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„Nicht euer ist die Schlacht, sondern Gottes“Erwachet! 2000 | 22. April
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Den Klagespruch der Staatsgefährdung bestritten
Der erste Fall angeblicher Staatsgefährdung, der vor Gericht kam, betraf 1947 Aimé Boucher, und ich assistierte Herrn Stein dabei. Aimé hatte einige Traktate in seiner Nachbarschaft verbreitet. Wir bewiesen während des Verfahrens, daß Quebec’s Burning Hate keine Unwahrheiten enthielt, sondern darin lediglich mit scharfen Worten die Grausamkeiten gegenüber Jehovas Zeugen angeprangert wurden. Wir zeigten, daß man diejenigen, die diese Grausamkeiten verübt hatten, deswegen nie angeklagt hatte, wohingegen Aimé für schuldig befunden worden war, nur weil er diese publik gemacht hatte. Die Anklage liefe letztendlich darauf hinaus, daß es ein Vergehen geworden sei, die Wahrheit zu sagen.
Die Quebecer Gerichte hatten sich auf eine vage, 350 Jahre alte Definition von „Staatsgefährdung“ gestützt, die den Schluß nahelegte, daß jeder, der die Regierung kritisierte, eines Verbrechens für schuldig erklärt werden konnte. Duplessis griff ebenfalls auf diese Definition zurück, um jegliche Kritik an seinem Regime zu unterdrücken. Aber im Jahr 1950 akzeptierte das Oberste Bundesgericht von Kanada unsere Eingabe, daß in einer modernen Demokratie das Anstiften zur Gewalt oder die Erhebung gegen die Regierungsgewalt Voraussetzung für „Staatsgefährdung“ ist. Quebec’s Burning Hate enthielt keinerlei derartige Anstiftungen und war somit eine legale Form der freien Meinungsäußerung. Mit dieser einen bedeutsamen Entscheidung waren alle 123 Staatsgefährdungsfälle erledigt. Ich erlebte hautnah, wie Jehova den Sieg gab.
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„Nicht euer ist die Schlacht, sondern Gottes“Erwachet! 2000 | 22. April
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[Bilder auf Seite 21]
Aimé Boucher
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