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  • Ehe, Heirat
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Beweis der Jungfräulichkeit. Nach dem Mahl nahm der Ehemann seine Braut mit in das Hochzeitsgemach (Ps 19:5; Joel 2:16). Das Tuch oder Gewand mit den aus der Hochzeitsnacht stammenden Blutspuren wurde aufbewahrt oder den Eltern der Frau übergeben. Es diente als Zeichen der Jungfräulichkeit der Braut und bedeutete für sie einen rechtlichen Schutz, falls sie später beschuldigt wurde, vor der Ehe keine Jungfrau mehr gewesen oder gar der Prostitution nachgegangen zu sein. Andernfalls hätte sie dafür gesteinigt werden können, dass sie sich als Jungfrau ausgegeben hatte und dass sie dem Haus ihres Vaters große Schmach zugefügt hatte (5Mo 22:13-21). Dieser Brauch – das Tuch aufzubewahren – hat sich bei einigen Völkern im Nahen Osten bis in die Neuzeit erhalten.

  • Ehe, Heirat
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Wenn eine Frau von ihrem Mann formell angeklagt wurde, bei ihrer Heirat keine Jungfrau mehr gewesen zu sein, und die Beschuldigung sich als falsch erwies, so wurde dem Mann eine Geldbuße auferlegt, und er konnte seine Frau nie mehr durch Scheidung entlassen (5Mo 22:17-19).

  • Ehe, Heirat
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Einem Mann war die Scheidung untersagt, wenn er die Frau vor der Heirat verführt hatte oder wenn er sie nach der Heirat fälschlicherweise beschuldigt hatte, ihn angelogen zu haben, zur Zeit der Heirat noch jungfräulich gewesen zu sein (5Mo 22:13-19, 28, 29).

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