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    • 14 Armenien. Wahan Bajatjan sollte 2001 der Wehrpflicht Folge leisten.d Er lehnte dies aus Gewissensgründen ab, doch kein armenisches Gericht ließ seinen Standpunkt gelten. Im September 2002 musste er seine 30-monatige Gefängnisstrafe antreten, die aber nach zehneinhalb Monaten ausgesetzt wurde. Während der Haft rief er den EGMR an und seine Beschwerde wurde zugelassen. Am 27. Oktober 2009 entschied allerdings auch dieses Gericht gegen ihn. Das war für die Brüder in Armenien, die sich in derselben Lage befanden, eine große Enttäuschung. Dann aber befasste sich die Große Kammer des EGMR mit dem Fall. Am 7. Juli 2011 entschied sie zugunsten von Wahan Bajatjan. Damit erkannte der EGMR zum ersten Mal an, dass die Wehrdienstverweigerung aufgrund der religiösen Überzeugung durch die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist. Dieses Urteil wahrt nicht nur die Rechte von Zeugen Jehovas. Hunderte von Millionen Bürger in den Ländern, die dem Europarat angehören, profitieren davon.e

      Brüder in Armenien, die aus der Haft entlassen wurden

      Brüder in Armenien, die nach einem günstigen Urteil des EGMR aus der Haft entlassen wurden

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    • e In einem Zeitraum von 20 Jahren wurden in Armenien über 450 junge Zeugen Jehovas inhaftiert. Die letzten dieser Häftlinge kamen im November 2013 frei.

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