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Fragen von LesernDer Wachtturm 1974 | 15. Februar
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solchen Fall würde sich derjenige, dem Unrecht geschehen ist, die gesetzliche Hilfe zunutze machen, nachdem er alles getan hat, was er innerhalb der Versammlung tun konnte, um die Sache in Ordnung bringen zu lassen (Röm. 13:3, 4).
Es mag sogar der Fall eintreten, daß es das Gewissen eines Christen erlaubt, mit seinem Glaubensbruder vor Gericht zu gehen. Das könnte zum Beispiel geschehen, wenn es darum geht, daß eine Versicherungsgesellschaft Schadenersatz zu leisten hat. In einigen Ländern fordert das Gesetz vielleicht, daß bestimmte Angelegenheiten von einem Gericht behandelt werden müssen, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Testaments. Aber dadurch kommt weder jemand öffentlich in Verruf, noch wird Schmach auf die Versammlung gebracht. Wenn es sich um gesetzliche Angelegenheiten dieser Art handelt, die sich nicht nachteilig auf die Versammlung auswirken, können sich Christen von dem leiten lassen, was sie unter den gegebenen Umständen als das Beste erachten.
Sollte aber ein Glied der Christenversammlung nicht berücksichtigen, welche Auswirkungen sein Vorgehen auf den guten Ruf der Versammlung hat, und sollte es den Rat, den Gottes Wort in dieser Beziehung gibt, außer acht lassen, so wäre es nicht „frei von Anklage“. Ein solcher Christ hätte kein „vortreffliches Zeugnis von Außenstehenden“, von Personen außerhalb der Versammlung (Tit. 1:6; 1. Tim. 3:7). Er wäre bestimmt kein Vorbild, das andere nachahmen könnten, und das würde sich auf die Vorrechte, die er in der Versammlung haben mag, auswirken.
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Werden die Gebete um das Kommen des Königreiches Gottes bald erhört werden?Der Wachtturm 1974 | 15. Februar
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Werden die Gebete um das Kommen des Königreiches Gottes bald erhört werden?
Hast du je um das Kommen des Königreiches Gottes gebetet? Werden diese Gebete demnächst erhört werden? Sind die Segnungen des Königreiches noch in unserer Generation zu erwarten?
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