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‘Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft’Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes
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Etwa einen Monat später — am 14. Juni, dem Tag der Nationalflagge — hob das Oberste Bundesgericht erneut eine eigene Entscheidung auf, und zwar die im Fall Gobitis. Das geschah in Zusammenhang mit dem Fall Staatliche Schulbehörde von West Virginia gegen Barnettec. Das Gericht erklärte, daß „keine Amtsperson, ob hoch oder niedrig, vorschreiben darf, was in der Politik, im Nationalismus, in der Religion oder in anderen Dingen der Meinungsäußerung rechtsverbindlich sein soll, noch Bürger zwingen darf, durch Wort oder Tat ihren Glauben daran zu bekennen“. Ein Großteil der in der Urteilsbegründung enthaltenen Argumente wurde danach in Kanada vom Berufungsgericht von Ontario bei der Entscheidung im Fall Donald gegen Städtische Schulbehörde von Hamilton übernommen — eine Entscheidung, die aufzuheben das Oberste Bundesgericht von Kanada ablehnte.
Im Einklang mit der Entscheidung im Fall Barnette entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten noch am selben Tag im Fall Taylor gegen Staat Mississippid, daß Jehovas Zeugen nicht zu Recht des Aufruhrs beschuldigt werden können, wenn sie erklären, warum sie den Fahnengruß verweigern, und lehren, daß sich alle Nationen auf der Verliererseite befinden, weil sie gegen Gottes Königreich sind. Diese Entscheidungen bahnten auch den Weg für weitere günstige Entscheide anderer Gerichte in Fällen von Zeugen Jehovas, deren Kinder den Fahnengruß in der Schule verweigert hatten, sowie in strittigen Fragen, die die berufliche Tätigkeit und das Sorgerecht betrafen. Das Blatt hatte sich tatsächlich gewendet.e
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[Kasten auf Seite 687]
Die Anfechtung der Urteile erreicht
Für die Entscheidung des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten im Fall „Schulbezirk Minersville gegen Gobitis“, daß von Kindern der Fahnengruß verlangt werden könne, stimmten 1940 acht von neun Richtern. Nur Richter Stone war anderer Meinung. Zwei Jahre später jedoch, als die Richter ihren abweichenden Standpunkt im Fall „Jones gegen Opelika“ festlegten, ergriffen drei weitere Richter (Black, Douglas und Murphy) die Gelegenheit, ihrer Überzeugung Ausdruck zu verleihen, daß der Fall „Gobitis“ falsch beurteilt worden war, weil er der Religionsfreiheit eine untergeordnete Stellung beimaß. Das bedeutete, daß vier von neun Richtern im Fall „Gobitis“ eine Revision des Urteils befürworteten. Zwei der Richter, die die Religionsfreiheit bagatellisiert hatten, waren inzwischen in den Ruhestand getreten. Zwei neue Richter (Rutledge und Jackson) saßen auf der Richterbank, als der nächste Fahnengrußfall vor das Oberste Bundesgericht kam. Beide stimmten 1943 im Fall „Staatliche Schulbehörde von West Virginia gegen Barnette“ nicht zugunsten des obligatorischen Fahnengrußes, sondern zugunsten der Religionsfreiheit. Mit 6 gegen 3 Stimmen nahm das Gericht somit einen völlig anderen Standpunkt ein als in fünf früheren Fällen („Gobitis“, „Leoles“, „Hering“, „Gabrielli“ und „Johnson“), in denen bei diesem Gericht Rechtsmittel eingelegt worden waren.
Im Fall „Barnette“ sagte Richter Frankfurter in der Begründung seines abweichenden Standpunkts: „Wie wir aus der Vergangenheit wissen, ändert das Gericht von Zeit zu Zeit seinen Standpunkt. Ich glaube jedoch, daß dieses Gericht niemals vor den Fällen der Zeugen Jehovas (außer geringfügigen Abweichungen, die nachfolgend umrissen werden) Entscheidungen umgestoßen hat, um die Macht des demokratischen Staates einzuschränken.“
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[Bilder auf Seite 686]
Richter des Obersten Bundesgerichts der USA, die im Fall „Barnette“ mit 6 gegen 3 Stimmen zugunsten der Religionsfreiheit den obligatorischen Fahnengruß ablehnten. Damit stieß das Gericht die zuvor im Fall „Gobitis“ gefällte eigene Entscheidung um.
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