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LösegeldEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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War ein Mord begangen worden, so durfte dem Mörder kein Asyl in den Zufluchtsstädten gewährt werden, sondern die Richter mussten ihn nach einem Verhör dem „Bluträcher [goʼél haddám]“ – einem nahen Verwandten des Opfers – ausliefern, der den Mörder dann tötete.
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