Oberstes Gericht Nigerias verteidigt die Religionsfreiheit
DORFBEWOHNER rauben die Ernte eines Landwirts. Andere stürmen in das Haus eines Maurers und beschlagnahmen all seine Werkzeuge. Wieder andere hindern eine Frau am Kaufen und Verkaufen von Waren. Was ist der Grund für solche Übergriffe? Die Opfer, sämtlich Zeugen Jehovas, wollten sogenannten Jahrgangsgemeinschaften nicht beitreten. „Was ist denn das?“ fragen wir uns vielleicht.
Eine Jahrgangsgemeinschaft besteht gewöhnlich aus Männern, die ungefähr zur gleichen Zeit im gleichen Dorf geboren wurden. Solche Gruppen gibt es überall in Ostnigeria. Sie unterstützen etwa öffentliche Vorhaben in der Gemeinde, aber sie beteiligen sich auch an der Götzenanbetung und führen spiritistische Initiationsriten durch. Die Bibel verurteilt derlei Praktiken, weshalb sich Jehovas Zeugen als wahre Christen diesen Gruppen nicht anschließen (1. Korinther 10:20, 21; 1. Johannes 5:21).
Samuel Okogbue arbeitete als Schneider in Aba (Nigeria). Anfang 1978 verlangten Mitglieder der Umunkalu-Jahrgangsgemeinschaft von Alayi von ihm, er solle mit einer „Steuer“ zur Errichtung eines Gesundheitszentrums beitragen. Samuel ist ein echter Christ und hilft daher anderen Menschen, wo er nur kann, aber aus Gewissensgründen weigerte er sich, die Jahrgangsgemeinschaft zu unterstützen. Am 22. April jenes Jahres drangen sechs Angehörige der Gruppe in seine Werkstatt ein, nahmen ihm seine Nähmaschine weg und sagten, sie würden sie so lange behalten, bis er bezahlt habe. Samuel protestierte dagegen mit dem Argument, er sei nicht verpflichtet, irgend etwas zu bezahlen, da er ihrer Gruppe nicht angehöre. Als er seine Nähmaschine nicht zurückbekommen konnte, ging er vor Gericht.
Von Gericht zu Gericht
Vor dem Hauptschiedsgericht behauptete die Jahrgangsgemeinschaft, Samuel sei aufgrund seines Alters automatisch ein Mitglied ihrer Gruppe und damit verpflichtet, alle Steuern zu bezahlen, die die Gruppe ihren Mitgliedern auferlege. Darüber hinaus sei es ein einheimischer Brauch, das Eigentum eines Mitglieds, das die Steuer nicht bezahle, so lange zu konfiszieren, bis der Betreffende dies tun würde.
Das Gericht schloß sich dieser Meinung nicht an. Am 28. Februar 1980 entschied es, Samuel könne nicht gezwungen werden, einer Jahrgangsgemeinschaft beizutreten. Der oberste Friedensrichter erklärte: „Ein Brauch, der einen Bürger der Freiheit beraubt, zu entscheiden, mit wem er Gemeinschaft pflegt, verletzt Abs[atz] 37 der Verfassung der Bundesrepublik Nigeria und besitzt daher keinerlei Gesetzeskraft.“
Die Jahrgangsgemeinschaft legte gegen dieses Urteil vor dem Obersten Zivilgericht erfolgreich Berufung ein. Der zuständige Richter wies Samuel an, die Steuer zu zahlen, mit der Begründung, dies sei einfach eine Methode, zur Entwicklung seiner Heimatgemeinde beizutragen.
Daraufhin legte Samuel Berufung ein, denn er hielt das Urteil für ungerecht. Das Berufungsgericht stieß das Urteil des Zivilgerichts um und entschied zugunsten Samuels. Die Jahrgangsgemeinschaft war indes nicht bereit, ihre Niederlage einzugestehen, und trug den Fall vor das Oberste Gericht Nigerias.
In der Zwischenzeit waren die Mitglieder der Jahrgangsgemeinschaft in Samuels Dorf nicht untätig geblieben. Mit der Behauptung, Jehovas Zeugen seien gegen alle Gemeindevorhaben, brachten sie den Dorfhäuptling dazu, deren Tätigkeit in diesem Gebiet zu verbieten. Der öffentliche Ausrufer machte bekannt, alle, die sich mit Jehovas Zeugen einließen, müßten eine Geldstrafe zahlen. Zeugen aus Nachbarstädten schritten ein und stellten die Angelegenheit vor den Dorfältesten klar. Sie erklärten, Gottes Diener hätten überhaupt nichts gegen die Entwicklung der Gemeinde. Samuel hatte vor Gericht sogar Quittungen vorgelegt, aus denen eindeutig hervorging, daß er Beträge zu Gemeindevorhaben geleistet hatte, die nicht von der Jahrgangsgemeinschaft getragen wurden. Daraufhin nahmen die Dorfältesten ihre Entscheidung, die Zeugen zu ächten, wieder zurück.
Die Religionsfreiheit triumphiert
Am 21. Oktober 1991 entschieden die fünf Richter am Obersten Gerichtshof Nigerias einstimmig zugunsten Samuels. In einer Erläuterung des unter der Leitung von Richter Paul Nwokedi gefällten Urteils erklärte Richter Abubakar Wali: „Es ist nicht die Abgabe [Steuer], deren Bezahlung sich der Beklagte widersetzt, sondern die Mitgliedschaft in irgendeiner Gesellschaft, einem Verein oder einer Jahrgangsgemeinschaft, weil dies im Widerspruch zu seiner religiösen Überzeugung als Zeuge Jehovas steht.“
Weiter führte der Richter aus: „Die Verfassung von 1963 garantiert in Abschnitt 24(1) allen Bürgern Nigerias Freiheit des Gewissens, der Gedanken und der Religion. Dem Beklagten steht das Recht zu, an den Grundsätzen seiner Religion, seiner Gedanken und seines Gewissens festzuhalten, welche ihm verbieten, einer Jahrgangsgemeinschaft beizutreten. Jeglicher Brauch, der dem widerspricht, verletzt die Verfassung und ist daher insoweit null und nichtig.“
Kurz gesagt, entschied das Gericht, niemand dürfe durch Gesetz dazu gezwungen werden, einer Jahrgangsgemeinschaft beizutreten, auch wenn die Mitgliedschaft ortsüblich sei. Wie das Gericht überdies entschied, kann niemand gesetzlich verpflichtet werden, Beiträge an eine Gemeinschaft zu entrichten, der er nicht angehört, auch wenn die Beiträge der Entwicklung der Gemeinde dienen sollen. Somit ist die Religionsfreiheit für alle Nigerianer auch in dieser scheinbar geringfügigen Angelegenheit verteidigt worden.