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  • Unsere Kinder vor einer Bluttransfusion schützen
    Königreichsdienst 1992 | September
    • 12 Mit der Einschaltung von Gerichten rechnen und damit zurechtkommen: Was ist zu tun, wenn ein Arzt oder ein Krankenhaus eine Transfusion für unser Kind durch einen Gerichtsbeschluß erzwingen will? Müssen wir dann aufgeben in der Annahme, daß nichts mehr getan werden kann? Auf keinen Fall! Es kann immer noch möglich sein, eine Transfusion abzuwenden. Auf diese Möglichkeit sollten wir uns rechtzeitig vorbereiten. Was kann getan werden?

      13 Das Verständnis einiger Rechtsprinzipien, von denen sich Krankenhäuser und Richter in solchen Fällen leiten lassen, wird uns bei einer Verteidigung eine große Hilfe sein. Von fundamentaler Bedeutung ist der Umstand, daß das Gesetz den Eltern in extremen Situationen Beschränkungen auferlegt, wozu auch gehören mag, für ihre Kinder in eine bestimmte medizinische Behandlung einzuwilligen oder sie zu verweigern. Erwachsene haben im allgemeinen das Recht, ihrem Wunsch gemäß eine medizinische Behandlung zu akzeptieren oder abzulehnen, aber Eltern steht es nicht frei, sich gegen eine bestimmte Behandlung auszusprechen, die für das Wohl ihres Kindes für notwendig erachtet wird, selbst wenn sich ihre Ablehnung in voller Aufrichtigkeit auf religiöse Ansichten stützt.

      14 Dieses Grundprinzip spiegelt sich in der Entscheidung des U.S. Supreme Court von 1944 wider, die wie folgt lautete: „Eltern steht es frei, selbst zu Märtyrern zu werden. Doch daraus folgert nicht, daß es ihnen freisteht, unter ähnlichen Umständen ihre Kinder zu Märtyrern zu machen, bevor diese das Alter voller und rechtlicher Verständigkeit erreicht haben, in dem sie selbst eine Entscheidung treffen können.“ Dieselbe grundlegende Sorge um die körperliche Gesundheit und das körperliche Wohl des Kindes kommt heute in Gesetzen zum Schutz des Kindes zum Ausdruck. Diese Gesetze, die auf Kindesmißhandlung abzielen, sollen Kinder auch davor schützen, in medizinischer Hinsicht vernachlässigt zu werden.

      15 Christliche Eltern haben bestimmt nichts dagegen einzuwenden, daß man Kinder davor schützt, von den Eltern mißbraucht oder vernachlässigt zu werden. Doch die Gesetze bezüglich der Vernachlässigung von Kindern und die oben zitierte Entscheidung des Supreme Court werden oft in unstatthafter Weise auf Fälle angewendet, in denen es um Kinder von Jehovas Zeugen geht. Wieso? Zum einen, weil Eltern, die Zeugen sind, keineswegs beabsichtigen, ihre Kinder zu „Märtyrern“ zu machen. Warum bringen sie denn sonst ihre Kinder überhaupt ins Krankenhaus? Eltern, die Zeugen sind, möchten statt dessen, daß ihre Kinder behandelt werden. Sie lieben ihre Kinder und möchten, daß sie gesund sind. Doch sie sind überzeugt, daß Gott ihnen die Verpflichtung auferlegt hat, verantwortungsbewußt die Art der medizinischen Behandlung zu wählen, die für ihre Kinder am besten ist. Sie wünschen, daß die Erkrankung ihrer Kinder ohne Blut behandelt wird. Eine solche alternative blutfreie Behandlung ist nicht nur besser und sicherer als mit Blut, sondern läßt ihre Kinder auch in der Gunst des großen Lebengebers, Jehova, bleiben, was von größter Wichtigkeit ist.

      16 Trotz der Vorteile einer blutfreien medizinischen Behandlung betrachten viele Ärzte und Fürsorgevertreter eine Transfusionstherapie als medizinisches Standardverfahren, das unter bestimmten Umständen notwendig oder sogar lebensrettend sein mag. Wenn Eltern, die Zeugen sind, empfohlene Transfusionen ablehnen, können daher Probleme entstehen. Ärzte sind grundsätzlich nicht befugt, Kinder ohne Zustimmung der Eltern zu behandeln. Geben die Eltern die Einwilligung zur Verwendung von Blut nicht, kann es sein, daß Ärzte die Einwilligung eines Richters in Form eines Gerichtsbeschlusses zu erhalten suchen. Eine solche gerichtliche Einwilligung kann von Fürsorgevertretern oder von Ärzten erwirkt werden, die eingreifen, um das Kind vor angeblicher medizinischer Vernachlässigung zu schützen.a

      17 Vielfach werden Gerichtsbeschlüsse, die die Verwendung von Blut anordnen, sehr schnell erwirkt und die Eltern nur unzureichend oder gar nicht informiert. Ärzte, Krankenhausverwaltungen und Fürsorgevertreter versuchen solche beschleunigten Gerichtsbeschlüsse mit der Behauptung zu rechtfertigen, es bestehe ein medizinischer Notfall, so daß keine Zeit ist, die Eltern über das, was vor sich geht, vollständig zu informieren. Bei Vernehmungen haben Ärzte jedoch oft zugegeben, daß gar kein Notfall bestand und daß sie einen Gerichtsbeschluß erwirken wollten, „nur für den Fall“, daß in späterer Zeit ihrer Ansicht nach eine Transfusion notwendig werden könnte. Als die natürlichen Beschützer unserer Kinder haben wir ein fundamentales Recht, zu wissen, was Ärzte, Krankenhausverwaltungen und Fürsorgevertreter zu irgendeiner Zeit hinsichtlich unserer Kinder unternehmen. Das Gesetz fordert, daß die Eltern, wenn irgend möglich, darüber informiert werden sollten, falls Anstrengungen zur Erlangung eines Gerichtsbeschlusses unternommen werden, und daß man die Eltern anhören muß, um auch unsere Seite der Kontroverse vor dem Gericht darzustellen. Im gerichtlichen Eilverfahren sind die Eltern zumindest im Nachhinein vom Gericht anzuhören, damit ihr Elternrecht Beachtung findet.

      18 Die rechtlichen Realitäten unterstreichen, von welchem Wert es ist, einen kooperativen Arzt zu finden. Arbeiten wir mit ihm zusammen, und helfen wir ihm mit dem Beistand der Mitglieder des Krankenhaus-Verbindungskomitees entweder eine blutfreie Behandlung der medizinischen Beschwerden eures Kindes durchzuführen oder euer Kind zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus zu überweisen, wo eine solche Behandlung durchgeführt werden kann. Sollte es allerdings Anzeichen dafür geben, daß der Arzt, die Krankenhausverwaltung oder ein Fürsorgevertreter erwägt, einen Gerichtsbeschluß zu erwirken, sollten wir unbedingt fragen, ob das geplant sei. Manchmal wird das heimlich telefonisch getan. Falls geplant wird, vor Gericht zu gehen, müssen wir darauf bestehen, darüber informiert zu werden, damit auch wir dem Richter unsere Ansicht darlegen können (Spr. 18:17). In jedem Fall, in dem eine Konfrontation oder gerichtliche Auseinandersetzung droht, sollte die Rechtsabteilung der Gesellschaft eingeschaltet werden; diese kann uns mit Informationen versorgen, um unter den gegebenen Umständen eine bestmögliche Verteidigung zu führen. Wenn genügend Zeit ist, wird es ratsam sein, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

      19 Sollte wegen unserer Verweigerung von Blut das Gericht eingeschaltet werden, kann die Ansicht des Arztes, daß Blut erforderlich ist, um das Leben oder die Gesundheit unseres Kindes zu erhalten, sehr überzeugend sein. Der Richter wird sich als medizinischer Laie für gewöhnlich dem medizinischen Urteil des Arztes fügen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Eltern kaum oder keine Gelegenheit eingeräumt wird, ihre Ansicht des Falles darzulegen, und dem Arzt gestattet wird, seine Behauptungen über die „dringende“ Notwendigkeit von Blut vorzutragen, ohne daß Einwände vorgebracht werden können. Solche einseitigen Verfahren sind der Wahrheitsfindung nicht gerade dienlich. Tatsache ist, daß die Ansicht der Ärzte, wann und warum Blut erforderlich ist, höchst subjektiv und zweifelhaft ist. Wenn ein Arzt sagt, Blut sei absolut notwendig, um das Leben des Kindes zu retten, wird oft ein anderer Arzt, der Erfahrung darin hat, dasselbe medizinische Problem ohne Blut anzugehen, sagen, daß für die Behandlung des Patienten kein Blut erforderlich ist.

      20 Wie werden wir reagieren, wenn wir von einem Staatsanwalt oder Richter gefragt werden, warum wir eine „lebensrettende“ Transfusion für unser Kind verweigern? Auch wenn wir geneigt sein mögen, zunächst unseren Glauben an die Auferstehung zu erklären und unseren festen Glauben daran zum Ausdruck zu bringen, daß Gott uns unser Kind wiedergeben wird, wenn es stirbt, könnte eine solche Antwort den Richter, dessen Hauptinteresse das körperliche Wohl des Kindes ist, lediglich zu der Überzeugung kommen lassen, daß wir religiöse Fanatiker sind und daß er einschreiten muß, um unser Kind zu schützen.

      21 Das Gericht muß dagegen wissen, daß wir zwar Blut aus fester religiöser Überzeugung ablehnen, nicht jedoch eine medizinische Behandlung. Der Richter muß erkennen, daß wir als Eltern unser Kind weder vernachlässigen noch mißhandeln, sondern liebevolle Eltern sind, die eine Behandlung ihres Kindes wünschen. Wir stimmen lediglich nicht damit überein, daß der angebliche Nutzen von Blut mögliche tödliche Gefahren und Komplikationen überwiegt, vor allem wenn es medizinische Alternativen gibt, die diese Risiken nicht in sich bergen.

      22 Falls es die Situation erfordert, könnten wir den Richter darüber informieren, daß der eine Arzt zwar der Ansicht sein mag, daß Blut benötigt wird, daß Ärzte jedoch verschiedene Methoden anwenden und man uns Gelegenheit einräumen möchte, einen Arzt zu finden, der unser Kind mit den weit verbreiteten blutfreien Methoden behandelt. Mit Hilfe des Krankenhaus-Verbindungskomitees haben wir vielleicht schon einen Arzt gefunden, der unser Kind ohne Blut behandeln würde und der vor Gericht eine hilfreiche Aussage macht, gegebenenfalls auch telefonisch. Das Krankenhaus-Verbindungskomitee wird dem Richter — und auch dem Arzt, der auf eine gerichtliche Verfügung drängt — wahrscheinlich medizinische Artikel vorlegen können, die zeigen, wie das medizinische Problem unseres Kindes ohne Verwendung von Blut wirkungsvoll behandelt werden kann.

      23 Wenn Richter angerufen werden, rasch einen Gerichtsbeschluß zu fassen, ziehen sie oft die vielen Gefahren in Verbindung mit Blut — z. B. Aids, Hepatitis und eine Menge weiterer — nicht in Betracht oder sie werden nicht darauf aufmerksam gemacht. Wir können den Richter darauf hinweisen und ihn davon in Kenntnis setzen, daß wir als christliche Eltern die Verwendung des Blutes einer anderen Person zur Erhaltung des Lebens als schwere Verletzung des Gesetzes Gottes betrachten und eine erzwungene Bluttransfusion bei unserem Kind für uns einer Vergewaltigung gleichkommt. Wir und auch unser Kind (sofern es alt genug ist, seine eigene Überzeugung darzulegen) können unsere Abscheu vor einem solchen Eindringen in den Körper zum Ausdruck bringen und an den Richter appellieren, keinen Beschluß zu fassen, sondern uns zu gestatten, uns um eine alternative medizinische Behandlung unseres Kindes zu bemühen.

      24 Bei einer entsprechenden Verteidigung können Richter die andere Seite — unsere Seite —, die wir als Eltern vertreten, deutlicher erkennen. Sie werden dann nicht so schnell eine Transfusion gestatten. In einigen Fällen haben Richter die Freiheit des Arztes, Blut zu verwenden, stark eingeschränkt, sogar angeordnet, daß zunächst Alternativen in Betracht zu ziehen sind, oder Eltern Gelegenheit eingeräumt, Ärzte zu finden, die ohne Blut behandeln.

      25 Wenn wir es mit Personen zu tun haben, die eine Transfusion zu erzwingen suchen, ist es wichtig, keine Anzeichen dafür zu liefern, daß wir in unserer Überzeugung schwanken. Richter (und Ärzte) fragen manchmal, ob die Eltern irgendwelche Schwierigkeiten bekämen, wenn sie ihnen die „Verantwortung“ für die Entscheidung „abnehmen“ würden, eine Transfusion vorzunehmen, in dem Glauben, dadurch würde das Gewissen der Eltern entlastet werden. Allen Beteiligten sollte jedoch klargemacht werden, daß wir uns als Eltern verpflichtet fühlen, weiterhin alles in unserer Macht Stehende zu tun, um eine Transfusion zu verhindern. Diese Verantwortung hat uns Gott gegeben. Sie ist nicht übertragbar.

      26 Wenn wir mit Ärzten und Richtern sprechen, müssen wir daher darauf vorbereitet sein, unsere Haltung deutlich und überzeugend darzulegen. Wenn trotz bestmöglicher Bemühungen ein Gerichtsbeschluß erfolgt, sollten wir den Arzt weiterhin inständig bitten, keine Transfusion zu verabreichen, und auf eine alternative Behandlung dringen. Suchen wir weiterhin seine Bereitschaft, medizinische Artikel und den Rat von Ärzten in Betracht zu ziehen, die bereit sind, sich zu dem medizinischen Problem konsultieren zu lassen, um eine Bluttransfusion zu vermeiden. Mehr als einmal ist ein scheinbar unnachgiebiger Arzt aus dem Operationssaal gekommen und hat stolz verkündet, daß er kein Blut verwendet hat. Geben wir daher niemals auf, selbst wenn ein Gerichtsbeschluß erfolgt ist! (Siehe Wachtturm vom 15. Juni 1991, „Fragen von Lesern“.) Auch besteht die Möglichkeit, gegen den Gerichtsbeschluß bei dem nächsthöheren Gericht Rechtsmittel einzulegen.

  • Unsere Kinder vor einer Bluttransfusion schützen
    Königreichsdienst 1992 | September
    • a Nur in einem aktuellen, laufenden Notfall, der nach Ansicht des Arztes sofortiger Aufmerksamkeit bedarf, können Behandlungen, die für das Leben oder die Gesundheit des Kindes notwendig erscheinen (einschließlich Bluttransfusionen), rechtmäßig ohne elterliche oder gerichtliche Einwilligung durchgeführt werden. Ein Arzt ist natürlich rechenschaftspflichtig, wenn er sich auf diese gesetzliche Vollmacht in Notfällen beruft.

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