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  • Tschechische Republik
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2000
    • Interessanter Vorschlag des Staatssicherheitsdienstes

      Zu Beginn des Jahres 1988 schlug der Staatssicherheitsdienst vor, die verantwortlichen Brüder sollten alles in die Wege leiten, damit ein Repräsentant der Weltzentrale zu inoffiziellen Gesprächen mit einigen Vertretern des Bundesinnenministeriums zusammentreffen könne. Auf der Tagesordnung würden verschiedene Aspekte des Verhältnisses zueinander stehen als Vorbereitung für mögliche künftige Unterredungen mit Staatsvertretern. Das war ein deutlicher Umschwung.

      Noch ehe die Vereinbarungen für dieses Treffen abgeschlossen waren, fand in Wien der Bezirkskongreß „Göttliches Recht“ statt. Eine relativ große Gruppe Zeugen aus der Tschechoslowakei konnte den Kongreß besuchen, obwohl die Behörden Bescheid wußten.

      Unterdessen nahmen die Vorbereitungen für die Gespräche zwischen Mitarbeitern vom Hauptbüro der Gesellschaft und hohen Beamten des Innenministeriums Gestalt an. Am Vormittag des 20. Dezember 1988 kam schließlich in einem Konferenzraum des Hotels „Forum“ in Prag ein Treffen der beiden Seiten zustande. Die Gesellschaft wurde vertreten durch Milton Henschel und Theodore Jaracz von der leitenden Körperschaft sowie Willi Pohl vom deutschen Zweig. Die Brüder von der leitenden Körperschaft hatten keine unrealistischen Erwartungen. Sie wußten, daß Geduld und Zeit erforderlich sein würden. Aber immerhin war man einen beachtlichen Schritt vorangekommen. Zweifellos hatte dieses Zusammentreffen Auswirkungen auf die Ereignisse im darauffolgenden Jahr.

  • Tschechische Republik
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2000
    • Ende 1989 hatte die Tschechoslowakei eine neue Regierung. Das Landeskomitee verlor keine Zeit, sich um einen rechtlichen Status für Jehovas Zeugen zu bemühen. Einige Mitglieder des Komitees suchten das Präsidium auf, woraufhin ein zur damaligen Zeit hoch bedeutsames Dokument abgefaßt wurde. Dieses von einem verantwortlichen Beamten unterzeichnete Schriftstück besagte:

      „Auf der Grundlage einer Bekanntgabe des vorbereitenden Ausschusses der Kirche der Zeugen Jehovas nehmen wir zur Kenntnis, daß diese Kirche am 1. Januar 1990 ihre Tätigkeit wiederaufnehmen wird, die im Jahr 1939 vom faschistischen Regime unterbunden und am 4. April 1949 erneut verboten worden war.“ Dieses Dokument war einer der ersten Schritte in Richtung gesetzliche Registrierung.

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