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  • Ein weiterer Erfolg für Jehovas Zeugen in Griechenland

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  • Ein weiterer Erfolg für Jehovas Zeugen in Griechenland
  • Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1997
Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1997
w97 1. 2. S. 32

Ein weiterer Erfolg für Jehovas Zeugen in Griechenland

AM 6. Oktober 1995 standen in Athen zwei Vollzeitdiener der Zeugen Jehovas vor einem erstinstanzlichen Gericht, das mit drei Richtern besetzt war. Die Anklage lautete auf Proselytenmacherei, und die Anzeige hatte ein Polizeibeamter erstattet, bei dem die Zeugen zu Hause vorgesprochen hatten.

Die Fragen der vorsitzenden Richterin zeigten ihr großes Interesse am Werk der Zeugen Jehovas. Sie wollte unter anderem wissen: „Wie lange führen Sie diese Tätigkeit schon durch? Wie sind Sie in all den Jahren von den Menschen behandelt worden? Wie reagiert man auf Ihre Tätigkeit? Was sagen Sie den Leuten an der Tür?“ Alle Anwesenden im Gerichtssaal lauschten aufmerksam dem vorzüglichen Zeugnis, das gegeben wurde.

Zur großen Überraschung der Zeugen Jehovas äußerte sich sogar der Staatsanwalt zu ihren Gunsten. „Jehovas Zeugen haben nicht nur das verfassungsmäßige Recht, an ihren Gott zu glauben und ihn anzubeten“, bemerkte er in seinen Schlußworten, „sondern haben auch das Recht, ihren Glauben von Tür zu Tür, auf öffentlichen Plätzen und auf der Straße zu verbreiten sowie ihre Veröffentlichungen kostenlos abzugeben, wenn sie das wünschen.“ Der Staatsanwalt führte verschiedene Freisprüche an, die Gerichte und der Staatsrat ausgesprochen hatten. Er nahm auch auf den Fall Kokkinakis gegen Griechenland Bezug, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten der Zeugen Jehovas entschieden worden war.a „Beachten Sie bitte“, sagte der Staatsanwalt warnend, „daß Griechenland in diesem Fall sogar eine Strafe bezahlen mußte. Deshalb sollten wir sehr vorsichtig sein, wenn wir in solchen Fällen angerufen werden. Tatsächlich dürften solche Fälle eigentlich gar nicht vor Gericht gebracht werden.“

Im Anschluß an die Rede des Staatsanwalts gab es für den Verteidiger der Zeugen Jehovas nicht mehr viel zu sagen. Dennoch nutzte er die Gelegenheit, zu betonen, daß das Gesetz gegen Proselytenmacherei nicht verfassungskonform ist und daß es Griechenland international in eine peinliche Lage gebracht hat.

Die vorsitzende Richterin sah die beiden Richterkollegen nur kurz an, und dann wurden der Bruder und die Schwester einstimmig freigesprochen. Die Verhandlung, die eine Stunde und zehn Minuten gedauert hatte, war ein Erfolg, und zwar sowohl für den Namen Jehovas als auch für sein Volk.

Das war das vierte Mal, daß bei Anklagen in Verbindung mit Proselytenmacherei ein Freispruch verkündet wurde, seit der Fall Kokkinakis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt worden ist. Jehovas Zeugen in Griechenland freuen sich, daß es jetzt so gut wie keine Probleme mehr in Verbindung mit ihrer Predigttätigkeit gibt und daß das Werk ohne Behinderung durchgeführt werden kann.

[Fußnote]

a Siehe Wachtturm vom 1. September 1993, Seite 27 bis 31.

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