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  • Argentinien
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2001
    • Im Jahr darauf verbot die Regierung Argentiniens unter Juan Domingo Perón offiziell das Werk der Zeugen Jehovas. Gemäß dem Erlaß waren sowohl öffentliche Zusammenkünfte als auch die Predigttätigkeit der Zeugen verboten. Das Zweigbüro der Watch Tower Society wurde allerdings nicht geschlossen.

      Im allgemeinen gestatteten die Behörden den Zeugen, ihre Tätigkeit ohne nennenswerte Schwierigkeiten fortzusetzen. Dennoch setzten die Behördenvertreter das Verbot oft durch, indem sie Kongresse verhinderten oder Königreichssäle schlossen. Manchmal mußten sich die Zeugen auch auf Verhaftungen einstellen und Schikanen hinnehmen, wenn sie ihre Zusammenkünfte in Privaträumen abhielten oder sich am öffentlichen Predigtdienst beteiligten.

  • Argentinien
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2001
    • Die Lage entspannt sich

      Nachdem die Militärregierung unter Juan Perón 1955 gestürzt worden war, wurden größere Gruppen gebildet. Wo Versammlungen über Königreichssäle verfügten, ermunterte man die Brüder, sich dort zu versammeln, ohne diese jedoch als Königreichssäle zu kennzeichnen. Auf Grund des Segens Jehovas wurden die Versammlungen immer größer und nahmen trotz gelegentlicher Schikanen von seiten der Behörden an Zahl zu.

      Im Jahr 1956 entschied sich das Zweigbüro für etliche kleine Kongresse in verschiedenen Landesteilen. Der erste fand in der Stadt La Plata statt, etwa 60 Kilometer von Buenos Aires entfernt. Beim Singen des ersten Liedes, das mit den Worten begann: „Freut euch mit Gottes Volk, Nationen!“, versagte den 300 Anwesenden vor Rührung fast die Stimme. Es war das erstemal nach sechs Jahren, daß sie mit so vielen Glaubensbrüdern zusammenkommen und miteinander singen konnten.

      Das Verbot bestand nach wie vor. Als man im Dezember 1957 versuchte, im Saal Les Ambassadeurs in Buenos Aires einen Landeskongreß abzuhalten, wurde der Saal beim Eintreffen der Delegierten von der Polizei geschlossen. Vier Brüder wurden festgenommen und beschuldigt, die Versammlung ohne polizeiliche Erlaubnis abhalten zu wollen.

      Da die Verfassung Argentiniens Religions- und Versammlungsfreiheit garantiert, gingen die Brüder vor Gericht. Am 14. März 1958 wurde zugunsten der Zeugen entschieden. Das war der erste Rechtssieg für Jehovas Zeugen in Argentinien.

      Noch im selben Jahr trat ein weiterer Regierungswechsel ein. Nun bestand die Aussicht, die rechtliche Anerkennung des Werkes der Zeugen Jehovas in Argentinien zu erlangen. Allen Gesetzgebern, Redakteuren, Abgeordneten und Richtern wurde ein spezieller Brief zugesandt, der die Tätigkeit der Zeugen Jehovas sowie ihre Situation in Argentinien beschrieb. Trotz des ausgezeichneten Zeugnisses blieb die rechtliche Anerkennung aus.

      Die Zeugen gaben nicht auf. Im darauffolgenden Jahr wurde in einem Gesuch an die betreffende staatliche Behörde um Gewährung der Religionsfreiheit gebeten. Es war mit 322 636 Unterschriften versehen. Charles Eisenhower besuchte als Beauftragter des Zweigbüros die Behördenvertreter. Aus Übersee waren über 7 000 Briefe eingetroffen, die die dringende Bitte um rechtliche Anerkennung enthielten. Dennoch wurde den Zeugen kein rechtlicher Status zuerkannt. Die Einstellung der Behörden gegenüber den Zeugen hatte sich jedoch beträchtlich verbessert. Infolgedessen nutzten die Brüder die günstigen Gelegenheiten, die Versammlungen geistig zu stärken.

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