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Erwachet! 1990
g90 8. 9. S. 31

Gerichtsentscheid verleiht Patienten größere Rechte

„IM Common Law [Gewohnheitsrecht] wird das Recht einer Person, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, schon lange anerkannt“, erklärte Richter Sydney Robins vom Berufungsgericht in Ontario (Kanada). Wie kam es überhaupt zu dieser Streitfrage?

Im Jahre 1979 hatten Herr und Frau Malette aus Quebec (Kanada) einen Autounfall, bei dem Herr Malette das Leben verlor, während Frau Malette schwer verletzt wurde und bewußtlos war. Als sie eilends ins Krankenhaus gefahren wurde, stellte es sich heraus, daß sie ein unterzeichnetes „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ bei sich trug, das besagte, daß sie Bluttransfusionen aus religiösen Gründen ablehne. (Es sind auch Gefahren für die Gesundheit damit verbunden.) Der behandelnde Arzt, in dessen Augen der Zustand der Patientin kritisch war, setzte sich über diese Willenserklärung hinweg und transfundierte ihr Blut. Frau Malette verklagte später deshalb Arzt und Krankenhaus wegen tätlicher Beleidigung und religiöser Diskriminierung. In erster Instanz wurden ihr 20 000 Dollar zugesprochen. Dagegen wurde beim höchsten Gericht von Ontario, dem Berufungsgericht, Berufung eingelegt.

Das Gericht entschied zugunsten von Frau Malette und erklärte in seiner Urteilsbegründung:

„Das Recht, eine Behandlung abzulehnen, ist ein natürliches Element des alles überragenden Selbstbestimmungsrechts des Patienten über seinen Körper. ... Das Leben mag noch so heilig sein, die sachliche Kritik aus sozialer Sicht gibt zu, daß gewisse Aspekte des Lebens richtigerweise als wichtiger anzusehen sind als das Leben selbst. Diese edlen und achtbaren Motivationen sind in der Gesellschaft schon lange verwurzelt, sei es der Patriotismus im Krieg, ... der Schutz des Lebens eines Ehegatten, eines Sohnes oder einer Tochter ... Die Ablehnung einer medizinischen Behandlung aus religiösen Gründen ist einer dieser Werte.“

In der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts heißt es weiter: „Der Patient kann entscheiden, ob er sich einem Behandlungsverfahren unterziehen will oder nicht, ganz gleich, wie der Arzt denkt. ... Wenn ein Arzt die Behandlung anwendet, obschon der Patient sie ablehnt, ist er zivilrechtlich haftbar für seine unbefugte Handlung ... Es steht einem Arzt nicht frei, den im voraus bekanntgegebenen Willen des Patienten [wie er in dem Dokument zur ärztlichen Versorgung, das Zeugen Jehovas bei sich tragen, zum Ausdruck kommt] zu ignorieren, sowenig wie es ihm freisteht, den in einer Notsituation geäußerten Willen des Patienten zu ignorieren.“ Das Gericht fügte hinzu: „Einem Zeugen Jehovas trotz seines geäußerten Willens, daß er kein Blut haben möchte, Blut zu transfundieren ... verletzt das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und stellt eine Mißachtung der religiösen Werte dar, nach denen der Zeuge beschlossen hat zu leben.“

Dann brachte der Berufungsrichter ein wirkungsvolles Argument gegen den Arzt vor, der behauptet hatte, das Dokument (oder die Karte, die Jehovas Zeugen bei sich tragen) habe in einem solchen Notfall keinen Wert. „Ich stimme der Behauptung nicht zu, ... daß die Karte der Zeugen Jehovas lediglich ein bedeutungsloses Stück Papier sein kann. ... Was auf der Karte der Zeugin Jehovas stand, auferlegte dem Notarzt, der Frau Malette behandelte, eine rechtskräftige Beschränkung und schloß Bluttransfusionen aus. ... Mit ihrer schriftlichen Erklärung verfolgte sie klar und deutlich den Zweck, ihren Willen kundzutun für den Fall, daß sie außerstande ist, für sich selbst zu sprechen.“

In seinen abschließenden Worten erklärte der Richter, daß die Zeugen, wenn sie Transfusionen ablehnen, natürlich „die Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen müssen. Weder sie noch ihre Angehörigen können später sagen, die Karte habe nicht ihren eigentlichen Willen zum Ausdruck gebracht.“

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