Eine ausgeglichene Ansicht über das Sorgerecht
HÄUFIG kommt die eigentliche Herausforderung erst nach der Trennung oder Scheidung: der Kampf um die Zuneigung der Kinder und die Kontrolle über sie. Der Spruch „Zum Zank und Streit gehören immer zwei“ stimmt nicht in jedem Fall. Manchmal reicht auch e i n dominanter Elternteil, der seinen Willen durchsetzen will. Eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin aus Toronto (Kanada) bemerkte: „Im Familienrecht geht den Beteiligten alles sehr nahe, und die Emotionen kochen hoch.“
Statt daran zu denken, was für das Wohl der Kinder am besten ist, ziehen manche Eltern das Verfahren in die Länge, indem sie Einwände zu Fragen vorbringen, die nicht rechtserheblich sind. Einige haben beispielsweise versucht, das Sorgerecht mit der Begründung zu erhalten, der andere Elternteil sei ein Zeuge Jehovas und werde dem Kind ein „normales Leben“ vorenthalten.
Der Elternteil, der kein Zeuge Jehovas ist, macht möglicherweise aus dem Feiern von Geburtstagen, von Weihnachten oder sogar von Halloween eine Streitfrage. Mancher beklagt vielleicht, ein Kind werde in seinem Umgang und seiner gesellschaftlichen Anpassung beeinträchtigt, wenn es sich weigere, die Fahne zu grüßen, wie es in verschiedenen Ländern üblich ist. Auch bringen einige womöglich vor, das Kind erleide einen psychischen Schaden, wenn es den anderen Elternteil begleite, während dieser mit Dritten über die Bibel spreche. Manche Elternteile, die keine Zeugen Jehovas sind, haben sogar behauptet, die Gesundheit oder das Leben des Kindes sei gefährdet, wenn der Zeuge medizinische Behandlungsmethoden ohne die Verwendung von Blut für sein Kind wähle.
Wie kann ein Christ der Herausforderung durch solch emotionsgeladene Argumente begegnen? Eine gefühlsbetonte Reaktion — sozusagen Feuer mit Feuer zu bekämpfen — wird nicht die gewünschten Ergebnisse bringen. Wenn die Angelegenheit vor Gericht kommt, wird jeder Elternteil Gelegenheit erhalten, sich zu äußern. Am wichtigsten ist, den biblischen Rat im Sinn zu behalten: „Wirf deine Bürde auf Jehova, und er selbst wird dich stützen. Niemals wird er zulassen, daß der Gerechte wankt“ (Psalm 55:22). Darüber nachzusinnen und biblische Grundsätze anzuwenden wird Eltern in die Lage versetzen, mit der Hilfe Jehovas alles zu bewältigen, was in Verbindung mit dem Sorgerecht geschehen mag (Sprüche 15:28).
Vernünftigkeit
Die Schlüsselfrage dreht sich darum, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Ist ein Elternteil fanatisch oder tritt er zu fordernd auf, kann er das Sorgerecht verlieren und muß womöglich sogar Einschränkungen seines Umgangsrechts hinnehmen. Kluge Eltern verhalten sich friedlich, eingedenk des biblischen Rates: „Vergeltet niemandem Böses mit Bösem. ... gebt dem Zorn Raum ... Laß dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse stets mit dem Guten“ (Römer 12:17-21). Eltern sollten — ob vor Gericht, vor einem Rechtsanwalt oder vor einem Mitarbeiter des Jugendamts — ihre „Vernünftigkeit allen Menschen bekanntwerden“ lassen (Philipper 4:5).
Es kann vorkommen, daß der entfremdete frühere Partner versucht, andere zu täuschen, indem er in irreführender Weise hypothetische Probleme aufbringt. Es ist ratsam, der menschlichen Neigung zur Überreaktion auf solche verbalen Attacken zu widerstehen. Mit Vorliebe werden die Themen Gesundheit, Religion und Ausbildung von gekränkten Expartnern benutzt, um in einem Sorgerechtsstreit Unheil zu schmieden (Sprüche 14:22).
Vernünftigkeit schließt ein, daß man fähig ist, die Fakten abzuwägen und sich auf eine faire Vereinbarung zu verständigen. Eltern sollten nie vergessen, daß ein Kind auch nach einer Scheidung immer noch beide Eltern hat. Die Eltern haben sich voneinander scheiden lassen, nicht aber von dem Kind. Deshalb sollte — von extremen Umständen abgesehen — jeder Elternteil die Freiheit haben, seine Elternrolle auszuüben, wenn das Kind bei ihm ist. Jedem sollte es freistehen, seine Gefühle und Wertvorstellungen zum Ausdruck zu bringen und das Kind an dem teilnehmen zu lassen, was er im Rahmen des rechtlich Erlaubten tut — die Religionsausübung eingeschlossen.
Gehen wir etwas näher auf die möglichen Entscheidungen nach einer gerichtlichen Anhörung ein: 1. gemeinsames Sorgerecht, 2. alleiniges Sorgerecht und 3. Einschränkungen des Umgangsrechts. Wie sehen die Unterschiede zwischen alleinigem und gemeinsamem Sorgerecht aus? Wie kann man damit umgehen, wenn man das Sorgerecht verliert? Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil aus der Christenversammlung ausgeschlossen wurde?
Gemeinsames Sorgerecht
Teilweise vertreten Gerichte den Standpunkt, daß es wichtig ist, die Bindung zwischen einem Kind und beiden Eltern aufrechtzuerhalten. Sie stützen sich dabei auf die Ergebnisse von Studien, aus denen hervorgeht, daß Kinder nach einer Scheidung möglicherweise weniger unter Streß leiden und geringere emotionelle Schäden davontragen, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben können. So werde sich das Kind nicht von einem Elternteil im Stich gelassen fühlen, sondern erhalte das Gefühl, von beiden Eltern geliebt zu werden und in beider Hausgemeinschaft integriert zu sein. Ein Anwalt für Familienrecht sagte dazu: „Gemeinsames Sorgerecht macht es möglich, beide Eltern weiterhin am Geschehen zu beteiligen.“
Allerdings gibt Dr. Judith Wallerstein, Leiterin des Center for the Family in Transition (Corte Madera, Kalifornien), zu bedenken, daß eine Regelung für ein gemeinsames Sorgerecht nur dann funktionieren kann, wenn sich die Eltern kooperativ verhalten und das Kind flexibel ist und gut mit anderen auskommt. Diese Eigenschaften sind deshalb unerläßlich, weil bei einer solchen Regelung beide Eltern das gesetzliche Recht behalten, über wichtige Fragen mitzuentscheiden, die die Gesundheit, die Ausbildung, die religiöse Erziehung und das gesellschaftliche Leben des Kindes betreffen. Das funktioniert aber nur unter der Voraussetzung, daß beide Eltern vernünftig bleiben, wenn es zu beurteilen gilt, was dem Wohl ihres Kindes am besten dient, statt ihre eigenen Interessen zu verfolgen.
Alleiniges Sorgerecht
Andererseits kann ein Gericht dem Elternteil, der nach seiner Auffassung besser geeignet ist, für die Bedürfnisse des Kindes zu sorgen, das alleinige Sorgerecht übertragen. Der sorgeberechtigte Elternteil entscheidet allein über wichtige Fragen in bezug auf das Wohl des Kindes. Das Gericht trifft seine Entscheidung nach Anhörung des Jugendamts und gelegentlich auch von psychologischen oder psychiatrischen Gutachtern.
Befürworter des alleinigen Sorgerechts vertreten den Standpunkt, eine solche Regelung biete dem Kind größere Stabilität. Viele Familienrichter ziehen diese Sorgerechtsregelung vor, wenn sie es mit Eltern zu tun haben, die nicht vernünftig miteinander reden können oder es vermutlich nicht tun werden. Natürlich wird der nichtsorgeberechtigte Elternteil nicht aus dem Leben des Kindes verbannt. In aller Regel wird dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ein Umgangsrecht eingeräumt, so daß beide Eltern dem Kind nach wie vor die nötige Anleitung, Liebe und Zuneigung zukommen lassen können.
Umgangsrecht
Es wäre unrealistisch, zu denken, in der Frage des Sorgerechts gebe es einen „Gewinner“ und einen „Verlierer“. Eltern sind dann erfolgreich und „gewinnen“, wenn sie ihre Kinder zu reifen, tüchtigen, ehrbaren Menschen heranwachsen sehen. Erfolg in der Kindererziehung ist nicht untrennbar mit dem gesetzlichen Sorgerecht verbunden. Hält ein Christ gerichtlich angeordnete Bedingungen in Sorgerechtsangelegenheiten ein — selbst wenn sie ungerecht zu sein scheinen —, zeigt er dadurch, daß er „den obrigkeitlichen Gewalten untertan“ ist (Römer 13:1). Man sollte auch unbedingt im Sinn behalten, daß es unangebracht ist, um die Zuneigung oder Loyalität eines Kindes zu wetteifern, indem man den anderen Elternteil schlechtmacht in dem Bemühen, das Verhältnis des Kindes zu ihm zu zerstören.
Die Bibel enthält Beispiele gottesfürchtiger Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen von ihren Kindern getrennt waren. Amram und Jochebed beispielsweise, die Eltern von Moses, handelten zum Wohl ihres Kindes, indem sie es in einem schwimmenden Kästchen „in das Schilf am Ufer des Nil“ setzten. Als der Säugling von der Tochter Pharaos gefunden wurde, setzten sie ihr Vertrauen auf Jehova. Diese klugen und treuen Eltern wurden mit einem großzügigen „Umgangsrecht“ belohnt, das sie wirkungsvoll nutzten, um den Jungen im Weg Jehovas zu unterweisen. Moses wuchs zu einem herausragenden Diener des wahren Gottes heran (2. Mose 2:1-10; 6:20).
Was aber, wenn ein Elternteil aus der Christenversammlung ausgeschlossen wurde? Sollte der christliche Elternteil das Kind zur Ausübung des Umgangsrechts herausgeben? Ein Ausschluß aus der Christenversammlung ändert einzig und allein die geistige Verbindung zwischen dem Betreffenden und der Versammlung. Die geistig-religiöse Bindung wird tatsächlich aufgelöst. Das Eltern-Kind-Verhältnis hingegen bleibt intakt. Der sorgeberechtigte Elternteil muß das Umgangsrecht des ausgeschlossenen Elternteils respektieren. Wird allerdings das physische oder emotionelle Wohl des Kindes durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil unmittelbar und konkret gefährdet, kann das Gericht (nicht der sorgeberechtigte Elternteil) dafür sorgen, daß das Kind während der Ausübung des Umgangsrechts von einer dritten Person beaufsichtigt wird.
Du bist nie allein
Ein Scheidungsverfahren und ein daran anschließender Streit um das Sorgerecht sind Erfahrungen, die die Beteiligten gefühlsmäßig stark mitnehmen. Eine Verbindung, die so verheißungsvoll begann, geht in die Brüche, und damit zerschlagen sich die Träume, Pläne und Erwartungen des Paares. Eheliche Untreue oder extreme Mißhandlung beispielsweise kann eine loyale Ehefrau dazu zwingen, für sich und ihr Kind rechtlichen Schutz zu suchen. Dennoch wird sie darüber nachgrübeln, was eigentlich falsch gelaufen ist oder wie sie wirkungsvoller hätte vorgehen können, und dabei womöglich Schuldgefühle verspüren und sich überfordert fühlen. Viele Paare machen sich Sorgen, wie die Kinder auf das Auseinanderbrechen der Familie reagieren werden. Der Kampf vor Gericht um das Sorgerecht kann zu einer regelrechten Berg-und-Tal-Fahrt der Gefühle werden, durch die nicht nur jemandes Integrität als fürsorglicher Vater oder fürsorgliche Mutter auf die Probe gestellt wird, sondern auch der Glaube des Betreffenden und sein Vertrauen auf Jehova. (Vergleiche Psalm 34:15, 18, 19, 22.)
Wer als unschuldiger Ehepartner Schritte unternimmt, um sein Kind vor Mißbrauch oder sich selbst vor extremen Mißhandlungen zu schützen oder vor dem Risiko einer Gesundheitsgefährdung durch sexuell übertragbare Krankheiten seitens eines untreuen Partners, braucht sich nicht schuldig oder von Jehova verlassen zu fühlen (Psalm 37:28). Es ist der untreue oder mißhandelnde Ehepartner, der den heiligen Bund der Ehe verletzt und gegen seinen Partner „treulos gehandelt“ hat (Maleachi 2:14).
Behalte „ein gutes Gewissen“ vor Menschen und vor Jehova, indem du biblische Grundsätze anwendest, deinen ehemaligen Partner ehrlich behandelst und dich bei den Vereinbarungen über das Sorgerecht flexibel zeigst. „Es ist besser, für Gutestun zu leiden, wenn der Wille Gottes es wünscht, als für Übeltun“ (1. Petrus 3:16, 17).
Was die Kinder betrifft, so muß man ihnen versichern, daß sie keine Schuld am Auseinanderbrechen der Familie trifft. Manchmal entwickelt sich etwas einfach nicht so wie geplant. Doch das Anwenden biblischer Grundsätze kann die Auswirkungen einer Scheidung lindern, wenn zu einem offenen und verständnisvollen Dialog zwischen Eltern und Kindern ermuntert wird. Das kann man zum Beispiel dadurch erreichen, daß man die Kinder aktiv an den Planungen zur Gestaltung des Familienlebens nach der Scheidung teilhaben läßt. Geduldig und freundlich zu sein und sich für die Gefühle der Kinder zu interessieren und ihren Äußerungen zuzuhören wird ihnen sehr helfen, sich an einen neuen Zeitplan und neue Lebensabläufe zu gewöhnen.
Andere können helfen
Eltern sind nicht die einzigen, die einem Kind helfen können, wenn die Familie auseinanderbricht. Angehörige, Lehrer und Freunde können viel tun, um Scheidungskinder zu unterstützen und ihnen die nötige Bestätigung zu geben. Vor allem Großeltern können erheblich zur Stabilität und zum emotionellen Wohlergehen der Kinder beitragen.
Christliche Großeltern können den Kindern religiöse Unterweisung und erbauliche Aktivitäten anbieten, müssen aber die Entscheidungen der Eltern in bezug auf die religiöse Erziehung respektieren, denn nicht die Großeltern, sondern die Eltern haben die moralische und gesetzliche Befugnis, derlei Entscheidungen zu treffen (Epheser 6:2-4).
Mit Hilfen dieser Art können Scheidungskinder das Auseinanderbrechen der Ehe ihrer Eltern überwinden. Und sie können den Segnungen entgegensehen, die Gottes neue Welt mit sich bringen wird, weil dann jede Familie „von der Sklaverei des Verderbens frei gemacht werden wird zur herrlichen Freiheit der Kinder Gottes“ (Römer 8:21; 2. Petrus 3:13).
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Mißverständnisse ausräumen
„Die Zunge der Weisen tut Gutes mit Erkenntnis“, und christlichen Vätern und Müttern bieten sich gute Gelegenheiten, Mißverständnisse auszuräumen und Halbwahrheiten zu berichtigen (Sprüche 15:2). Was zum Beispiel die Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder angeht, „sind Jehovas Zeugen mit medizinischer und chirurgischer Behandlung einverstanden“, doch wenn einem Zeugen das Sorgerecht übertragen worden ist, behält er sich das Recht auf hinreichende Aufklärung vor Einwilligung in irgendeine Behandlungsmethode vor (The Journal of the American Medical Association).a
Jehovas Zeugen nehmen ihre Religion, die sich auf Gottes Wort, die Bibel, stützt, sehr ernst. Dadurch werden sie zu besseren Vätern, Müttern, Kindern, Freunden, Nachbarn und Bürgern. Christliche Eltern erziehen ihre Kinder mit viel Liebe, wobei sie ihnen Achtung vor Autorität vermitteln und sie mit vernünftigen Wertvorstellungen für das Leben ausrüsten (Sprüche 13:18).b
Bildung und Ausbildung eines Kindes sind ein wichtiger Bestandteil seiner Erziehung, und Eltern, die Zeugen Jehovas sind, wünschen für ihre Kinder die beste, die verfügbar ist (Sprüche 13:20).c
[Fußnoten]
a Siehe die Broschüre Wie kann Blut dein Leben retten?, herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.
b Siehe Kapitel 5—7, 9 des Buches Das Geheimnis des Familienglücks, herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.
c Siehe die Broschüre Jehovas Zeugen und Schulbildung, herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.
[Bild auf Seite 10]
Ein sorgeberechtigter Elternteil sollte geduldig zuhören, wenn ein Kind von seinem Besuch bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil erzählen möchte