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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2001
    • In dieser Zeit besuchte Carlos Ferencia, ein reisender Aufseher, eine Versammlung in einer sehr gefährlichen Gegend. Er hatte gerade einen Brief vom Zweigbüro erhalten, der ihn darüber informierte, daß ein Verbot des Werkes der Zeugen Jehovas in Argentinien unmittelbar bevorstehe.

  • Argentinien
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2001
    • Das verbotene Werk nochmals verboten

      Woher wußte das Zweigbüro von dem bevorstehenden Verbot? Ende August 1976 war die Bundespolizei in das Zweigbüro der Gesellschaft eingedrungen. Der Polizeiinspektor sagte, ihm sei berichtet worden, im Zweigbüro wären Schußwaffen gelagert. Bruder Humberto Cairo, der damals zum Zweigkomitee gehörte, begleitete die Beamten zum Literaturlager. Natürlich gab es dort keine Waffen, mit Ausnahme der Waffen, die die Polizisten auf Humberto gerichtet hielten. Die Beamten führten ihn dann in den zweiten Stock zu Bruder Eisenhower, dem Koordinator des Zweigkomitees. Dort verfaßte der Inspektor einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung und ließ ihn von den Brüdern unterschreiben. Er teilte ihnen mit, es sei eine amtliche Verordnung, Jehovas Zeugen betreffend, in Vorbereitung. Unmittelbar danach schrieb das Zweigkomitee einen Brief an alle reisenden Aufseher, um sie auf ein staatliches Verbot vorzubereiten.

      Aber das Werk der Zeugen Jehovas in Argentinien stand bereits seit 1950 unter Verbot. Sollte das bereits verbotene Werk nochmals verboten werden? Die Antwort kam unverzüglich. Tomás Kardos, der dem Zweigkomitee angehört, erinnert sich, was am 7. September 1976, dem Tag, als das neue Verbot wirksam wurde, geschah: „Um 5 Uhr morgens wurden wir von Lärm auf der Straße geweckt. Rotes Licht blitzte auf und drang durch die Fensterläden. Meine Frau erhob sich schnell, schaute aus dem Fenster, drehte sich zu mir um und sagte nur: ‚Sie sind da.‘ “

      Vier schwerbewaffnete Polizisten sprangen aus dem Polizeifahrzeug. Sofort wurden vor den Büros und vor der Druckerei Wachtposten aufgestellt. Bruder Kardos fährt fort: „Wir wollten wissen, ob wir wie gewohnt unseren Tagestext betrachten und frühstücken könnten. Die Beamten hatten nichts dagegen. Also besprachen wir an jenem Morgen einen Bibeltext, während ein bewaffneter Polizist die Tür bewachte und ein anderer respektvoll am Tisch saß. Wir waren gespannt, was als nächstes passieren würde.“

      Mit der Verordnung vom 31. August 1976 wurde das Werk der Zeugen Jehovas im gesamten Land verboten — im Grunde genommen wurden Tätigkeiten untersagt, die bereits seit 1950 unter Verbot standen. Die Polizisten versiegelten den Bürobereich und die Druckerei des Zweiges. Kurze Zeit später wurden alle Königreichssäle im Land geschlossen.

  • Argentinien
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2001
    • „Teetrinken absagen“

      Kurz bevor das Verbot 1976 verhängt wurde, hatte die Gesellschaft Vorbereitungen für die weltweite Verbreitung einer Sonderausgabe der Königreichsnachrichten getroffen. Wie sollten wir uns verhalten, wenn der Staat die Tätigkeit der Zeugen Jehovas weiter einschränken würde? Pablo Giusti, der damals im Reisedienst tätig war, erinnert sich: „Da wir es nicht wußten, mußten wir im Zweigbüro nachfragen. Sollten die Brüder im Zweigbüro es für angebracht halten, den Feldzug zu verschieben, würden die Ältesten ein Telegramm folgenden Inhalts erhalten: ‚Teetrinken absagen‘. Wir ahnten nicht, welch ein Mißverständnis sich aus dieser Anweisung ergeben würde.“

      Kurz nachdem der staatliche Erlaß wirksam geworden war, besuchten Bruder und Schwester Giusti zum erstenmal die Versammlung Malargüe. Das war im Süden von Mendoza, wo die Grenzpolizei ihren Hauptsitz hatte. Die Giustis besaßen nur die Adresse eines Ältesten, der in einem Gebäude der staatlichen Autobahnmeisterei außerhalb der Stadt arbeitete und wohnte. Der Älteste war gerade nicht da, aber ein Arbeiter meinte, er sei wahrscheinlich im nahe gelegenen Wald, wo er oft Freiübungen mache. Während sich Bruder Giusti mit seiner Frau auf den Weg machte, fiel ihm auf, wie einsam und verlassen die Gegend war. Plötzlich kam ihm der Gedanke, daß dies ein idealer Ort sei, um sich zu versammeln, ohne Mißtrauen zu erregen. Da gerade Sonntag war, fragte er sich, ob die Versammlung sich hier wohl zu einer Zusammenkunft eingefunden habe. Doch sie trafen nur den Bruder bei seinen Freiübungen. Die Giustis sollten eine Überraschung erleben!

      Nachdem sie sich vorgestellt hatten, erkundigte sich Pablo nach der Versammlung. Der Bruder sagte: „Oh, hier in Malargüe haben wir alles abgesagt.“

      Pablo entgegnete: „Was meinst du mit alles?“

      Die Antwort war kurz und bündig: „Wir erhielten ein Telegramm mit dem Wortlaut: ‚Teetrinken absagen‘. Also sagten wir die Zusammenkünfte, die Predigttätigkeit ... und alles andere ab.“ Glücklicherweise war es die einzige Versammlung, die so vorging.

      Besuche im Eiltempo

      Nachdem das Zweigbüro geschlossen worden war, kamen die Mitglieder des Zweigkomitees mit den Kreisaufsehern zusammen, um ihnen Anweisungen zu geben, wie sie ihre Tätigkeit fortsetzen konnten. Es wurde ihnen der Rat gegeben, sich nach einer Teilzeitbeschäftigung umzusehen und sich eine ständige Adresse zuzulegen, damit möglichst niemand wegen ihrer Tätigkeit Verdacht schöpfte. Die meisten von ihnen betätigten sich in den Vormittagsstunden als fliegende Händler, und nachmittags dienten sie den Versammlungen.

      Mit den Anweisungen vom Zweigbüro machten die Kreisaufseher in ihrem Kreis eine Runde im Eiltempo. In nur einer Woche besuchten sie jeweils die Ältesten von etwa 20 Versammlungen. Die Kreisaufseher erklärten ihnen, wie die Zusammenkünfte und die Zeugnistätigkeit angesichts der veränderten Umstände durchgeführt werden sollten. Außerdem wurden die Ältesten davon unterrichtet, daß die Besuche der Kreisaufseher nicht unbedingt eine ganze Woche dauern würden; ausschlaggebend wäre die Zahl der Buchstudien in der Versammlung. Die Zusammenkünfte sollten in Privatwohnungen stattfinden, und jeden Tag würde eine andere Gruppe besucht werden.

      Die Kreisaufseher waren während des Verbots maßgeblich daran beteiligt, die Verbindung zwischen den Verkündigern im Land und dem Zweigkomitee aufrechtzuerhalten. Mario Menna, der damals als Kreisaufseher tätig war, erinnert sich: „Es war wirklich ein Vorrecht, den Versammlungen zu dienen und die Brüder in jenen Jahren zu ermuntern. Wir bemühten uns, sie mit Tonbandaufnahmen von Kongreßprogrammen, neuen Veröffentlichungen, die wir aus Nachbarländern erhielten, oder erbauenden Erfahrungen zu stärken.“

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