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Anderen helfen, Gott anzubetenDer Wachtturm 1988 | 15. November
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Wenn die beiden Ältesten, die einem ungetauften Übeltäter zu helfen suchen, feststellen, daß dieser nicht bereut und nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, ein Verkündiger zu sein, werden sie ihm das sagen.d Oder wenn ein Ungetaufter den Ältesten erklärt, er möchte nicht mehr als Verkündiger betrachtet werden, werden sie seine Entscheidung akzeptieren. In beiden Fällen ist es angebracht, daß das Versammlungsdienstkomitee zu einer passenden Zeit eine einfache Bekanntmachung mit folgendem Wortlaut geben läßt: „... ist kein Verkündiger der guten Botschaft mehr.“
18. (a) Was werden Christen nach einer solchen Bekanntmachung bei ihrem Verhalten bedenken? (b) Muß man Ungetaufte, die sich in der Vergangenheit einer Verfehlung schuldig gemacht haben, vollständig meiden?
18 Wie wird der Betreffende danach von Jehovas Zeugen betrachtet? Nun, anfangs war er ein „Ungläubiger“, der die Zusammenkünfte besuchte. Er hatte dann den Wunsch, ein Verkündiger der guten Botschaft zu sein, und erfüllte auch die Voraussetzungen dafür. Das ist nun nicht mehr der Fall. Daher ist er wieder ein Weltmensch. Die Bibel verlangt von Zeugen nicht, daß sie es vermeiden, mit ihm zu sprechen, denn ihm ist nicht die Gemeinschaft entzogen worden.e Dennoch werden Christen — genauso wie die Israeliten hinsichtlich unbeschnittener ausländischer Ansiedler — gegenüber einem solchen Weltmenschen, der nicht Jehova anbetet, Vorsicht walten lassen. Dadurch kann die Versammlung vor verderblichen Elementen geschützt werden, auch wenn es sich nur um „ein wenig Sauerteig“ handeln würde (1. Korinther 5:6). Falls der Betreffende später den aufrichtigen Wunsch nach einem Bibelstudium zum Ausdruck bringt und die Ältesten nichts dagegen einzuwenden haben, kann ihm vielleicht geholfen werden, für das Vorrecht, Jehova in Gemeinschaft mit seinem Volk zu dienen, wieder Wertschätzung zu bekunden (Psalm 100).
19. Wie können die Ältesten in einigen Fällen privat weitere Hilfe bieten?
19 Stellen die Ältesten fest, daß eine solche Person für die Herde eine außerordentliche Gefahr ist, so können sie diejenigen, die es besonders betrifft, persönlich warnen. Bei dem früheren Verkündiger könnte es sich beispielsweise um einen Jugendlichen handeln, der der Trunkenheit oder der Unsittlichkeit verfallen ist. Womöglich versucht er trotz der Bekanntmachung, daß er kein ungetaufter Verkündiger mehr ist, mit Jugendlichen in der Versammlung gesellschaftlich zu verkehren. In einem solchen Fall würden die Ältesten mit den Eltern der Gefährdeten privat sprechen und möglicherweise auch mit den betreffenden Jugendlichen (Hebräer 12:15, 16; Apostelgeschichte 20:28-30).
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Anderen helfen, Gott anzubetenDer Wachtturm 1988 | 15. November
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Macht sich aber ein Minderjähriger, der als ungetaufter Verkündiger mit der Versammlung verbunden ist, einer schweren Verfehlung schuldig, so haben sich die Ältesten, die ‘über die Seelen der Herde wachen’, damit zu befassen (Hebräer 13:17).
22 In einem solchen Fall sollte im Grunde genommen genauso vorgegangen werden, wie in diesem Artikel bereits dargelegt worden ist. Zwei Älteste können beauftragt werden, die Angelegenheit zu überprüfen. Sie können sich in einer Besprechung mit den Eltern (oder einem Elternteil) zunächst darüber informieren, was geschehen ist, welche Haltung der Minderjährige einnimmt und welche korrigierenden Maßnahmen getroffen worden sind. (Vergleiche 5. Mose 21:18-21.) Wenn die christlichen Eltern die Situation im Griff haben, können sich die Ältesten darauf beschränken, von Zeit zu Zeit nachzufragen, hilfreichen Rat und Anregungen zu geben und liebevoll zu ermuntern.
23 Mitunter stellt es sich jedoch bei der Besprechung mit den Eltern heraus, daß es am besten wäre, mit dem auf Abwege geratenen Minderjährigen und seinen Eltern zusammenzukommen. Die Aufseher werden sich bemühen, den minderjährigen ungetauften Verkündiger — eingedenk der Grenzen und Neigungen Jugendlicher — mit Milde zu unterweisen (2. Timotheus 2:22-26). In einigen Fällen mag deutlich werden, daß der Betreffende nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, ein Verkündiger zu sein, und daß eine diesbezügliche Bekanntmachung zu erfolgen hat.
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