-
Trost für Menschen mit einem „niedergeschlagenen Geist“Der Wachtturm 1995 | 1. November
-
-
Was ist mit dem angeblichen Mißbrauchstäter?
Jemand, der ein Kind tatsächlich sexuell mißbraucht, ist ein Vergewaltiger und sollte als solcher betrachtet werden. Jedes Opfer eines Mißbrauchs hat das Recht, den Täter anzuzeigen. Allerdings sollte eine Anzeige nicht voreilig erfolgen, wenn sie sich lediglich auf „verdrängte Erinnerungen“ an den Mißbrauch stützt. In diesem Fall ist es für den Leidenden das wichtigste, wieder ein Maß an innerem Gleichgewicht zu erlangen. Nachdem einige Zeit verstrichen ist, ist er möglicherweise besser in der Lage, die „Erinnerungen“ zu bewerten und zu entscheiden, was er, wenn überhaupt, in Verbindung damit unternimmt.
Nehmen wir Donnas Fall. Sie ging, wie es hieß, wegen Eßstörungen zu einem Therapeuten, dessen Fachkompetenz aber offenbar zweifelhaft war. Kurz darauf zeigte sie ihren Vater wegen Inzest an, der daraufhin vor Gericht gestellt wurde. Die Geschworenen gelangten zu keiner Entscheidung, weshalb der Vater nicht ins Gefängnis kam, aber er mußte 100 000 Dollar Gerichtskosten tragen. Und dann, nachdem sich all das abgespielt hatte, erklärte Donna ihren Eltern, sie sei nicht mehr überzeugt, daß es einen Mißbrauch gegeben habe!
Salomo gab den klugen Rat: „Geh nicht hinaus, um übereilt einen Rechtsfall zu führen“ (Sprüche 25:8). Wenn es berechtigten Grund zu der Annahme gibt, daß der angebliche Täter weiterhin Kinder mißbraucht, ist eine Warnung wahrscheinlich unumgänglich. In einem solchen Fall können die Versammlungsältesten helfen. Ansonsten überstürze nichts. Vielleicht gibst du dich schließlich damit zufrieden, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Wenn du allerdings dem angeblichen Täter gegenübertreten möchtest (nachdem du dir zunächst Gedanken darüber gemacht hast, wie du angesichts der möglichen Reaktionen wohl empfinden wirst), hast du das Recht, das zu tun.
In der Zeit, in der sich jemand, der solche „Erinnerungen“ hat, wieder erholt, kann es zu peinlichen Situationen kommen. Jemand könnte beispielsweise deutlich vor Augen haben, wie er von jemandem belästigt wurde, den er täglich sieht. Man kann keine Regeln aufstellen, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden sollte. „Jeder wird seine eigene Last tragen“ (Galater 6:5). Jemand könnte auch das Gefühl haben, ein Verwandter oder ein Angehöriger habe etwas damit zu tun gehabt. Man sollte allerdings die teilweise zweifelhafte Natur von „verdrängten Erinnerungen“ berücksichtigen, wenn es darum geht, jemanden zu identifizieren, den man als Täter verdächtigt. Solange die Angelegenheit nicht einwandfrei bewiesen ist, sollte man in dieser Situation den Kontakt mit der Familie aufrechterhalten — zumindest durch gelegentliche Besuche oder auf brieflichem oder telefonischem Wege —, wodurch man sein Bemühen zeigt, gemäß der Bibel zu leben. (Vergleiche Epheser 6:1-3.)
Was können Älteste tun?
Wenn sich ein Glied der Versammlung an die Ältesten wendet, weil ihm plötzliche Gedanken oder „verdrängte Erinnerungen“ daran kommen, als Kind mißbraucht worden zu sein, werden normalerweise zwei der Ältesten beauftragt, Hilfe zu leisten. Sie sollten den Betroffenen freundlich ermuntern, sein Hauptaugenmerk jetzt darauf zu richten, mit der psychischen Belastung fertig zu werden. Die Namen aller Mißbrauchstäter, an die sich der Betreffende „erinnert“, sollten streng vertraulich bleiben.
-
-
Trost für Menschen mit einem „niedergeschlagenen Geist“Der Wachtturm 1995 | 1. November
-
-
Was wäre, wenn sich der Betroffene zu einer Anzeige entschließt?b Die beiden Ältesten sollten ihm dann raten, den Beschuldigten im Einklang mit dem Grundsatz aus Matthäus 18:15 selbst anzusprechen. Falls sich der Ankläger emotionell außerstande fühlt, mit dem Betreffenden ein persönliches Gespräch zu führen, kann dies telefonisch oder gegebenenfalls brieflich geschehen. Auf diese Weise kann sich der Angeklagte vor Jehova zu der Beschuldigung äußern. Vielleicht kann er sogar Beweise vorlegen, daß er den Mißbrauch nicht begangen haben kann. Es könnte auch sein, daß der Beschuldigte gesteht und es zu einer Aussöhnung kommt. Welch ein Segen das doch wäre! Wird ein Geständnis abgelegt, können die beiden Ältesten die Angelegenheiten im Einklang mit den biblischen Grundsätzen weiterverfolgen.
Wird die Beschuldigung zurückgewiesen, sollten die Ältesten dem Ankläger erklären, daß rechtlich nichts weiter unternommen werden kann. Und die Versammlung wird den Beschuldigten weiterhin als unschuldig betrachten. Gemäß der Bibel müssen zwei oder drei Zeugen vorhanden sein, damit rechtliche Schritte unternommen werden können (2. Korinther 13:1; 1. Timotheus 5:19). Selbst wenn sich mehr als eine Person an einen Mißbrauch durch dieselbe Person „erinnert“, ist die Natur dieser Erinnerungen doch zu ungewiß, um ohne weitere belastende Beweise rechtliche Entscheidungen darauf zu stützen. Das bedeutet nicht, daß solche „Erinnerungen“ als falsch (oder als wahr) betrachtet werden. Aber bei einem Rechtsfall muß man sich an die biblischen Grundsätze halten.
Was ist, wenn der Beschuldigte — obwohl er die Missetat bestreitet — tatsächlich schuldig ist? Kommt er sozusagen ungestraft davon? Ganz gewiß nicht! Die Frage der Schuld oder Unschuld ist bei Jehova in besten Händen. „Die Sünden einiger Menschen sind öffentlich kund und führen direkt zum Gericht, bei anderen Menschen aber werden die Sünden später ebenfalls kund“ (1. Timotheus 5:24; Römer 12:19; 14:12). Im Bibelbuch Sprüche heißt es: „Die Erwartung der Gerechten ist Freude, aber selbst die Hoffnung der Bösen wird zugrunde gehen.“ „Wenn ein böser Mensch stirbt, geht seine Hoffnung zugrunde“ (Sprüche 10:28; 11:7). Jehova Gott und Jesus Christus werden schließlich ein für allemal ein gerechtes Urteil fällen (1. Korinther 4:5).
-