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Ein langer, schwerer Kampf endet mit einem Sieg!Der Wachtturm 2011 | 15. Juli
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Doch allen Beweisen zum Trotz verbot die Richterin am 26. März 2004 die Tätigkeit von Jehovas Zeugen in Moskau. Das Moskauer Stadtgericht bestätigte die Entscheidung am 16. Juni 2004.d Ein langjähriger Zeuge Jehovas kommentierte das mit den Worten: „Zu Sowjetzeiten hatte ein Russe Atheist zu sein — heute muss man als Russe orthodox sein.“
Wie haben die Brüder auf das Verbot reagiert? Ganz ähnlich wie in alter Zeit Nehemia und die Israeliten. Damals wollten Gegner des Volkes Gottes sie daran hindern, die Mauern Jerusalems wieder aufzubauen. Doch sie ließen sich durch nichts und niemand davon abbringen. Sie bauten einfach fleißig weiter und blieben mit ganzem Herzen bei der Arbeit (Neh. 4:1-6). Unsere Brüder in Moskau ließen sich ebenso wenig durch Gegner von dem heute wichtigen Auftrag ablenken und predigten die gute Botschaft unbeirrt weiter (1. Pet. 4:12, 16). Sie verließen sich ganz auf Jehova — bereit für den vierten Akt dieses langwierigen Rechtsstreits.
DIE STIMMUNG WIRD FEINDSELIGER
Am 25. August 2004 wandten sich unsere Brüder mit einer 76 Bände umfassenden Petition an den Kreml, adressiert an Wladimir Putin, den damaligen russischen Präsidenten. 315 000 Menschen drückten darin mit ihrer Unterschrift ihre tiefe Betroffenheit über das Verbot aus. Unterdessen zeigte die Geistlichkeit der russisch-orthodoxen Kirche ihr wahres Gesicht. Ein Sprecher des Moskauer Patriarchats sagte ganz offen: „Wir sprechen uns entschieden gegen die Tätigkeit von Jehovas Zeugen aus.“ Ein führender moslemischer Geistlicher erklärte das Verbot zu einem „Meilenstein und einem richtigen Schritt“.
Es überrascht nicht, dass es in dieser Stimmung auch zu Übergriffen auf unsere Brüder kam. Verschiedentlich wurden sie beim Predigen in Moskau von Gegnern geschlagen und getreten. Ein aufgebrachter Mann jagte eine Schwester aus dem Haus und trat ihr dabei brutal in den Rücken. Sie fiel hin und verletzte sich so schwer am Kopf, dass sie medizinisch versorgt werden musste. Trotzdem unternahm die Polizei nichts gegen den Angreifer. Nicht wenige Zeugen wurden festgenommen und wie Verbrecher behandelt: Man fotografierte sie, nahm ihre Fingerabdrücke und behielt sie über Nacht in Haft. Vermietern von Räumlichkeiten drohte man mit Konsequenzen, wenn sie ihre Säle weiter Jehovas Zeugen zur Verfügung stellten. Binnen kürzester Zeit standen zahlreiche Versammlungen praktisch auf der Straße. Die Folge? Einen Königreichssaal-Komplex mit vier Sälen mussten sich sage und schreibe 40 Versammlungen teilen. Einigen blieb nichts anderes übrig, als bereits frühmorgens um halb acht mit dem öffentlichen Vortrag zu beginnen. Ein reisender Aufseher erinnert sich: „Um rechtzeitig da zu sein, mussten die Verkündiger um 5 Uhr aufstehen, aber sie waren ein ganzes Jahr lang gern dazu bereit.“
„ZU EINEM ZEUGNIS“
Um klarzustellen, dass das Moskauer Verbot rechtswidrig ist, riefen unsere Anwälte im Dezember 2004 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. (Siehe Kasten „Ein russisches Urteil in Frankreich vor Gericht — warum?“ auf Seite 6.) Nach sechs Jahren, am 10. Juni 2010, fällte das Gericht dann ein einstimmiges Urteil zu unseren Gunsten. Die Richter befassten sich mit allen gegen Jehovas Zeugen erhobenen Beschuldigungen und wiesen sie sämtlich als völlig haltlos zurück.e Darüber hinaus stellten sie fest, dass ihre Entscheidung rechtsverbindlich sei und Russland nun Schritte unternehmen müsse, „der vom Gericht festgestellten Rechtsverletzung ein Ende zu machen und für deren Folgen so weit wie möglich Wiedergutmachung zu leisten“. (Siehe Kasten „Das Gerichtsurteil“ auf Seite 8.)
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d Mit dem Verbot wurde die Registrierung der örtlichen Rechtskörperschaft der Versammlungen in Moskau gelöscht. Damit, so hofften die Gegner, würden unsere Brüder am Predigen gehindert.
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