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  • Ein Werk, das unbedingt Respekt abnötigt
  • Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1998
Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1998
w98 15. 8. S. 31

Ein Werk, das unbedingt Respekt abnötigt

DER Apostel Petrus ermahnte seine Glaubensbrüder mit folgenden Worten: „Führt euren Wandel vortrefflich unter den Nationen, damit sie in dem, worin sie gegen euch als von Übeltätern reden, zufolge eurer vortrefflichen Werke, von denen sie Augenzeugen sind, Gott verherrlichen mögen am Tag seiner Besichtigung“ (1. Petrus 2:12). Jehovas Zeugen in Italien haben schon über viele Jahre einen vortrefflichen Lebenswandel geführt. Im Sinne der Anweisung Jesu, ‘von den Hausdächern zu predigen’, verrichten sie ihre gesamte christliche Tätigkeit in aller Öffentlichkeit (Matthäus 10:27; Johannes 18:20). Als daher in Italien ein Rechtsanwalt und ein Geistlicher Beschuldigungen gegen Jehovas Zeugen erhoben, indem sie diese als „eine pseudoreligiöse Sekte“ bezeichneten und sie „Geheimbünden“ zuordneten, „die Menschen verführen“, beschlossen die Zeugen, wegen der verleumderischen Aussagen vor Gericht zu gehen.

In der ersten Verhandlung kam das Gericht zu dem Schluß, daß weder der Rechtsanwalt noch der Geistliche ein Gesetz verletzt hätten. Am 17. Juli 1997 stieß jedoch das Berufungsgericht in Venedig das Urteil der ersten Instanz um und erklärte die beiden Angeklagten für schuldig. Das Berufungsgericht begründete dies wie folgt: „Die beiden veröffentlichten Artikel enthalten Ausdrücke und Redewendungen, die zweifellos dem Ruf der Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas schaden. Offensichtlich zielen die Artikel darauf ab, Jehovas Zeugen in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.“ Das Gericht wies darauf hin, daß die Artikel „nicht der rechtmäßigen Ausübung von Berichterstattung und Kritik entsprechen“. Es erlegte den beiden Verleumdern eine Geldstrafe auf und verurteilte sie außerdem zur Zahlung der gesamten Gerichtskosten, einschließlich der Prozeßkosten, die den Zeugen in beiden Fällen entstanden waren.

In dem schriftlichen Urteil des Berufungsgerichts in Venedig hieß es: „Nur wenn alle Rechte, die in der italienischen Verfassung garantiert werden, geschützt bleiben und auf ausgeglichene Weise durchgesetzt werden, ist es möglich, der Intoleranz und dem religiösen Fanatismus Einhalt zu gebieten.“ Der Entscheid bestätigt, daß die von Jehovas Zeugen durchgeführte Tätigkeit weder geheim noch pseudoreligiös ist. „Die Zeugen Geheimbünden zuzuordnen“, bemerkte das Gericht, „entspricht nicht einmal der historischen Wahrheit, denn die Religionsgemeinschaft ist in vielen Städten vertreten, und überall sind ihre Mitglieder durch die Missionstätigkeit — insbesondere an Sonn- und Feiertagen — gut bekannt. Ungeachtet dessen, was man von ihren Lehren halten mag: Ihre Bemühungen nötigen uns unbedingt Respekt ab.“ Somit haben die eifrige Predigttätigkeit und der beispielhafte Lebenswandel der Zeugen Jehovas in Italien dazu beigetragen, Vorurteile ihnen gegenüber abzubauen (Matthäus 5:14-16; 1. Petrus 2:15).

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