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  • Das Recht der freien Meinungsäußerung in der Familie — Eine tickende Zeitbombe?
    Erwachet! 1996 | 22. Juli
    • Die Zeitschrift U.S. News & World Report berichtete über eine vom Amerikanischen Psychologenverband durchgeführte Studie, die ergab, daß „das Durchschnittskind, das wöchentlich 27 Stunden fernsieht, vom 4. bis zum 13. Lebensjahr insgesamt 8 000 Morde und 100 000 Gewaltakte sieht“. Können Eltern mit Recht sagen, dies habe kaum Einfluß auf ihre Kinder? Oder stellen solche Szenen vielleicht doch „eine akute und eindeutige Gefahr“ dar? Muß hier eine Grenze gezogen und die freie Meinungsäußerung eingeschränkt werden?

      Psychologen an einer Universität, die eine Studie durchführten, bei der einer Gruppe von 4jährigen Kindern regelmäßig Zeichentrickfilme mit „kampflustigen Superhelden“ gezeigt wurden, einer anderen Gruppe Kinder dagegen „harmlose TV-Kost“, stellten folgendes fest: Die Kinder, die sich die Superhelden ansahen, schlugen hinterher eher auf Gegenstände ein oder warfen damit als die anderen Kinder. Tatsache ist, daß sich die TV-Gewalt über die Kindheit hinaus auswirkt. Im Rahmen einer anderen, ebenfalls an einer Universität durchgeführten Studie wurden 650 Teilnehmer, die 1960 noch Kinder waren, von jenem Jahr an bis zum Jahr 1995 beobachtet — wobei besonders ihre Fernsehgewohnheiten und ihr Verhalten interessierten —, und das Ergebnis war, daß diejenigen, die sich als Kinder Fernsehprogramme mit dem höchsten Gewaltanteil angesehen hatten, als Erwachsene das aggressivste Verhalten aufwiesen, wozu die Mißhandlung des Ehepartners und Trunkenheit am Steuer gehörten.

  • Das Recht der freien Meinungsäußerung in der Familie — Eine tickende Zeitbombe?
    Erwachet! 1996 | 22. Juli
    • Einige argumentieren womöglich, daß Kinder die im Fernsehen und im Kino gezeigte Gewalt nicht unbedingt für real halten und daß Horrorfilme keinen Einfluß auf sie haben. „Wenn dem so ist“, kommentierte eine britische Zeitung, „warum mußte dann ein Schulbeamter im Mittleren Westen Amerikas Tausenden von Kindern sagen, daß in der örtlichen Kanalisation keine ‚Ninja Turtles‘ leben? Die kleinen Ninja-Turtle-Fans waren nämlich in die Rohrleitungen gekrabbelt, um nach den Turtles zu suchen.“

  • Das Recht der freien Meinungsäußerung in der Familie — Eine tickende Zeitbombe?
    Erwachet! 1996 | 22. Juli
    • Das Zuhause sollte für Kinder ein Ort der Geborgenheit sein — kein Ort, wo sie für diejenigen eine leichte Beute werden, die sie ausbeuten oder mißhandeln möchten, oder wo ein ruhiges Kind dazu gebracht wird, solche extremen Stimmungsschwankungen zu haben, daß es manchmal gewalttätig wird. „Möglicherweise sind Sie sich ganz sicher, daß Ihr Kind niemals gewalttätig werden wird, trotz eines regelmäßigen Konsums an TV-Gewalt“, sagte ein Professor einer amerikanischen Universität gegenüber Eltern. „Doch Sie können nicht sicher sein, daß Ihr Kind nicht von einem anderen Kind, das dieselbe Fernsehkost konsumiert, getötet oder zum Krüppel gemacht wird.“ Dann sagte er mit Nachdruck: „Das öffentliche Gesundheitswesen sollte sich darum kümmern, daß Kinder der TV-Gewalt nicht unbegrenzt ausgesetzt werden dürfen, ebenso wie es sich um Kindersitze, Fahrradhelme, Impfungen und eine gesunde Ernährung kümmert.“

      Eltern, die nicht zulassen würden, daß ein Fremder in ihre Wohnung kommt und Schimpfworte benutzt oder mit ihrem Kind in anstößiger Weise über Sexualität und Gewalt spricht, sollten auch nicht zulassen, daß der Rundfunk oder das Fernsehen dieser Fremde ist. Sie sollten wissen, wann man das Radio ausschalten oder wann man auf ein anderes Fernsehprogramm umschalten muß. Und sie sollten ebenfalls wissen, was sich ihr Kind — auch in seinem Zimmer — ansieht, sei es im Fernsehen oder auf dem Computerbildschirm. Wenn sich das Kind mit dem Computer und den Netzwerken, die ihm zur Verfügung stehen, gut auskennt, werden die Eltern vielleicht darüber schockiert sein, was es sich jeden Abend ansieht. Sind die Eltern mit dem, was sich ihr Kind ansieht, nicht einverstanden, sollten sie einfach nein sagen und den Grund erklären. Ein Kind wird an Einschränkungen nicht sterben.

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