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    Der Wachtturm 1988 | 15. November
    • Was kann jedoch unternommen werden, wenn ein ungetaufter Verkündiger eine schwere Sünde begangen hat?

      12. (a) Warum wird auch ungetauften Verkündigern, die sündigen, in barmherziger Weise Hilfe zuteil? (b) Inwiefern kann man den Grundsatz aus Lukas 12:48 auf die Verantwortung für Sünden beziehen?

      12 Judas forderte dazu auf, gesalbten Christen — unter der Voraussetzung, daß sie bereuten — Barmherzigkeit zu erweisen, wenn ihnen Zweifel aufgestiegen waren oder wenn sie sich in eine Sünde des Fleisches verstrickt hatten (Judas 22, 23; siehe auch 2. Korinther 7:10). Wäre es dann nicht sogar noch passender, einem Ungetauften, der gesündigt hat, aber Reue zeigt, Barmherzigkeit zu erweisen? (Apostelgeschichte 3:19). Ja, denn seine Glaubensgrundlage ist noch nicht so gefestigt wie die eines Getauften und er hat weniger Erfahrung, was die christliche Lebensweise betrifft, als ein Getaufter. Vielleicht weiß er noch gar nicht, wie Gott über bestimmte Angelegenheiten denkt. Älteste haben mit ihm noch nicht die vor der Taufe üblichen biblischen Besprechungen durchgeführt, und er hat noch nicht den ernsten Schritt getan, sich der Wassertaufe zu unterziehen. Außerdem sagte Jesus: „Von jedem, dem viel gegeben wurde, wird viel verlangt werden“ (Lukas 12:48). Von Getauften wird somit viel erwartet, denn sie haben aufgrund vermehrter Erkenntnis und vermehrter Segnungen besondere Verantwortlichkeit (Jakobus 4:17; Lukas 15:1-7; 1. Korinther 13:11).

      13. Was werden die Ältesten tun, um einem ungetauften Verkündiger, der gesündigt hat, zu helfen?

      13 Entsprechend dem Rat des Paulus sollten geistig befähigte Brüder jedem ungetauften Verkündiger beistehen, der einen Fehltritt tut, bevor er es gewahr wird. (Vergleiche Galater 6:1.) Die Ältesten könnten zwei aus ihrer Mitte (vielleicht diejenigen, die früher mit ihm gesprochen hatten) bitten, zu versuchen, ihn zurechtzubringen, wenn er Hilfe wünscht. Es sollte nicht ihre Absicht sein, ihn mit Strenge zurechtzuweisen, sondern auf barmherzige Weise und in einem Geist der Milde (Psalm 130:3). Meist genügt eine schriftgemäße Ermahnung zusammen mit praktischen Anregungen, um den Betreffenden zur Reue zu bewegen und ihn auf den rechten Weg zu lenken.

      14, 15. (a) Was kann getan werden, wenn ein Übeltäter aufrichtig bereut? (b) Welche kurze Bekanntmachung kann in einigen Fällen erfolgen?

      14 Die beiden Ältesten werden entsprechend der Lage des ungetauften Übeltäters Anleitung bieten. In einigen Fällen ordnen sie vielleicht an, daß er eine Zeitlang keine Aufgaben in der Theokratischen Predigtdienstschule lösen und in den Zusammenkünften keine Kommentare geben darf. Oder sie mögen ihm sagen, er solle sich so lange nicht gemeinsam mit der Versammlung am öffentlichen Predigtdienst beteiligen, bis er größere geistige Fortschritte gemacht hat. Sobald das der Fall ist, können sie ihn davon unterrichten, daß er sich wieder am Predigtdienst beteiligen kann. Wenn sich der Übeltäter keinen schlechten Ruf erworben hat und er keine Gefahr für die Reinheit der Herde darstellt, muß die Versammlung nicht durch eine Bekanntmachung unterrichtet werden.

      15 Was aber, wenn die beiden Ältesten feststellen, daß der Betreffende zwar aufrichtig bereut, die Verfehlung jedoch allgemein bekanntgeworden ist? Und wie verhält es sich, wenn sie später allgemein bekannt wird? In beiden Fällen können sie das Versammlungsdienstkomitee unterrichten, das für eine kurze Bekanntmachung mit folgendem Inhalt sorgen wird: „Eine Angelegenheit, die ... betrifft, ist behandelt worden, und er [sie] dient weiterhin in der Versammlung als ungetaufter Verkündiger.“ Wie in allen solchen Fällen kann die Ältestenschaft entscheiden, ob es ratsam ist, daß irgendwann später in einer biblischen Ansprache hinsichtlich der betreffenden Verfehlung Rat erteilt wird.

      16, 17. (a) Welche zwei Situationen könnten Grund zu einer anderen Bekanntmachung sein? (b) Was besagt diese Bekanntmachung?

      16 Es kann sein, daß ein ungetaufter Verkündiger, der sich einer Verfehlung schuldig gemacht hat, nicht auf liebevollen Beistand eingeht. Oder vielleicht möchte er keine weiteren Fortschritte im Hinblick auf die Taufe machen und erklärt den Ältesten, er möchte nicht mehr als Verkündiger gelten. Was ist dann zu tun? Jemandem, der in Wirklichkeit Gottes Wohlgefallen noch nicht erlangt hat, braucht nicht die Gemeinschaft entzogen zu werden. Die Forderung, reuelosen Übeltätern die Gemeinschaft zu entziehen, gilt nur im Falle von Personen, die „Bruder“ genannt werden, also bei Getauften (1. Korinther 5:11). Bedeutet das aber, die Verfehlung werde ignoriert? Nein.

      17 Die Ältesten haben die Verantwortung, ‘die Herde Gottes zu hüten, die in ihrer Obhut ist’ (1. Petrus 5:2). Wenn die beiden Ältesten, die einem ungetauften Übeltäter zu helfen suchen, feststellen, daß dieser nicht bereut und nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, ein Verkündiger zu sein, werden sie ihm das sagen.d Oder wenn ein Ungetaufter den Ältesten erklärt, er möchte nicht mehr als Verkündiger betrachtet werden, werden sie seine Entscheidung akzeptieren. In beiden Fällen ist es angebracht, daß das Versammlungsdienstkomitee zu einer passenden Zeit eine einfache Bekanntmachung mit folgendem Wortlaut geben läßt: „... ist kein Verkündiger der guten Botschaft mehr.“

      18. (a) Was werden Christen nach einer solchen Bekanntmachung bei ihrem Verhalten bedenken? (b) Muß man Ungetaufte, die sich in der Vergangenheit einer Verfehlung schuldig gemacht haben, vollständig meiden?

      18 Wie wird der Betreffende danach von Jehovas Zeugen betrachtet? Nun, anfangs war er ein „Ungläubiger“, der die Zusammenkünfte besuchte. Er hatte dann den Wunsch, ein Verkündiger der guten Botschaft zu sein, und erfüllte auch die Voraussetzungen dafür. Das ist nun nicht mehr der Fall. Daher ist er wieder ein Weltmensch. Die Bibel verlangt von Zeugen nicht, daß sie es vermeiden, mit ihm zu sprechen, denn ihm ist nicht die Gemeinschaft entzogen worden.e Dennoch werden Christen — genauso wie die Israeliten hinsichtlich unbeschnittener ausländischer Ansiedler — gegenüber einem solchen Weltmenschen, der nicht Jehova anbetet, Vorsicht walten lassen. Dadurch kann die Versammlung vor verderblichen Elementen geschützt werden, auch wenn es sich nur um „ein wenig Sauerteig“ handeln würde (1. Korinther 5:6). Falls der Betreffende später den aufrichtigen Wunsch nach einem Bibelstudium zum Ausdruck bringt und die Ältesten nichts dagegen einzuwenden haben, kann ihm vielleicht geholfen werden, für das Vorrecht, Jehova in Gemeinschaft mit seinem Volk zu dienen, wieder Wertschätzung zu bekunden (Psalm 100).

      19. Wie können die Ältesten in einigen Fällen privat weitere Hilfe bieten?

      19 Stellen die Ältesten fest, daß eine solche Person für die Herde eine außerordentliche Gefahr ist, so können sie diejenigen, die es besonders betrifft, persönlich warnen. Bei dem früheren Verkündiger könnte es sich beispielsweise um einen Jugendlichen handeln, der der Trunkenheit oder der Unsittlichkeit verfallen ist. Womöglich versucht er trotz der Bekanntmachung, daß er kein ungetaufter Verkündiger mehr ist, mit Jugendlichen in der Versammlung gesellschaftlich zu verkehren. In einem solchen Fall würden die Ältesten mit den Eltern der Gefährdeten privat sprechen und möglicherweise auch mit den betreffenden Jugendlichen (Hebräer 12:15, 16; Apostelgeschichte 20:28-30). Nur in dem seltenen Fall, daß jemand einen zerrüttenden Einfluß ausübt oder gewalttätig wird, kann ihm erklärt werden, er sei bei den Zusammenkünften nicht willkommen und jeder Versuch, in den Königreichssaal zu kommen, werde als unbefugtes Betreten betrachtet.

  • Anderen helfen, Gott anzubeten
    Der Wachtturm 1988 | 15. November
    • d Falls der Betreffende mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er (innerhalb von sieben Tagen) um eine Überprüfung der Angelegenheit bitten.

      e Früher wurden ungetaufte reuelose Sünder vollständig gemieden. Dies ist zwar gemäß der obigen Änderung nicht erforderlich, doch sollte der Rat aus 1. Korinther 15:33 beachtet werden.

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