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  • Hätten Sie es gewusst?
    Der Wachtturm 2009 | 1. Dezember
    • Dass es solche Einschreibungen tatsächlich gab, belegt ein Edikt des römischen Statthalters von Ägypten aus dem Jahr 104 u. Z. Auf einer Abschrift dieses Edikts, die in der British Library aufbewahrt wird, heißt es: „Gaius Vibius Maximus, Statthalter von Ägypten, sagt: Bei der bevorstehenden häuslichen Einschreibung (Haushaltungsschätzung) ist es nötig, allen aus irgendeinem Grunde von ihren Wohnplätzen fern weilenden (Personen) kundzutun, daß sie in ihre Heimstätten zurückkehren (müssen), damit sie sowohl die übliche Einrichtung der Schätzung erfüllen als auch der ihnen zukommenden Landwirtschaft obliegen (können).“

  • Hätten Sie es gewusst?
    Der Wachtturm 2009 | 1. Dezember
    • [Bild auf Seite 16]

      Edikt des römischen Statthalters von Ägypten aus dem Jahr 104 u. Z.

      [Bildnachweis]

      © The British Library Board, alle Rechte vorbehalten (P.904)

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