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Friedliebende Menschen verteidigen ihren guten RufDer Wachtturm 2011 | 1. Mai
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Das Oberste Gericht der Russischen Föderation und das Oberste Gericht der Republik Altai (Teilrepublik Russlands) erklärten eine Anzahl Schriften von Jehovas Zeugen — auch die Zeitschrift, die Sie gerade lesen — für „extremistisch“. Jehovas Zeugen legten Berufung ein und auf internationaler Ebene wurden Bedenken geäußert, doch vergeblich. Die Entscheide sind derzeit rechtskräftig, das heißt, es ist verboten, diese religiösen Publikationen in Russland einzuführen und zu verbreiten.
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