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Kenia und benachbarte LänderJahrbuch der Zeugen Jehovas 1992
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Ein Schock — Verbot im Jahre 1973
Es war für alle ein richtiger Schock, als am 18. April 1973 im Rundfunk bekanntgegeben wurde, daß Jehovas Zeugen eine Gefahr für die Regierung darstellten und daher verboten worden seien. Es hatte zwar etwas Aufruhr gegeben, und in der Öffentlichkeit wurde ab und zu ungünstig von uns geredet, doch gab es nirgends offizielle Anschuldigungen oder polizeiliche Maßnahmen. Plötzlich war biblische Unterweisung ungesetzlich.
Man bemühte sich, mit hochrangigen Persönlichkeiten zusammenzukommen, um die Angelegenheit zu klären. Am 8. Mai legten die Brüder Berufung ein, die aber sechs Tage später abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich hatte der oberste Registrator die Eintragung von Jehovas Zeugen als Gesellschaft für ungültig erklärt. Eine Audienz beim Präsidenten wurde nicht genehmigt. Am 30. Mai wurde gegen die Annullierung Berufung eingelegt. Das Hauptbüro der Zeugen Jehovas in Brooklyn (New York) unterstützte dies durch einen persönlichen Brief des Präsidenten der Watch Tower Society.
Am 5. Juli waren Jehovas Zeugen ein Hauptthema der Nationalversammlung Kenias. Man verwechselte sie immer noch mit einer kleinen politischen Splittergruppe und behauptete, sie respektierten keine weltlichen Regierungen und lehnten ärztliche Behandlung in Krankenhäusern ab. Sie wurden sogar Zeugen des Teufels genannt. Das zeigt bestimmt, in welchem Ausmaß Menschen falsch unterrichtet sein können, ähnlich wie es bei denjenigen der Fall war, die Anschuldigungen gegen Gottes Sohn, Jesus Christus, erhoben (Mar. 3:22; Luk. 23:2).
Dann wies die Regierung die 36 Missionare unverzüglich aus dem Land aus. Sie mußten am 11. Juli 1973 abreisen. Das war ein wirklich trauriger Moment in Kenias theokratischer Geschichte. In aller Eile mußte die gesamte Einrichtung der zehn Missionarheime Kenias irgendwo untergebracht werden, persönliche Habe mußte in Kisten verstaut und bis zum Versand in verschiedene andere Zuteilungen gelagert werden.
Trotzdem blieb das Zweigbüro geöffnet. Man bereitete sich darauf vor, den Fall vor Gericht zu bringen, um das Verbot als Verletzung der Verfassung Kenias anzufechten, die die Religionsfreiheit garantiert.
Das Verbot wird aufgehoben
Einsichtige Beamte erkannten bald, daß diese Geschehnisse gewiß nicht dem Wunsch entsprachen, Kenia als gemäßigtes, demokratisches Land zu präsentieren, das für Touristen offen ist und an den Menschenrechten festhält. Im August 1973 hob die Regierung daher mutigerweise das Verbot auf. In einer Mitteilung der Regierung kam zum Ausdruck, daß das Verbot nie wirklich bestanden hätte. Die Brüder waren überglücklich.
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Kenia und benachbarte LänderJahrbuch der Zeugen Jehovas 1992
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Das plötzliche Verbot war für die Zeugen eine schockierende Erfahrung und eine Glaubensprüfung gewesen. Doch hatte es auch etwas Positives bewirkt, denn alle, die kein enges Verhältnis zu ihrem liebevollen Schöpfer hatten und ihren Glauben nicht auf den wahren Grund, unser Vorbild Jesus Christus, gebaut hatten, wurden ausgesiebt (1. Kor. 3:11). Es wurde deutlich, daß die kenianischen Brüder lernen mußten, selbst mehr Arbeit und Verantwortung zu übernehmen und sich nicht ausschließlich auf die Missionare und die ausländischen Brüder zu verlassen, die gekommen waren, um in Gebieten zu dienen, wo größerer Bedarf bestand. Sie mußten auch mehr persönlich studieren und inbrünstig beten.
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