeren UNO-Dokumente umfunktioniert werden, wie aus Dokumenten, die gewisse Rechte schützen sollten, Erklärungen werden, die zur Beschränkung dieser Rechte dienen könnten.

  • Wie zwei UNO-Entschließungen „umgedreht“ wurden
    Erwachet! 1977 | 8. Januar
    • Wie zwei UNO-Entschließungen „umgedreht“ wurden

      DIE Kreise, die die Erklärung über die Religionsfreiheit ändern möchten, fingen mit dem Titel an. Er wurde auf eine Weise verändert, daß man ihn auf zweierlei Weise auslegen kann.

      Als die Vollversammlung eine „Erklärung über die Beseitigung jeder Form von religiöser Intoleranz“ forderte, lag der Nachdruck auf dem Schutz der individuellen Überzeugung vor der Unduldsamkeit von Behörden und anderen. Aber jetzt lautet der Titel: „Erklärung über die Beseitigung jeder Form von Intoleranz, die mit einer Religion oder einer Überzeugung zusammenhängt“2a. Einige mögen ihn dahingehend auslegen, daß „eine Religion oder eine Überzeugung“ die Ursache der „Intoleranz“ ist und daher beseitigt werden sollte!

      Ein weiteres Beispiel ist folgendes: Im dritten „Kompromiß“abschnitt der Präambel wird einer der Gründe für das Ergreifen von Maßnahmen gegen die Intoleranz wie folgt dargelegt:

      „... die Mißachtung und Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vor allem der Gedankenfreiheit, der Freiheit in bezug auf Gewissen, Religion oder Glauben, haben mittelbar oder unmittelbar Kriege und große Leiden über die Menschheit gebracht, besonders da, wo SIE als Mittel ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten dienen und zum Haß zwischen den Völkern und Staaten führen“3 (Versalien und Kursivschrift von uns).

      Wenn der Ausdruck „SIE“ den Leser verwirrt, wenn er nicht weiß, wer mit „SIE“, die „Kriege und große Leiden über die Menschheit gebracht [haben] ... als Mittel ausländischer Einmischung ... dienen und zum Haß zwischen den Völkern und Staaten führen“, gemeint ist, passiert ihm genau das, was die Diplomaten mit dieser Formulierung beabsichtigt haben. Es steht jedem frei, unter dem Ausdruck „SIE“ die „Mißachtung und Verletzung der Menschenrechte“ zu verstehen oder auch „Religion oder Glauben“.

      Das diplomatische Manöver, das angewandt wurde, um die Annahme dieses vagen Wortlauts zu erreichen, war beinahe komisch. Der Vertreter eines europäischen Landes fragte, was mit dem Ausdruck „SIE“ gemeint sei. Darauf entgegnete ein afrikanischer Delegierter, sie würden ihre Auslegung vor der Abstimmung nicht bekanntgeben. Danach empfahl ein Delegierter einer der Sowjetrepubliken, daß „der Kompromiß angenommen und die Auslegung später gegeben“ werde, ohne zu verraten, was sie unter dem Ausdruck „SIE“ verstanden. Er erklärte, es sei die Sache jedes Staates, die Definition zu interpretieren. So unglaublich es klingt, doch der Kompromiß wurde angenommen.

      Während der letzten Sitzungsperiode (1976) wurden nur zwei weitere Abschnitte behandelt. Der fünfte Abschnitt wurde ebenso vage formuliert und dann angenommen. Eine heftige Debatte entwickelte sich, als es um den neunten und letzten Abschnitt der Präambel ging. Abschließend hieß es im UN-Bericht: „Es gelang der Arbeitsgruppe nicht, sich auf einen Text zu einigen.“4

      Der letzte der zahlreichen „Kompromiß“abschnitte, die unterbreitet wurden, war indessen ein harter Schlag gegen die Religion. Es heißt darin: „Die Religions- und Glaubensfreiheit sollten nicht als Mittel mißbraucht werden, um eine Ideologie oder eine Praxis, die im Widerspruch zu dem Weltfrieden, der sozialen Gerechtigkeit und der Freundschaft zwischen den Völkern und Staaten steht, zu fördern“5 (Kursivschrift von uns).

      In anderen Worten: Wenn ein Staat erklären will, daß die Religionsfreiheit „mißbraucht“ und dadurch eine Gefahr für den „Weltfrieden“ heraufbeschworen wird, könnte er sich auf diesen Abschnitt berufen, um seine Beschränkung der Religionsfreiheit zu rechtfertigen.

      Inzwischen hat die Menschenrechtskommission noch eine weitere Entschließung angenommen, die sich ähnlich auf die Religionsfreiheit und andere Rechte auswirken kann — die Entschließung über das „Recht auf Leben“.

      Geht das „Recht auf Leben“ über alles?

      Diese Resolution ist sorgfältig formuliert, um harmlos zu erscheinen. Der Ausdruck „Frieden und Sicherheit“ kommt beispielsweise achtmal in Verbindung mit Texten wie dem folgenden vor (erster Abschnitt): „Jeder Mensch hat das Recht, in Frieden und Sicherheit zu leben und sich voll der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen sowie bürgerlichen und politischen Rechte zu erfreuen.“

      Aber gleich der nächste Abschnitt enthält etwas, was man als „Zeitbomben“-Klausel bezeichnen könnte. Darin wird nämlich erklärt, es sei die Überzeugung der Menschenrechtskommission, daß „das Vorhandensein des Weltfrieden und der internationalen Sicherheit die Voraussetzung für eine unbedingte Respektierung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie für deren Förderung ist“6 (Kursivschrift von uns).

      Aber wie steht es mit der Respektierung der Menschenrechte, wenn Frieden und Sicherheit nicht vorhanden sind? Ein lateinamerikanischer Delegierter stellte diese Frage und fügte hinzu: „Es ist zu hoffen, daß sich tyrannische Regierungen nicht auf diesen Abschnitt berufen, um fortfahren zu können, die Menschenrechte und Grundfreiheiten unter dem Vorwand zu verletzen, daß kein Weltfrieden und keine internationale Sicherheit bestünden.“

      Der französische Delegierte hatte ähnliche Befürchtungen. Er sagte: „Würden die Menschenrechte denn unbedingt überall respektiert, wenn in der ganzen Welt Frieden herrschen würde? ... Würden dadurch automatisch tyrannische Regierungen gestürzt? ... Würde automatisch jede Diskriminierung beseitigt ...?“7

      Die Entschließung scheint somit das „Recht, in Frieden und Sicherheit zu leben“, für wichtiger zu halten als alle anderen Menschenrechte (auch als die Religionsfreiheit), so daß diese sogar zu suspendieren wären, wenn jenes Recht in Gefahr stünde. Es ist bezeichnend, daß der Delegierte eines Landes, in dem es üblich ist, die Menschenrechte zu beschränken, sagte, seine Delegation habe für den Entschließungsentwurf gestimmt, weil er ihren Standpunkt vollkommen wiedergebe8.

      Der amerikanische Vertreter sagte nach seiner Rückkehr aus Genf über diese jüngsten UN-Aktionen:

      „Diese Vorfälle sind absolut nichts Ungewöhnliches. Sie sind charakteristisch. ... Ähnliches geht überall vor, wo internationale Tagungen stattfinden. Es passiert überall immer häufiger und immer ausgeprägter. Es ist ein gefährlicher Trend.“

      Ist darin eine Botschaft für die Zukunft der Religion enthalten? Ist es wirklich ein „gefährlicher Trend“? Oder sind diese Entschließungen lediglich leere politische Erklärungen, die völlig unwirksam sind? Wie bereits erwähnt, wird die Zukunft es zeigen.

      Die Debatten der Menschenrechtskommission ließen jedoch eine tief wurzelnde Abneigung gegen die Religion erkennen, so daß es sich lohnt, sich damit zu befassen. Wegen der gegenwärtigen Geschehnisse werden die Kirchen immer häufiger scharf kritisiert, selbst im demokratischen Westen. Im folgenden Artikel wird dieser Trend behandelt und gezeigt, was er für die Zukunft der Religion bedeutet.

      [Fußnote]

      a Quellen auf Seite 10, 11.

  • Das Schicksal der Religion, wenn die UNO sie angreift
    Erwachet! 1977 | 8. Januar
    • Das Schicksal der Religion, wenn die UNO sie angreift

      KANN man ehrlich sagen, die Religion sei das unschuldige, hilflose Opfer der erwähnten Entschließungen? Oder haben die Religionen der Welt den UNO-Delegierten Anlaß gegeben, sie argwöhnisch zu betrachten? Wie viele der Kirchen, die behaupten, christlich zu sein, haben beispielsweise nach den von Christus aufgestellten Normen gehandelt? Während der Debatten der Menschenrechtskommission wurden einige Fälle aus der Geschichte angeführt, gegenüber denen ein ehrlicher Mensch die Augen sicherlich nicht verschließen möchte.

      Im Jahre 1973 sagte zum Beispiel der Vertreter der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, in der Vergangenheit sei es oft vorgekommen, daß die Angehörigen der einen oder anderen Religion Andersgläubige unterdrückt, gegen sie Kreuzzüge organisiert und unter ihnen Metzeleien angerichtet hätten. Ein arabischer Delegierter wies darauf hin, daß im 18. Jahrhundert „nach den Händlern

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