Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bestätigt
VOR kurzem bestätigte ein Untersuchungsrichter am Gericht von Messina (Italien) in einer Entscheidung, daß der Wille eines erwachsenen Patienten bezüglich einer medizinischen Behandlung für Ärzte bindend ist. Die richterliche Verfügung erging in einem Fall, der einen Zeugen Jehovas betraf.
Im Januar 1994 wurde Antonino Stellario Lentini, ein 64jähriger, an der Bluterkrankheit leidender Zeuge Jehovas, in das Krankenhaus von Taormina (Messina) eingeliefert. Antoninos Frau Catena wies das Personal des Krankenhauses darauf hin, daß sie und ihr Mann nicht in eine Behandlung mit Bluttransfusionen einwilligen würden, da sie Zeugen Jehovas seien (Apostelgeschichte 15:20, 28, 29). Ihre Wünsche wurden respektiert.
Während des Transports in ein anderes Krankenhaus kam es dann aber bei Antonino zu einem Atemstillstand, und bei der Einlieferung war sein Zustand kritisch. Kurz darauf verstarb er. Catena war tief erschüttert, doch die biblische Verheißung einer Auferstehung tröstete sie sehr (Apostelgeschichte 24:15). Später wurde zu ihrer großen Bestürzung ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet — möglicherweise auf Grund von unzutreffenden Angaben, die die Medien verbreitet hatten. Man beschuldigte sie, den Tod ihres Mannes verursacht zu haben, indem sie eine Behandlung verweigerte, die die Ärzte für dringend erforderlich hielten.
Nach über einem Jahr wurde Catena am 11. Juli 1995 freigesprochen, denn sie hatte ja keine Straftat begangen. Sachverständige wiesen in ihren Gutachten sogar darauf hin, daß jede medizinische Intervention angesichts des Zustands, in dem sich der Patient befand, nutzlos gewesen wäre.
Der Richter stieß in seiner Urteilsbegründung indes zum Kern der Sache vor. Wie er ausführte, sei es nicht einzusehen, daß Mediziner einschreiten müßten, wenn eine Therapie von dem Patienten oder seinen rechtlichen Vertretern abgelehnt werde. Er fügte hinzu, nach dem italienischen medizinischen Ethikkodex sei es erforderlich, „vor jedem Eingriff die Einwilligung des Betroffenen nach hinreichender Aufklärung einzuholen“. Demnach habe Catena „rechtmäßig gehandelt, als sie verhinderte, daß ihr Mann einer solchen Maßnahme unterworfen wurde“.
Mit dieser Entscheidung wurde bekräftigt, daß ein Erwachsener das Recht hat, eine medizinische Behandlung abzulehnen, wenn diese seinen Wünschen entgegensteht.