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‘In jedem guten Werk Frucht tragen’Der Wachtturm 1981 | 1. April
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gegangen sein (Matth. 7:13, 14). Jedoch durch Sie habe ich die Gelegenheit bekommen, Gott kennenzulernen. Daher möchte ich eines sagen: Eine gewonnene Liebe und aufrichtige Dankbarkeit zählen für tausend geschlossene Türen. Mit großer Bewunderung für Ihre Arbeit!“
KINDER ‘TRAGEN FRUCHT’
Die folgende Erfahrung von der Insel Jamaika zeigt, daß auch kleine Kinder ‘Frucht tragen’ können zum Preise Gottes: Ein Vater wollte seinen fünfjährigen Sohn von der Schule abholen. Da er ihn nicht finden konnte, entschloß er sich, einfach zu warten und sich von dem Jungen suchen zu lassen. Nach kurzer Zeit bemerkte er eine Gruppe von Kindern, die sich um irgend etwas scharten, und er fragte sich, was dort wohl vor sich gehe. Der Vater forschte nach. Mitten in der Kinderschar sah er seinen Sohn, der mit Hilfe seines Buches Mein Buch mit biblischen Geschichten Zeugnis gab.
Eine junge Zeugin Jehovas fand in der Schule einen Dollarschein und gab ihn ihrem Lehrer. Kurz danach wurde festgestellt, daß Geld gestohlen worden war, und der Lehrer drohte der ganzen Klasse Strafe an, wenn das Geld nicht zurückgegeben würde. Nur die Zeugin sollte nicht bestraft werden, denn der Lehrer wußte, daß sie das Geld nicht gestohlen haben konnte.
RECHTSSIEGE
„In jedem guten Werk Frucht zu tragen“ bedeutet aber noch etwas anderes. Der Apostel Paulus schrieb an die Versammlung in Philippi, die er sehr liebte: „Es ist durchaus recht für mich, dies von euch allen zu denken, weil ich euch im Herzen habe, da ihr alle mit mir Teilhaber seid an der unverdienten Güte, sowohl in meinen Fesseln als auch in der Verteidigung und gesetzlichen Befestigung der guten Botschaft“ (Phil. 1:7). Zweifellos haben Jehovas Zeugen auch deshalb einige Rechtssiege errungen, weil sie den Rat des Apostels Paulus befolgt haben, der in 1. Timotheus 2:1, 2 zu finden ist: „Ich ermahne daher vor allem, daß Flehen, Gebete, Fürbitten, Danksagungen in bezug auf Menschen von allen Arten dargebracht werden, in bezug auf Könige und alle, die in hoher Stellung sind, damit wir weiterhin ein ruhiges und stilles Leben führen können in völliger Gottergebenheit und Ernsthaftigkeit.“
Die Wachtturm-Gesellschaft erhielt einen Brief aus Bangui (Zentralafrikanische Republik), datiert vom 1. Oktober 1979. Es hieß darin, daß der Radiosender der Regierung am 27. September öffentlich bekanntgegeben habe, das Verbot, das am 19. August 1976 über Jehovas Zeugen verhängt worden sei, sei aufgehoben und es sei ihnen erlaubt, in der ganzen Zentralafrikanischen Republik frei zu predigen. Das war ein besonderer Grund zur Freude, denn die Regierung, die diesen Erlaß herausgegeben hatte, bestand erst eine Woche.
Im April des Jahres 1980 wurde das Werk der Zeugen Jehovas in Zaire von der Regierung gesetzlich anerkannt. Das geschah, ungefähr einen Monat bevor Jehovas Zeugen einen beachtlichen Rechtssieg in der Türkei gewannen. Im Jahr zuvor waren 42 Zeugen Jehovas von der Anklage freigesprochen worden, das Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat übertreten zu haben. Der Justizminister hatte gegen den Freispruch Berufung eingelegt, und so wurde der Fall von dem Obersten Berufungsgericht der Türkei noch einmal untersucht. Das Urteil fiel zugunsten der Zeugen Jehovas aus. Da diese Entscheidung von dem höchsten Gericht der Türkei gefällt wurde, müssen sich alle anderen Gerichte daran halten. Die Entscheidung hatte u. a. folgenden Wortlaut:
„Wenn eines Tages alles so geschehen wird, wie es die Angeklagten glauben, und Gottes Regierung über die Welt herrschen wird, wird eine Bestrafung der Angeklagten diese Ereignisse nicht verhindern können. Doch wenn ihre Hoffnungen nur auf Phantasie und leerem Glauben beruhen, dann können sie keinesfalls durch ihren Glauben die laizistische Ordnung unseres Staates beeinträchtigen.“ Das war bestimmt eine weise Entscheidung, die uns an die Worte Gamaliels erinnert, der über die ersten Christen und ihre Lehren das sagte, was in Apostelgeschichte 5:34 bis 40 aufgezeichnet worden ist.
Alle diese Berichte und Erfahrungen sind bestimmt erfrischend, so „wie kühles Wasser für eine müde Seele“ (Spr. 25:25). Sie zeigen auch, daß Jehova seine Verheißung erfüllt, uns reichlich zu segnen, wenn wir sozusagen „alle Zehnten“ in sein Haus der Anbetung bringen (Mal. 3:10). Mögen sich alle Gott hingegebenen Christen in gleicher Weise anstrengen und im Sinn behalten, daß derjenige, ‘der segensreich sät, auch segensreich ernten wird’ (2. Kor. 9:6).
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Bezirkskongresse „Loyale Unterstützer des Königreiches“Der Wachtturm 1981 | 1. April
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Bezirkskongresse „Loyale Unterstützer des Königreiches“
Loyalität ist heutzutage etwas Seltenes. Staatsbürger erweisen sich als illoyal, indem sie falsche Steuererklärungen abgeben; Ehepartner betrügen einander, Arbeitnehmer betrügen ihre Arbeitgeber auf vielerlei Weise, Religionsanhänger begehen durch ihre Heuchelei Betrug an Gott. Wie tröstlich ist doch da die Zusicherung der Bibel, daß Jehova Gott als der Loyale alle anderen übertrifft! (Jer. 3:12; Offb. 15:4; 16:5).
Als Nachahmer Gottes wollen wir ebenfalls loyal sein, besonders gegenüber Jehova Gott und seinem Königreich. Wenn wir gegenüber Jehova loyal sind, wird er uns nie im Stich lassen (Ps. 18:25; 37:28, Röm. 8:35-39).
Satan und seine Welt suchen uns zu illoyalem Handeln zu verleiten. Deshalb benötigen wir jede nur mögliche Hilfe, um loyal zu bleiben. Was sind die vielen, die auf Abwege geraten sind oder — was noch schlimmer ist — ausgeschlossen worden sind, anderes als Beispiele der Illoyalität?
Um uns zu helfen, der Herausforderung gerecht zu werden, Jehova und sein Königreich loyal zu unterstützen, und in Übereinstimmung mit unserem Jahrestext aus Psalm 145:10, 11 ist für unsere Bezirkskongresse 1981 das Motto „Loyale Unterstützer des Königreiches“ gewählt worden. Wir dürfen davon überzeugt sein, daß diese Bezirkskongresse in jeder Hinsicht ebenso ermutigend, geistig anregend und genußreich sein werden wie die Bezirkskongresse „Göttliche Liebe“, die im vergangenen Jahr stattfanden. Von Donnerstag morgen an werden an allen vier Tagen erbauende Ansprachen gehalten werden, die niemand versäumen sollte
BEZIRKSKONGRESSE 1981
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
9.—12. Juli:
Stuttgart, Neckarstadion
23.—26. Juli:
Dortmund, Westfalenstadion
30. Juli bis 2. August:
Frankfurt, Messegelände (in Deutsch, Englisch, Italienisch, Türkisch und Übersetzung für Gehörlose); Hamburg, Ernst-Merck-Halle; Hannover, Niedersachsenstadion; Möllbergen, Kongreßsaal der Zeugen Jehovas (nur in Portugiesisch und Spanisch); München, Olympiahalle im Olympiapark (in Deutsch, Griechisch und Jugoslawisch), Neumünster, Holstenhalle; Nürnberg, Messegelände; Saarbrücken, Saarmesse
6.—9. August:
Bremen, Stadthalle; Passau, Nibelungenhalle
13.—16. August:
Berlin, Deutschlandhalle; Friedrichshafen, IBO-Messegelände
LUXEMBURG
23.—26. Juli:
Ausstellungshallen, rue Ermesinde, Luxembourg-Limpertsberg
SCHWEIZ
9.—12. Juli:
Montreux, Maison des Congrès (nur in Französisch); Thônex (Genf), Salle des Fêtes (nur in Spanisch)
16.—19. Juli:
Bern, Festhalle (nur in Italienisch)
23.—26. Juli:
Zürich, Hallenstadion (nur in Deutsch)
ÖSTERREICH
16.—19. Juli:
Graz, Eisstadion-Liebenau; Linz, Sporthalle, Roseggerstr. 41 (in Deutsch und Kroatisch)
23.—26. Juli:
Klagenfurt, Wörtherseestadion
30. Juli bis 2. August:
Wien, Süd-Stadion, Maria Enzersdorf
27.—30. August:
Dornbirn, Messegelände
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