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  • Kenia und benachbarte Länder
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1992
    • Doch es standen Schwierigkeiten bevor. Im weiteren Verlauf des Jahres wurden Jehovas Zeugen in Rundfunksendungen scharf verurteilt. Mehr als 20 Abtrünnige arbeiteten mit der Geistlichkeit zusammen und halfen ihr beim Schreiben von verleumderischen Artikeln.

      In einem Gebiet drang die Polizei in einen Versammlungssaal ein, beschlagnahmte 70 Bibeln und nahm einige Zeugen vorübergehend in Haft. Danach wurde der Königreichssaal in Asmara geschlossen, und die Versammlung war gezwungen, sich wieder in kleinen Gruppen zu versammeln.

  • Kenia und benachbarte Länder
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1992
    • Verfolgt, doch nicht im Stich gelassen

      Die Gegnerschaft nahm kein Ende. 1972 lud die Polizei mehrere Brüder zum Verhör vor und wies sie warnend darauf hin, daß sie Schritte gegen sie unternehmen würde, wenn sie mit dem Predigen nicht aufhörten. Dann, am 27. August 1972, kamen große Lastwagen dorthin gefahren, wo die Brüder sich regelmäßig sonntags versammelten; die Polizei nahm 208 Personen fest, Zeugen und Interessierte. In einer Versammlung sprach der Redner gerade über Hesekiels Prophezeiung bezüglich Gogs (Satans) Angriff und fragte dann: „Was würdet ihr sagen, wenn die Polizei hierherkäme, um uns zu verhaften?“ Seltsamerweise geschah genau das nur ein paar Minuten später.

      Die Polizisten trieben 59 Brüder in einen verwanzten Raum von 9 m2. In einen anderen Raum von gleicher Größe drängten sie 46 Schwestern zusammen. Die anderen mußten draußen in der Kälte schlafen. Eine Kaution wurde nicht angenommen, und kein Rechtsanwalt durfte sich einschalten. Die Brüder konnten dem Gefängnispersonal zwar ein gutes Zeugnis geben, dennoch wurden 96 von ihnen zu sechs Monaten Haft verurteilt. Ein paar Tage später — man hatte ihnen inzwischen das Haar geschoren — ließ man sie gegen Kaution frei.

      Die verbleibenden 112 wurden beschuldigt, eine ungesetzliche Religionsgemeinschaft gegründet zu haben, und zu sechsmonatigen Haftstrafen verurteilt. Nach einem Monat wurden auch sie gegen Kaution freigelassen. Danach stellte man sie erneut vor Gericht, sie wurden wieder eingesperrt und kamen dann nach 12 Tagen gegen Kaution frei. Fast ein Jahr nach der ersten Festnahme befaßte sich das Oberste Gericht mit der Berufung und bestätigte das Urteil der unteren Instanz, setzte die Strafe jedoch — nicht ohne strenge Ermahnung — zur Bewährung aus. Die Zeugen wurden verfolgt, aber nicht im Stich gelassen (2. Kor. 4:9). In der Zwischenzeit predigten die Brüder furchtlos im Gefängnis und halfen zwei Insassen, die eine lebenslängliche Strafe zu verbüßen hatten, bis zur Hingabe.

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