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PhilippinenJahrbuch der Zeugen Jehovas 2003
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Das ging auch durch die Medien. Schließlich interessierte sich ein Menschenrechtsausschuss für diese Kinder, denen man die Schulbildung verweigerte. Anscheinend wehte nun ein anderer Wind als 1959. Ob nun Jehovas Ansicht nach der Zeitpunkt gekommen war, mit der Sache wieder an die Öffentlichkeit zu gehen? Ernesto Morales, der damals in Cebu Ältester war, sagt: „Publizisten, Journalisten, Pädagogen und viele andere rieten uns dringend dazu, die Sache vor Gericht zu bringen.“ Man konsultierte die Rechtsabteilung im Zweigbüro und in der Weltzentrale. Schließlich beschloss man, vor Gericht zu gehen.
Sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht wiesen jedoch die Klage ab. Sie wollten das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Gerona von 1959 nicht umstoßen. Es blieb nur noch die Möglichkeit, die Frage erneut dem Obersten Gerichtshof vorzulegen. Würde er den Fall zur Verhandlung zulassen? Der Oberste Gerichtshof war dazu bereit. Der Rechtsanwalt Felino Ganal, selbst ein Zeuge Jehovas, übernahm die Führung in der Vertretung der Sache vor dem höchsten Gericht. Binnen Tagen gab der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung heraus, nach der alle Kinder, die von der Schule gewiesen worden waren, wieder aufgenommen werden mussten, solange das Verfahren noch anhängig war.
Beide Seiten brachten ihre Argumente vor. Nach sorgfältiger Abwägung stieß der Oberste Gerichtshof die Entscheidung von 1959 um und erkannte das Recht der Kinder von Jehovas Zeugen an, den Fahnengruß zu verweigern, das Treuegelöbnis nicht aufzusagen und die Nationalhymne nicht zu singen. Zur Begründung seines Grundsatzurteils erklärte das Gericht, der Gedanke, man könne sich gezwungen sehen, die Fahne zu grüßen, um nicht von der Schule gewiesen zu werden, lasse sich „nicht mehr mit dem Gewissen der heutigen Generation von Filipinos vereinbaren, die gleichsam mit der Muttermilch die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung in sich aufgenommen haben“. Außerdem urteilte das Gericht, Zeugen Jehovas von der Schule zu weisen, verletze ihr in der Verfassung von 1987 garantiertes Recht auf freie Schulbildung. Die Zeitung Manila Chronicle schlagzeilte: „Oberster Gerichtshof korrigiert nach 35 Jahren Ungerechtigkeit gegenüber Jehovas Zeugen“.
Ein Revisionsantrag der Gegenseite wurde am 29. Dezember 1995 vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Damit wurde das Urteil rechtskräftig! Das war ein großer Erfolg für Jehovas Diener!
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PhilippinenJahrbuch der Zeugen Jehovas 2003
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[Bild auf Seite 235]
Der Erfolg der Zeugen Jehovas vor Gericht wird in Zeitungen anerkannt
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