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Gipfelkonferenz in TokioErwachet! 1980 | 8. Januar
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Ölpreise und Inflation, um die Kluft zwischen reichen und armen Ländern und um internationale Währungsprobleme.
Ironischerweise endete an dem Tag, an dem das Gipfeltreffen eröffnet wurde, in Genf die dreitägige Konferenz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC). Was hatte diese Organisation beschlossen? Die OPEC-Länder hatten eine weitere massive Ölpreiserhöhung angekündigt. Das Barrel Öl sollte künftig 23.50 Dollar kosten. Vor noch nicht allzu langer Zeit zahlte man ein Zehntel dieses Preises. Seit Beginn des Jahres 1979 ist das Öl somit um rund 50 Prozent teurer geworden!
Das Ergebnis?
Was erreichte die Tokioer Gipfelkonferenz? In der gemeinsamen Erklärung hieß es u. a.: „Die vordringlichsten Aufgaben bestehen darin, den Ölverbrauch zu verringern und die Entwicklung anderer Energiequellen zu beschleunigen.“
Die sieben Länder bekundeten ihren Willen, ihre Öleinfuhr für ungefähr fünf Jahre auf dem Stand des Jahres 1977 bzw. 1978 zu halten. Dagegen wurde jedoch von einigen eingewendet, daß das nicht viel nütze, weil jene Jahre Rekordjahre der Öleinfuhr gewesen seien.
In der Erklärung wurde ferner betont: „Wir werden uns verstärkt darum bemühen, die für jedes unserer Länder geeignete Wirtschaftspolitik zu verfolgen, um ein dauerhaftes außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erzielen.“ Mit anderen Worten: Jeder Staat entscheidet selbst, welche Wirtschaftspolitik für ihn „geeignet“ ist.
Ein Passus verursachte in Japan Unbehagen. Er lautete: „Wir bedauern die auf dem jüngsten OPEC-Treffen gefaßten Beschlüsse. Wir erkennen an, daß einige Teilnehmer sich vergleichsweise gemäßigt zeigten. Die ungerechtfertigte Ölpreiserhöhung, die dennoch vereinbart wurde, muß jedoch zu sehr ernsten wirtschaftlichen und sozialen Folgen führen.“
Die Zeitung „Daily Yomiuri“ berichtete: „Minister Sonoda behagte diese scharfe Kritik an der OPEC nicht.“ Warum diese Empfindlichkeit? Weil fast alles Öl, das Japan importiert, von der OPEC stammt. In dem Artikel hieß es daher weiter: „Ein hoher Beamter des Außenministeriums sagte nach dem Gipfeltreffen in Tokio, daß Japan sich bemühen werde, die ölerzeugenden Staaten zu besänftigen.“
Die sieben Staaten erreichten offensichtlich eines ihrer wichtigsten Ziele — geeintes Handeln — nicht. Außerdem sind die Probleme, mit denen diese und auch andere Länder zu kämpfen haben, immer noch genauso groß wie vor der Gipfelkonferenz, ja eigentlich sind sie noch größer, weil der Ölpreis wieder gestiegen ist.
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Griechenland — 10. Mitglied der EGErwachet! 1980 | 8. Januar
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Griechenland — 10. Mitglied der EG
Bericht aus Griechenland
EINEN Monat vor der Gipfelkonferenz in Tokio fand in Athen ein Treffen statt, das für die Wirtschaft Griechenlands von großer Bedeutung war. Bei diesem Treffen unterzeichnete die griechische Regierung den EG-Beitritt. So wurde Griechenland das 10. Mitglied der Europäischen Gemeinschaften. Offiziell wird Griechenland am 1. Januar 1981, nachdem die anderen Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert haben, Vollmitglied werden.
Da die EG unter anderem geschaffen wurden, um die Einfuhrzölle abzubauen und die Verkehrs-, Handels- und Agrarpolitik zu koordinieren, hofft Griechenland, Nutzen aus dem Beitritt zu diesen Gemeinschaften zu ziehen, zum Beispiel auf dem Sektor der Landwirtschaft. Für Griechenland ergibt sich nun die Möglichkeit, seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf einem riesigen Markt, der über 270 Millionen Europäer umfaßt, zu verkaufen. Und es hat Aussicht, sie besser bezahlt zu bekommen als früher. Allerdings werden Personen, die bisher griechische Erzeugnisse gekauft haben, nun mehr dafür bezahlen müssen.
Die griechische Industrie dagegen ist für die übrigen neun Mitgliedstaaten keine große Konkurrenz, weil sie nicht so entwickelt ist wie die anderer EG-Staaten. Viele fragten sich daher, welchen Nutzen dieser Beitritt der griechischen Bevölkerung bringen werde. In einer Athener Zeitung konnte man lesen: „Unser Weg wird nicht mit Blumen bestreut sein, und man sollte die Schwierigkeiten, mit denen wir zu kämpfen haben werden, nicht übersehen oder unterschätzen.“
Auch darf man nicht vergessen, daß schon vor dem Beitritt Griechenlands neun andere europäische Staaten den EG angehörten. Ihre Zugehörigkeit zu den EG hat ihnen zwar gewisse wirtschaftliche Vorteile gebracht, aber sind ihre wirtschaftlichen Probleme nun gelöst, wenigstens teilweise? Wissen sie, wie sie der Energiekrise beikommen können, die das Fundament der EG, ja das der ganzen Weltwirtschaft zu zerstören droht? Ist man in diesen Ländern mit dem Problem der Inflation und der Arbeitslosigkeit fertig geworden?
Diese Fragen rechtfertigen die Sorgen derer, die die Versuche, die Probleme — nicht nur die Probleme Griechenlands, sondern die der ganzen Menschheit — durch die Mittel unvollkommener Menschen zu lösen, nicht so optimistisch beurteilen.
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Wir beobachten die WeltErwachet! 1980 | 8. Januar
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Wir beobachten die Welt
Wien wurde dritter Amtssitz der UN
◆ Das „Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum“ im Wiener Donaupark wurde den UN übergeben. Damit wurde Wien offiziell neben New York und Genf zum 3. Amtssitz der Weltorganisation. (Siehe auch Erwachet! vom 22. November 1979, Seite 12 und 13.) Die UN-City bleibt Eigentum der Republik Österreich, ist jedoch für 99 Jahre zu dem symbolischen Preis von 1 Schilling im Jahr an die UN vermietet worden. UN-Generalsekretär Kurt Waldheim betonte bei der Übernahme der Anlage das „unverrückbare Ziel“ der Vereinten Nationen, „für alle Völker eine Welt des Friedens und der Gerechtigkeit zu errichten“. Die Heilige Schrift zeigt dagegen deutlich, daß nur Gottes himmlisches Königreich dieses Ziel verwirklichen kann (Dan. 2:44; Matth. 24:14).
NS-Verbrechen
◆ In der Bundesrepublik Deutschland wurden von den Staatsanwaltschaften in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1977 gegen insgesamt 84 403 Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an nationalsozialistischen Straftaten oder Kriegsverbrechen eingeleitet. Wie eine vom Bundesministerium der Justiz erstellte Statistik zeigt, konnten 6 432 Angeklagte rechtskräftig zu Strafe verurteilt werden. Dazu gehörten lebenslange Freiheitsstrafen (154 Personen) und Geldstrafen (114 Personen). In Österreich wurden in diesem Zeitraum insgesamt 13 607 Personen wegen nationalsozialistischer Verbrechen verurteilt, davon 43 zum Tode und 29 zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die genaue Zahl der wegen Beteiligung an NS-Verbrechen und Kriegsverbrechen im In- und Ausland durch Gerichte verurteilten Personen deutscher Nationalität ist
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