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Der Überlebenskampf der französischen BibelErwachet! 1997 | 8. Dezember
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Die Kirche verurteilte Waldes und seine Anhänger später als Ketzer, und seine in Auftrag gegebenen Übersetzungen wurden von Mönchen verbrannt. Von da an widersetzte sich die Kirche allen Bemühungen, Gottes Wort in die Hände des gewöhnlichen Volkes zu legen.
Welche Strategie sie verfolgte, wurde offenkundig, als 1211 in der Stadt Metz im Osten Frankreichs auf ihre Veranlassung hin Bibeln verbrannt wurden. 1229 verbot das Konzil von Toulouse Laien ausdrücklich die Benutzung von Bibeln in der Volkssprache, ganz gleich in welcher. Darauf folgte das Konzil von Tarragona (Spanien) im Jahr 1234, auf dem selbst der Geistlichkeit der Besitz von Bibeln in jeglicher romanischen Sprache (die aus dem Lateinischen hervorgegangen war) untersagt wurde.
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Der Überlebenskampf der französischen BibelErwachet! 1997 | 8. Dezember
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Ein gefährlicher Kampf
Etliche mutige Drucker — wie zum Beispiel Étienne Dolet im Jahr 1546 — wurden in Frankreich auf dem Scheiterhaufen verbrannt, weil sie die Bibel gedruckt hatten. Das Konzil von Trient bestätigte 1546 die „Authentizität“ der Vulgata trotz ihrer Fehlerhaftigkeit, und von da an wurde die Kirche in ihrer Haltung gegenüber Bibelübersetzungen in der Landessprache immer unnachgiebiger. 1612 startete die spanische Inquisition einen brutalen Kreuzzug gegen Bibeln in der Landessprache.
Die Verfolgung führte mitunter zu genialen Erfindungen. Sogenannte Chignon- oder Haarknoten-Bibeln wurden hergestellt, die klein genug waren, um sie im Haarknoten einer Frau zu verstecken. Und 1754 wurde ein Buch mit Auszügen aus den Hebräischen und den Griechischen Schriften gedruckt, das lediglich 3 mal 5 Zentimeter groß war.
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Der Überlebenskampf der französischen BibelErwachet! 1997 | 8. Dezember
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Die katholische Kirche änderte ihre Strategie um keinen Deut, aber sie kämpfte auf verlorenem Posten. Im Lauf des 19. Jahrhunderts gaben die Päpste eine Reihe von Erlassen heraus, in denen sie sich hartnäckig gegen Bibelübersetzungen in der Landessprache stellten. Noch 1897 bekräftigte Papst Leo XIII.: „Verboten sind alle von Nichtkatholiken oder sonst jemandem in irgendeiner Volkssprache herausgegebenen Übersetzungen der Heiligen Schrift und besonders solche von den Bibelgesellschaften veröffentlichte, die von den römischen Päpsten schon mehr als einmal verurteilt worden sind.“
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