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  • Jetzt für den Besuch des Bezirkskongresses „Freiheitsliebende Menschen“ planen
    Königreichsdienst 1991 | Mai
    • 12 Unser Verhalten unseren Unterkunftsgebern gegenüber ist ein weiteres Gebiet, wo wir Jehova durch unser christliches Benehmen ehren können. Angesichts dessen, daß wir sehr gute Hotelunterkünfte zu erniedrigten Preisen erhalten, sollten wir unsere Wertschätzung dafür zeigen und gegenüber dem Hotelpersonal rücksichtsvoll, höflich und nicht fordernd auftreten (Gal. 6:10). Es wurde bereits guter Rat über das richtige Benehmen in Hotels gegeben. Die meisten haben zwar günstig darauf reagiert und bemühen sich ernstlich, mit dem Hotelpersonal zusammenzuarbeiten, aber leider ist man an einigen Orten auf die Zeugen weiterhin nicht gut zu sprechen. Warum?

      13 Wir mögen zwar darauf bedacht sein, Geld zu sparen, aber wir sollten nicht bewußt Personen übersehen, die für geleistete Dienste Trinkgelder erwarten. Die Artikel „Trinkgeld — Ja oder nein?“ und „Worauf beim Trinkgeld zu achten ist“ im Erwachet! vom 22. Juni 1986, Seite 24—27 verdienen weiterhin unsere Aufmerksamkeit. Lies diese Artikel bitte noch einmal, da darin deutlich gezeigt wird, wer in verschiedenen Ländern üblicherweise Trinkgeld erwartet und wieviel. Außerdem wurde in dem oben erwähnten Erwachet!-Artikel gesagt: „Wenn man . . . einen Kongreß besucht, wirkt sich das, was man persönlich tut, auf die ganze Gruppe aus. Außenstehende werden die Gruppe nach dem Verhalten einzelner beurteilen.“ Wenn du als Delegierter eines Kongresses der Zeugen Jehovas in einer Stadt bist, solltest du ungeachtet deiner persönlichen Ansicht über das Geben von Trinkgeld gutes Urteils- und Unterscheidungsvermögen bekunden und bereit sein, ‘alles um der guten Botschaft willen zu tun’ (1. Kor. 9:19-23).

      14 Anlaß zur Besorgnis hat Hoteldirektoren die Tatsache gegeben, daß einige Zeugen bei der Abreise ihr Hotelzimmer in einem unansehnlichen Zustand verlassen haben. Reinlichkeit und Rücksichtnahme sollten nicht nur in unserer Kleidung und in unserem Verhalten zum Ausdruck kommen, sondern auch dadurch, wie wir das Eigentum anderer behandeln. Besteht irgendein Grund, warum ein gemietetes Zimmer nicht in sauberem, aufgeräumtem Zustand verlassen werden sollte? Unbedachtes Verhalten schadet unserem guten Namen. Wir sollten während des kommenden Bezirkskongresses entschlossen sein, uns so zu verhalten, daß wir „die Lehre unseres Retters, Gottes, in allen Dingen schmücken“ (Tit. 2:10).

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    Königreichsdienst 1991 | Mai
    • 17 In einigen Fällen haben Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt das Schwimmbad des Hotels benutzen lassen, während sie selbst auf dem Zimmer blieben, Essen gingen oder mit anderen Dingen beschäftigt waren. Das sollte nicht so sein. Manche Kinder haben sich ungezogen und rüpelhaft benommen und sich selbst gegenüber älteren Brüdern und Schwestern respektlos verhalten, die sie freundlich zurechtweisen wollten.

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