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Fragen von LesernDer Wachtturm 1977 | 15. Juli
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ihres Verhältnisses beitragen und die gegenseitige Liebe, die zu ihrer Eheschließung geführt hat, neu beleben. In Verbindung damit ist es für den Mann und die Frau vielleicht von Nutzen, gemeinsam die Gedanken zu betrachten, die in der Zeitschrift Erwachet! vom 22. Oktober 1974 in der Artikelserie unter dem Thema „Familienprobleme meistern“ erschienen sind.
● Sollte eine Frau, deren Mann sich von ihr aufgrund einer falschen Anklage wie seelische Grausamkeit oder böswilliges Verlassen scheiden lassen möchte, gegen die Scheidung Widerspruch erheben?
Ob sie gegen die Scheidung Widerspruch erheben sollte oder nicht, muß sie selbst entscheiden. Jeder Fall liegt anders. Die Frau kann dabei zum Beispiel berücksichtigen, wie ihr Mann sie behandelt hat, wie er sie wahrscheinlich künftig behandeln oder wie er für sie sorgen wird, wie seine Anklage lautet, welche gesetzlichen Möglichkeiten ihr offenstehen, welche Kosten ihr für einen Rechtsbeistand entstehen und was ihr Gewissen zu tun rät.
Viele ungläubige Männer erkennen, daß ihre Frauen, wenn sie wahre Christinnen werden, auch bessere Ehefrauen werden. (Vergleiche 1. Petrus 3:1-5). Und eine christliche Frau, die einen ungläubigen Mann hat, der „einverstanden ist, bei ihr zu wohnen“, wird in der Bibel ermuntert, ‘ihren Mann nicht zu verlassen’, denn vielleicht wird er letzten Endes auch ein Christ (1. Kor. 7:13, 14).
Mitunter entschließt sich jedoch der Mann zur Auflösung der Ehe. Vielleicht empfindet er einen tiefen Haß gegen den wahren christlichen Glauben und weigert sich daher, mit seiner Frau zusammen zu leben und ihr die Glaubensfreiheit zu gewähren, die ihr nach dem Gesetz des Landes zusteht. Oder vielleicht entschließt er sich nur deswegen zu einer Scheidung, weil seine Frau sich nicht auf geschlechtliche Perversitäten einläßt — Handlungen, die in der Bibel zu Recht verurteilt werden (Röm. 1:26-32). Ähnliche Probleme müssen schon im ersten Jahrhundert bestanden haben, denn der Apostel Paulus gab den Rat: „Wenn aber der Ungläubige dann weggeht, so mag er weggehen; ein Bruder oder eine Schwester ist unter solchen Umständen nicht sklavisch gebunden“ (1. Kor. 7:15).
In diesem Fall ist es das Problem des Mannes, einen legalen Grund für die von ihm gewünschte Scheidung zu finden. Welche Beschuldigung kann er vorbringen? Seine Frau bemüht sich, eine gute Hausfrau, eine angenehme Gefährtin, ein reiner, treuer Geschlechtspartner und, wenn sie Kinder haben, eine vorbildliche Mutter zu sein. Daher beschuldigt er, nachdem er die Familie verlassen hat, seine Frau vielleicht in lügenhafter Weise des böswilligen Verlassens. Oder vielleicht nimmt er zu einer allgemeinen Beschuldigung Zuflucht, für die nach dem Gesetz nicht allzu viele Beweise gefordert werden, wie zum Beispiel „seelische Grausamkeit“. Möglicherweise ist er damit einverstanden, weiterhin für den Unterhalt seiner Frau und der Kinder zu sorgen, da er dazu verpflichtet ist, möchte aber dennoch aufgrund einer falschen Anschuldigung geschieden werden. Was wird die Frau tun? Sie kann ihn nicht zwingen, bei ihr zu leben. Obgleich sie mit den falschen Anschuldigungen ihres Mannes nicht einverstanden ist, ist sie jedoch nicht verpflichtet, kostspielige gesetzliche Schritte zu unternehmen, um den Mann in der Ehe festzuhalten oder jede Lüge, die er über sie äußert, zu widerlegen. Statt der Scheidung zu widersprechen, mag sie sich entschließen, seine lügenhaften Beschuldigungen einfach zu ignorieren, indem sie den Rat im Sinn behält: „Wenn aber der Ungläubige ... weggeht, so mag er weggehen.“
Manchmal ist eine christliche Frau jedoch darüber beunruhigt, daß andere, die von der Scheidung hören denken könnten, sie trage die Schuld, falls sie der Scheidung nicht widersprechen und die Tatsachen nicht unterbreiten würde. Sie mag darüber beunruhigt sein, daß eine Scheidung, die aufgrund einer derartigen Beschuldigung erfolgte und der nicht widersprochen wurde, Schmach auf sie und auf die Christenversammlung bringen könnte.
Diese Möglichkeit darf nicht außer acht gelassen werden. Doch in den meisten Fällen werden wenige Leute je die Beschuldigung, die zu der Scheidung geführt hat, näher untersuchen. Sie mögen lediglich erfahren, daß die Scheidung erfolgt ist. Falls einige Personen erfahren haben, daß die Scheidung aufgrund seelischer Grausamkeit oder aus einem ähnlichen Grund ausgesprochen worden ist, werden sie die Beschuldigung sehr wahrscheinlich nur als einen gesetzlichen Notbehelf ansehen. Sie sind sich vermutlich darüber im klaren, daß der Mann den für ihn einfachsten Grund vorgebracht hat, nur um eine Scheidung zu erwirken, während der wahre Grund beispielsweise darin bestehen mag, daß er eine andere Frau heiraten möchte. Daher wäre in vielen Fällen nicht damit zu rechnen, daß Schmach auf die treue Frau oder auf die Versammlung kommt.
Wenn eine Frau aber der Meinung ist, die falsche Beschuldigung sei so skandalös, daß sie dieser widersprechen sollte, dann müßte sie sich entscheiden, welchen gesetzlichen Weg sie einschlagen möchte. Oder sie könnte innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch erheben, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, ihre Rechte zu wahren: ihr Recht auf einen Teil des Familienbesitzes, ihre Rechte in Verbindung mit dem Sorgerecht für die Kinder usw. (Wenn hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder oder der finanziellen Unterstützung eine Frage entsteht, ist es gewöhnlich am besten, sie vor dem Gerichtsentscheid rechtsverbindlich regeln zu lassen, statt eine nachträgliche Änderung anzustreben.) Was für sie am besten ist, um die Tatsachen unterbreiten und ihre Rechte verteidigen zu können, hängt von den gesetzlichen Möglichkeiten in ihrem Land ab.
Eine Möglichkeit besteht darin, daß sie sich sofort von einem Rechtsanwalt gesetzlich beraten oder vertreten läßt. Dies wäre natürlich für sie mit beträchtlichen Ausgaben verbunden, es sei denn, daß ihr Rechtsanwalt von ihrem Ehegatten über das Gericht verlangt, einen entsprechenden Kostenvorschuß zu zahlen. In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, das Armenrecht zu beantragen, oder es gibt soziale Einrichtungen oder Körperschaften, die gesetzliche Hilfe bieten und die man zu diesem Zweck kostenlos in Anspruch nehmen kann. Oder die Frau könnte sich mit einem Vertreter des Gerichts, das Familienstreitfälle behandelt, in Verbindung setzen, um zu erfahren, auf welchem Weg sie die Tatsachen und Forderungen unterbreiten sollte, falls sie für einen Rechtsanwalt nicht bezahlen kann. Viele Richter sind gegenüber einer Person, die sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, sehr verständnisvoll.
Es ist bestimmt bedauerlich, wenn ein Mann seiner Frau derartige Schwierigkeiten macht, statt bei ihr zu bleiben und Nutzen daraus zu ziehen, daß sie göttliche Grundsätze anwendet. Dennoch braucht die Frau nicht zu denken, sie sei unbedingt verpflichtet, der Scheidung zu widersprechen. Zugegeben, wenn es sich um Vermögen, den Unterhalt oder die Regelung der elterlichen Gewalt gegenüber den Kindern handelt, mag eine Frau zu dem Schluß kommen, es sei ratsam, einer Scheidung zu widersprechen oder Widerklage zu erheben. Doch hinsichtlich der Frage, ob die Scheidung verhindert werden muß oder der Ungläubige gezwungen werden sollte, bei der Familie zu bleiben, lautet der grundlegende biblische Rat: „Wenn aber der Ungläubige ... weggeht, so mag er weggehen“ (1. Kor. 7:15). Die obigen Grundsätze gelten natürlich auch dann, wenn eine ungläubige Frau aufgrund einer falschen Beschuldigung eine Scheidung von ihrem christlichen Mann anstrebt.
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Feste Bekanntschaften und PartnerwahlDer Wachtturm 1977 | 15. Juli
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Feste Bekanntschaften und Partnerwahl
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