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Fragen von LesernDer Wachtturm 2004 | 1. November
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Fragen von Lesern
Wie steht die Christenversammlung zu unmäßigem Essen?
Unmäßiges Essen wird in der Bibel genauso verurteilt wie Trunkenheit und muss daher von jedem gemieden werden, der Gott dienen möchte. Die Christenversammlung betrachtet jemanden, der gewohnheitsmäßig zu viel isst und sich nicht ändert, wie einen Gewohnheitstrinker. Für beide ist kein Platz in der Christenversammlung.
In Sprüche 23:20, 21 heißt es: „Begib dich nicht unter starke Weintrinker, unter die, die schlemmerisch Fleisch essen. Denn ein Trunkenbold und ein Schlemmer werden verarmen, und Schläfrigkeit wird einen in bloße Lumpen kleiden.“ In 5. Mose 21:20 lesen wir von einer ‘störrischen und rebellischen’ Person, die nach dem mosaischen Gesetz zum Tod verurteilt werden sollte. Der reuelose Rebell wies gemäß diesem Vers zwei charakteristische Merkmale auf — er war „ein Schlemmer und ein Trunkenbold“. Wer im alten Israel Gott dienen wollte, durfte ganz bestimmt nicht unmäßig essen.
Was ist aber „unmäßiges Essen“, und was lesen wir in den Christlichen Griechischen Schriften über dieses Thema? Es handelt sich dabei um regelmäßiges gieriges und maßloses Essen. Zum einen ist unmäßiges Essen wie Habgier eine Gier, und „Habgierige“ werden, wie die Bibel sagt, das Königreich Gottes nicht erben (1. Korinther 6:9, 10; Philipper 3:18, 19; 1. Petrus 4:3). Außerdem erwähnte der Apostel Paulus „Trinkgelage, Schwelgereien und dergleichen Dinge“, als er vor den ‘Werken des Fleisches’ warnte (Galater 5:19-21). Übermäßiges Essen führt nicht selten sowohl zu Trinkgelagen als auch zu Schwelgereien und fällt bestimmt unter die von Paulus erwähnten „dergleichen Dinge“. Ein Christ, der für übermäßiges Essen bekannt ist und sich strikt weigert, sein habgieriges Verhalten zu ändern, sollte aus der Versammlung ausgeschlossen werden — genauso als würde er an einem der anderen „Werke des Fleisches“ festhalten (1. Korinther 5:11, 13).a
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Fragen von LesernDer Wachtturm 2004 | 1. November
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a Siehe „Fragen von Lesern“ im Wachtturm vom 1. Mai 1986.
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