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Das Sorgerecht — Darf die Religion ausschlaggebend sein?Erwachet! 1988 | 22. Oktober
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KARON „liebt ihre Kinder und bemüht sich, gut für sie zu sorgen. Doch ihre Glaubensansichten als Zeugin Jehovas stehen bei ihr an erster Stelle, und durch ihre Handlungen und ihre Glaubensansichten gefährdet sie die Gesundheit und das Wohl der Kinder.“
Diese Erklärung des Richters traf Karon wie ein Blitzschlag. Sie bedeutete, daß sie das Sorgerecht für ihre beiden kleinen Kinder — eines davon ein 11 Monate altes Baby — verloren hatte. Ihr Mann, der vor der Scheidung gehöhnt hatte: „Jehovas Zeugen oder ich!“, hatte nun das Sorgerecht. Karon durfte ihre Töchter nur jedes zweite Wochenende sehen.
„Mein Anwalt hatte mir versichert, die Kinder könnten mir nicht einfach wegen meiner Religion weggenommen werden, sondern es müsse erst bewiesen werden, daß ich zur Erziehung ungeeignet sei“, erzählte Karon, eine Hausfrau aus dem US-Bundesstaat Missouri. „Ich war am Boden zerstört.“ Kein Wunder, denn vor Gericht wurde die unbestrittene Aussage gemacht, daß sie eine liebevolle Mutter sei, die regelmäßig wertvolle Zeit mit ihren Töchtern verbracht habe.
Um ihre Töchter zu besuchen, mußte Karon nun in eine über 150 Kilometer entfernte Stadt fahren. „Jedesmal, wenn mein Besuch zu Ende war, mußten die Eltern meines Exmannes, die sich um die Mädchen kümmerten, diese von mir wegreißen, weil sie sich an meine Beine klammerten“, erinnert sich Karon. „Sie traten um sich und schrien: ‚Warum dürfen wir nicht mit dir nach Hause gehen?‘ Manchmal mußte ich auf dem Heimweg an den Straßenrand fahren, weil mir die Tränen hinunterliefen, und zu Jehova um Kraft beten.“ Karon legte Berufung ein.
Die sechs Richter am obersten Gericht von Missouri entschieden einstimmig, daß Karon ihre Töchter zurückerhalten sollte. Der Berufungsrichter John Bardgett brachte die „feste Überzeugung“ zum Ausdruck, „daß das erstinstanzliche Gericht im Unrecht war“, als es schlußfolgerte, „die Anhänger der Religion der Zeugen Jehovas seien als Gesamtheit aufgrund der Lehren ihres Glaubens nicht für das Sorgerecht geeignet“.a
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Das Sorgerecht — Darf die Religion ausschlaggebend sein?Erwachet! 1988 | 22. Oktober
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Kinder gedeihen
Erleiden Kinder durch die Verbindung zu einer Minderheit psychischen Schaden? In Karons Fall, der zuvor geschildert wurde, hatte der Richter der ersten Instanz gemutmaßt, die Entwicklung ihrer Töchter zu „produktiven Bürgern“ und ihre Anpassung in der Schule und in der Gemeinschaft würden durch die Erziehung in der Minderheitsreligion ihrer Mutter behindert. Hatte er recht? Betrachten wir die Situation heute — zehn Jahre später.
Das Schulzeugnis der Mädchen, die nun aktive Zeuginnen sind, spricht für sich. Aus dem Zeugnis der 11jährigen Monica, das sich durch gute Noten auszeichnete, ging hervor, daß ihre „persönlich/soziale Entwicklung“ „befriedigend“ war. Ihr Lehrer hatte auf das Zeugnis geschrieben: „Monica ist ein liebes Mädchen, und sie ist sehr zuverlässig. Ich freue mich, sie in meiner Klasse zu haben.“ Karons andere Tochter, die 13jährige Shelly, erhielt wegen „hervorragender schulischer Leistungen“ eine vom US-Präsidenten gestiftete Auszeichnung. Auch wurde sie wegen ihres guten „Verhältnisses zu Lehrern und Schülern und ihrer guten Lerngewohnheiten“ zur „Schülerin des Monats“ gewählt. Klingt das nach fehlangepaßten Kindern?
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Das Sorgerecht — Darf die Religion ausschlaggebend sein?Erwachet! 1988 | 22. Oktober
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a Waites v. Waites, 567 S.W.2d 326 (Mo. 1978).
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Das Sorgerecht — Darf die Religion ausschlaggebend sein?Erwachet! 1988 | 22. Oktober
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[Bild auf Seite 8]
Karon wurde wegen ihrer Religion zunächst das Sorgerecht für ihre beiden Töchter verweigert
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