-
Das Königreichswerk weltweit unterstützenOrganisiert, Jehovas Willen zu tun
-
-
AUSGABEN DES KREISESa
8 Kreiskongresse sowie andere Ausgaben des Kreises werden durch Spenden von Zeugen Jehovas aus dem betreffenden Kreis finanziert. An den Kongressstätten sind Spendenkästen vorhanden, damit für die Unkosten des Kreises gespendet werden kann. Um für die laufenden Kosten aufzukommen, können die Versammlungen aber auch zu anderen Zeiten spenden.
9 Im Idealfall decken die Kreise die entstehenden Ausgaben, und Überschüsse werden dem weltweiten Werk zugeführt. Reichen die Mittel des Kreises jedoch nicht aus, um die Auslagen für den Kongress zu bestreiten oder um Vorschüsse für den kommenden Kongress zu bezahlen (um sich zum Beispiel die Nutzung eines Saals zu sichern), kann der Kreisaufseher entscheiden, ob die Versammlungen über die Möglichkeit zu spenden unterrichtet werden. Jede Ältestenschaft wird dann die Angelegenheit besprechen und beschließen, wie viel die Versammlung jeweils zum Kreiskonto beisteuern kann, und der Versammlung eine entsprechende Resolution vorlegen.
10 Falls finanzielle Angelegenheiten zu klären sind, die von den Ältesten des Kreises besprochen werden müssen, findet am Tag des Kreiskongresses eine Ältestensitzung statt. Für außerordentliche Ausgaben des Kreises sollten immer Resolutionen verfasst und von den Ältesten genehmigt werden. Jedes Mal, wenn auf Gelder des Kreises zurückgegriffen wird, muss in der Resolution ein exakter Betrag schriftlich festgehalten und zur Genehmigung vorgelegt werden.
11 Die Kreiskonten werden in regelmäßigen Abständen geprüft.
-
-
Das Königreichswerk weltweit unterstützenOrganisiert, Jehovas Willen zu tun
-
-
11 Die Kreiskonten werden in regelmäßigen Abständen geprüft.
-