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‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
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In Kanada waren Jehovas Zeugen zwar schon jahrelang rechtlich anerkannt, doch der Zweite Weltkrieg lieferte Gegnern einen willkommenen Anlaß, den neuen Generalgouverneur zu überreden, Jehovas Zeugen als illegal zu erklären. Das geschah am 4. Juli 1940. Zwei Jahre danach, als die Zeugen die Gelegenheit erhielten, vor einem Ausschuß des Unterhauses eine Erklärung abzugeben, empfahl dieser Ausschuß nachdrücklich, das über Jehovas Zeugen und ihre rechtlichen Körperschaften verhängte Verbot aufzuheben. Doch erst nach wiederholten längeren Debatten im Unterhaus und nach umfangreichen landesweiten Unterschriftensammlungen für zwei Petitionen sah sich der Justizminister, ein Katholik, gezwungen, das Verbot völlig aufzuheben.
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‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
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[Kasten auf Seite 697]
Zeugen unter Verbot erklären ihren Standpunkt
Die Organisation der Zeugen Jehovas wurde von der kanadischen Regierung im Jahre 1940 verboten. Danach wurde in mehr als 500 Fällen Anklage erhoben. Was konnten die Angeklagten zu ihrer Verteidigung vorbringen? Mit Entschlossenheit, doch respektvoll, gaben sie vor Gericht in etwa Erklärungen wie die folgende ab:
„Ich habe keinen Grund, mich wegen dieser Bücher zu entschuldigen. Sie zeigen den Weg zum ewigen Leben. Ich glaube aufrichtig, daß darin der Vorsatz des allmächtigen Gottes erklärt wird, auf der Erde ein gerechtes Königreich aufzurichten. Für mein Leben waren sie der größte Segen überhaupt. Meiner Meinung nach wäre es eine Sünde gegen den Allmächtigen, die Bücher und die darin enthaltene göttliche Botschaft zu vernichten, ebenso wie es eine Sünde wäre, die Bibel zu verbrennen. Jeder einzelne muß sich entscheiden, ob er das Mißfallen der Menschen oder das des allmächtigen Gottes auf sich nehmen will. Ich meinerseits habe auf der Seite des Herrn und seines Königreiches Stellung bezogen und bemühe mich, den Namen des Allerhöchsten, der Jehova lautet, zu ehren. Und wenn ich dafür bestraft werde, müssen diejenigen, die die Strafe verhängen, dies vor Gott verantworten.“
[Kasten auf Seite 698]
Der Standpunkt von kanadischen Regierungsmitgliedern
Folgende Erklärungen wurden im Jahre 1943 von einigen Mitgliedern des kanadischen Unterhauses abgegeben, als der Justizminister aufgefordert wurde, das Verbot der Zeugen Jehovas und ihrer rechtlichen Körperschaften aufzuheben:
„Das Justizministerium legte dem Ausschuß kein Beweismaterial vor, das es gerechtfertigt hätte, Jehovas Zeugen zu irgendeiner Zeit zu einer illegalen Organisation zu erklären. ... Es ist eine Schande für Kanada, daß Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugung so verfolgt werden, wie es mit diesen armen Menschen geschieht.“ „Nach meiner Meinung wird das Verbot aus rein religiösen Vorurteilen aufrechterhalten“ (Angus MacInnis).
„Die meisten von uns haben die Erfahrung gemacht, daß es sich bei ihnen um ungefährliche Leute handelt, frei von jeglicher Absicht, dem Staat zu schaden. ... Warum ist das Verbot nicht aufgehoben worden? Es kann nicht etwa deswegen sein, weil man fürchtet, diese Organisation wirke sich nachteilig auf die Wohlfahrt des Staates aus oder ihre Tätigkeit unterlaufe die Kriegsanstrengungen. Dafür hat es niemals auch nur das geringste Anzeichen gegeben“ (John G. Diefenbaker).
„Man muß sich fragen, ob die Maßnahmen gegen Jehovas Zeugen in erster Linie auf ihre Einstellung zur katholischen Kirche zurückzuführen sind und nicht auf ihre angeblich subversive Einstellung“ (Victor Quelch).
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