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  • Du bist eingeladen zum Bezirkskongreß 1989 „Gottergebenheit“!
    Königreichsdienst 1989 | Mai
    • 17 Angesichts dessen, daß wir sehr gute Hotelunterkünfte zu erniedrigten Preisen erhalten, sollten wir unsere Wertschätzung dafür zeigen und gegenüber dem Hotelpersonal rücksichtsvoll, höflich und nicht fordernd auftreten. Es wurde bereits mehrfach Rat über das richtige Benehmen in Hotels während des Kongresses gegeben. Viele haben günstig darauf reagiert und bemühen sich ernstlich, mit dem Hotelpersonal zusammenzuarbeiten. Trotzdem ist man an einigen Orten auf die Zeugen nicht gut zu sprechen. Warum? Einige der folgenden Informationen werden manche zweifellos schockieren, aber in Anbetracht der Probleme, die durch einige wenige verursacht werden, ist es notwendig, auf diese Punkte aufmerksam zu machen.

      18 Die Artikel „Trinkgeld — Ja oder nein?“ und „Worauf beim Trinkgeld zu achten ist“ im Erwachet! vom 22. Juni 1986, Seite 24—27 verdienen unsere Aufmerksamkeit. Lies diese Artikel bitte noch einmal, da darin deutlich gezeigt wird, wer in verschiedenen Ländern üblicherweise Trinkgeld erwartet und wieviel. Auf Seite 26 wird darauf hingewiesen, was in unserem Land in dieser Hinsicht beachtet werden sollte.

      19 Außerdem wurde in dem oben erwähnten Erwachet!-Artikel gesagt: „Wenn man ... einen Kongreß besucht, wirkt sich das, was man persönlich tut, auf die ganze Gruppe aus. Außenstehende werden die Gruppe nach dem Verhalten einzelner beurteilen.“ Wenn du als Delegierter eines Kongresses der Zeugen Jehovas in einer Stadt bist und nur wenig oder gar kein Trinkgeld gibst, werden andere ungeachtet dessen, daß dies auf deine persönliche Ansicht über das Geben von Trinkgeld zurückzuführen ist, schlußfolgern, daß alle Zeugen Jehovas geizig sind oder für geleistete Dienste nicht bezahlen möchten. Zu beachten, was örtlich in bezug auf das Geben von Trinkgeldern üblich ist, und sich daran zu halten, trägt auf lange Sicht dazu bei, „um der guten Botschaft willen“ ‘mit allen Menschen Frieden zu halten’ (Röm. 12:18; 1. Kor. 9:19-23).

      20 Die große Mehrheit der Brüder bringt zwar Ehre auf den Namen Jehovas, aber wir müssen einräumen, daß einige Familien, die einen Kongreß besuchten, Grund zur Klage gaben. Manche haben beispielsweise ein Zimmer für eine bestimmte Anzahl von Personen gemietet, aber dann mehr Personen darin untergebracht, was jedoch unehrlich ist. Man bat die Verwaltung sogar um zusätzliches Bettzeug, und Kinder übernachteten in Schlafsäcken.

      21 Es gibt Hotels, die ihre Zimmer nicht mehr gern an Zeugen Jehovas vermieten wollen, weil sich einige nicht an die Vorschriften gehalten haben. Anlaß zur Besorgnis hat auch die Tatsache gegeben, daß einige bei der Abreise aus dem Hotel ihr Zimmer in einem unansehnlichen Zustand verlassen haben. Offensichtlich waren einige, die auf dem Zimmer gegessen haben, nicht achtsam genug. Solches unbedachtes Verhalten hat unserem guten Namen geschadet und ist kein Zeichen für unsere Gottergebenheit. Wir wollen uns während des kommenden Bezirkskongresses bemühen, uns so zu verhalten, daß wir „die Lehre unseres Retters, Gottes, in allen Dingen schmücken“ (Tit. 2:10).

  • Du bist eingeladen zum Bezirkskongreß 1989 „Gottergebenheit“!
    Königreichsdienst 1989 | Mai
    • 24 In einigen Fällen haben Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt das Schwimmbad des Hotels benutzen lassen, während sie selbst auf dem Zimmer blieben, Essen gingen oder mit anderen Dingen beschäftigt waren. Es gibt beispielsweise Berichte, daß sich Kinder im Schwimmbad rüpelhaft benommen haben. Das wirkte sich auch nachteilig auf Gäste aus, die keine Zeugen waren. In anderen Fällen blieben die Kinder noch lange nach der Öffnungszeit im Schwimmbad. Kinder sind ohne richtige Aufsicht durch Erwachsene auf den Zimmern gelassen worden, um fernzusehen, verursachten dann aber Probleme, weil sie mit den Aufzügen spielten und im Empfangsraum oder auf den Gängen herumliefen. Solche Wildheit und ein solches für Christen unpassendes Verhalten ist oft das Ergebnis, wenn man zu Hause alles erlaubt und es an Zucht fehlen läßt.

      25 Ein Moteldirektor im Ausland, der ein solches Verhalten beobachtete, fühlte sich veranlaßt, an alle Zeugen in seinem Motel folgenden Brief zu richten: „Gestern und auch vorgestern abend sind viele Kinder unbeaufsichtigt im Hotel und im Schwimmbad herumgelaufen. ... Außerdem wurden eine ganze Reihe von Hoteleinrichtungen beschädigt. Jeder, der Hoteleigentum beschädigt, wird angezeigt. Kindern ... ist es (zu ihrem eigenen Schutz) nicht gestattet, allein im Hotel herumzulaufen. Sie müssen von ihren Eltern begleitet werden. Als Begleitung kommen ältere [leibliche] Brüder oder Schwestern nicht in Frage.“ Echte Gottergebenheit sollte Eltern veranlassen, ihre Kinder jederzeit richtig zu beaufsichtigen, um sie „in der Zucht und in der ernsten Ermahnung Jehovas“ aufzuziehen (Eph. 6:4).

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